Kündigung und Widerruf von Energielieferverträgen: Deine Rechte als Verbraucher

Datum der Veröffentlichung: 23. März 2025

Reguläre Kündigung


Ein Energieliefervertrag sollte klare Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit enthalten, damit du nachvollziehen kannst, wie und zu welchem Zeitpunkt du den Vertrag kündigen kannst. Es ist wichtig, dass du prüfst, wann dein Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) und ob er sich möglicherweise automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).

Gut zu wissen:


  • Mindestvertragslaufzeit: Der Beginn der Mindestvertragslaufzeit kann entweder an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder an den Beginn der Belieferung (erster Tag der tatsächlichen Energiebelieferung) gekoppelt sein. Daher solltest du die Vertragsbedingungen sorgfältig lesen.


  • Kündigungsfrist: Deinen Vertrag solltest du rechtzeitig kündigen. Dabei ist die im Energieliefervertrag vereinbarte Kündigungsfrist oder die Frist für eine Sonderkündigung zu beachten. Eine rechtzeitige Kündigung bedeutet beispielsweise bei einer „Kündigungsfrist von einem Monat“, dass deine Kündigung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Vertragsende beim Energielieferanten eingegangen sein muss.


  • Form der Kündigung: Eine Kündigung in Textform, also per Brief, Fax, E-Mail oder SMS, reicht aus (§ 309 Nr. 13 BGB). Bestimmungen in den AGB, die für Kündigungen eine strengere Form als die Textform fordern, sind unwirksam. Du brauchst keine eigenhändige Unterschrift, aber es muss klar erkennbar sein, wer die Kündigung vornimmt (§ 126b BGB).
Sonderkündigungsrecht


Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht hast du auch ein Sonderkündigungsrecht (oder außerordentliches Kündigungsrecht). In bestimmten Situationen kannst du so bestehende Verträge vorzeitig kündigen. Dieses Recht besteht aber nur in einigen Fällen:


  • Preiserhöhung: Wenn dein Anbieter die Preise erhöht, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG).


  • Vertragsänderung: Falls dein Anbieter den Vertrag ändert oder eine vertragliche Leistung anpasst, hast du ebenfalls ein gesondertes Kündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG).


  • Umzug: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch bei einem Umzug außerordentlich kündigen (§ 41b Abs. 4 EnWG).


In deiner Kündigung sollte klar ersichtlich sein, welcher Vertrag zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Falls du dir unsicher bist, kannst du den Ausdruck „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden. Es ist ratsam, stets die Vertragsnummer und die Belieferungsadresse anzugeben. Falls du beispielsweise wegen einer Preiserhöhung kündigst, kannst du sicherheitshalber auch eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen.

Widerrufsrecht bei Energielieferverträgen

Verbraucher haben bei bestimmten Verträgen ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Bei bestimmten Verträgen hast du ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert (§ 355 BGB). Bei Energielieferverträgen hast du dieses Widerrufsrecht insbesondere in folgenden Fällen:


  • Fernabsatzvertrag: Wenn du deinen Vertrag über Fernkommunikationsmittel wie Briefe, E-Mails oder das Internet abgeschlossen hast.


  • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge: Wenn du deinen Vertrag nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens abgeschlossen hast, sondern zum Beispiel in deiner Wohnung, am Arbeitsplatz oder auf öffentlichen Plätzen.


Bei Energielieferverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit Vertragsabschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und nicht erst mit Beginn der Belieferung. Nach Vertragsabschluss kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Widerruf erklären.


Nach erfolgtem Widerruf gilt der neue Vertrag als nie zustande gekommen. Allerdings solltest du bedenken, dass dein alter Energieliefervertrag möglicherweise bereits gekündigt ist und durch deinen Widerruf des neuen Vertrags nicht automatisch wieder in Kraft tritt.


Du kannst deinen Widerruf per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail erklären. Bewahre das Widerrufsschreiben gut auf. Dein Schreiben muss an das Unternehmen gerichtet sein, mit dem du den Vertrag geschlossen hast. Es ist nicht zwingend erforderlich, das Wort „Widerruf“ ausdrücklich zu verwenden, aber es sollte klar sein, dass du vom Vertrag zurücktrittst. Du kannst auch das vorgedruckte Widerrufsformular des Unternehmens nutzen, das immer mitgeschickt werden muss.

Fehlerhafte oder nicht erhaltene Widerrufsbelehrung


Bei einer fehlerhaften oder nicht erhaltenen Widerrufsbelehrung endet das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen. Danach ist kein Widerruf mehr möglich (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB).


Verbraucher haben sowohl bei der Kündigung als auch beim Widerruf von Energielieferverträgen verschiedene Rechte und Möglichkeiten. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und die entsprechenden Fristen und Formen einzuhalten, um Ihre Rechte wirksam auszuüben.

Aktuelle Themen

11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.
7. April 2025
In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Zentral dabei ist die Frage, ob und inwieweit Betroffene Zugang zu den vollständigen Messdaten erhalten müssen, um die Genauigkeit der erhobenen Geschwindigkeitswerte überprüfen zu können.​ Hintergrund: Standardisierte Messverfahren und ihre Beweisführung Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen häufig sogenannte standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch normierte Abläufe und zugelassene Messgeräte aus, bei denen unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden. Gerichte gehen in solchen Fällen oft von der Richtigkeit der Messergebnisse aus, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid darlegen müssen, warum die Messung fehlerhaft sein könnte. Hierfür ist der Zugang zu den vollständigen Messdaten essenziell. Recht auf Einsicht in Messdaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 12. November 2020 betont, dass Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen haben. Dies umfasst insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht führte aus, dass das Recht auf ein faires Verfahren es erfordert, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zu überprüfen. Ohne Zugang zu den vollständigen Messdaten sei eine effektive Verteidigung kaum möglich. Weitere gerichtliche Entscheidungen Auch andere Gerichte haben sich mit der Thematik befasst:​ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg : In einem Urteil vom Januar 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass Betroffenen Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts gewährt werden muss. Die Verweigerung dieser Einsicht stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. ​ Amtsgericht Koblenz : Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass Betroffene das Recht haben, bestimmte Messdaten und -unterlagen einzusehen, um eine ordnungsgemäße Verteidigung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im Bußgeldrecht gilt. Bedeutung für Betroffene Diese Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Bußgeldverfahrens das Recht haben, die vollständigen Messdaten einzusehen, um die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Dies stärkt die Verteidigungsrechte und trägt zu einem fairen Verfahren bei.​ Unser Fazit Die aktuelle Rechtsprechung betont die Notwendigkeit der Transparenz und des Zugangs zu vollständigen Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen. Betroffene sollten sich dieser Rechte bewusst sein und im Falle von Zweifeln an der Messgenauigkeit entsprechende Einsicht in die Messunterlagen verlangen.