Mitarbeit im Verbraucherschutz - Studierende der Rechtswissenschaften (m/w/d) - 100% Ehrenamt, 100% Flexibilität, 100% Homeoffice

Datum der Veröffentlichung: 2. Juli 2025

Nebenjob | Remote | Justiziariat, Rechtsabteilung

Die Bundesverbraucherhilfe e.V. ist die Stimme der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland – unabhängig, innovativ und mit einem klaren Fokus auf den Schutz und die Stärkung ihrer Rechte. Als eine der dynamischsten und zukunftsorientiertesten Organisationen im Verbraucherschutz gestalten wir mit frischen Ideen und einem starken Team eine moderne und gerechte Verbraucherlandschaft. Unser Anspruch ist es, nicht nur Lösungen zu schaffen, sondern auch Maßstäbe zu setzen.


Du bist Jura-Student:in (Bachelor, Master oder Staatsexamen) und möchtest neben dem Studium echte Praxiserfahrung sammeln? Du willst dein juristisches Wissen sinnvoll einsetzen, etwas bewegen und dabei flexibel von zu Hause aus arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig!


Wichtig: Bei dieser Stelle handelt es sich um ein Ehrenamt und nicht um eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Ehrenamtliches Engagement kann aber dennoch für die berufliche und soziale Weiterentwicklung genutzt werden.



Aufgaben


Deine Aufgaben sind:


  • Erstberatung von Verbraucher:innen zu alltäglichen Rechtsfragen
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Einschätzung von Fällen
  • Mitarbeit an informativen Materialien und häufigen Rechtsfragen
  • Einblick in gesellschaftliche und verbraucherrechtliche Themen
  • Ein engagiertes Team, das dich unterstützt und fördert


Qualifikation


Das bringst Du idealerweise mit:


  • Du bist eingeschriebene:r Jurastudent:in (Bachelor, Master oder Staatsexamen, ab dem 3. Semester)
  • Du hast Interesse an verbraucherrechtlichen und gesellschaftlichen Themen
  • Du bist kommunikativ und hast Lust, mit Menschen zu sprechen
  • Du arbeitest selbstständig und strukturiert
  • Du möchtest dich ehrenamtlich engagieren und dabei flexibel bleiben


Benefits


Darum lohnt es sich für Dich:


  • Sammle wertvolle Praxiserfahrung, die du in deinem Lebenslauf angeben kannst
  • Flexible Zeiteinteilung – perfekt neben deinem Studium
  • 100 % Homeoffice: Arbeite von überall aus
  • Werde Teil eines bundesweiten, digitalen Netzwerks von engagierten Studierenden und Jurist:innen


Bei uns bewirbst du dich auf eine offene Möglichkeit, dich mit deinem juristischen Wissen ehrenamtlich einzubringen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Aufgaben am besten zu deinem Kenntnisstand, deinen Interessen und unserem aktuellen Bedarf passen. So kannst du dort Verantwortung übernehmen, wo du den größten Beitrag leisten kannst.


Bitte hab Verständnis dafür, dass unsere Rückmeldung manchmal etwas Zeit braucht – wir alle engagieren uns ehrenamtlich.


Bei uns gilt: Miteinander statt gegeneinander.


Bewerbungsformular

Aktuelle Themen

15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses beauftragt, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“
9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.
9. Oktober 2025
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Eine Benachteiligung oder Irreführung durch Farbgebung, Schriftgröße oder Position ist rechtswidrig. Darüber hinaus fordert Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO Transparenz in der Datenverarbeitung. Webseitenbetreiber müssen offenlegen, welche Daten erhoben, zu welchen Zwecken verarbeitet, an wen sie weitergegeben und wie lange sie gespeichert werden. Die Angabe „dauerhaft“ oder „unbegrenzt“ widerspricht dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO. Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Praxis, Cookie-Banner so zu gestalten, dass die Zustimmung erleichtert und die Ablehnung erschwert wird, ist mit europäischem Datenschutzrecht unvereinbar. Eine informierte Einwilligung liegt nur dann vor, wenn Sie klar erkennen können, welche Zwecke verfolgt werden und welche Dritten Zugriff auf Ihre Daten erhalten. 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