Muster-Antrag auf Elterngeld

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]


[Elterngeldstelle/Behörde]
[Adresse der Elterngeldstelle/Behörde]
[PLZ Ort]


[Datum]


Betreff: Antrag auf Elterngeld für [Name des Kindes]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit beantrage ich Elterngeld für mein Kind [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes]. Ich werde die Elternzeit in Anspruch nehmen und bitte um die Gewährung von Elterngeld ab dem [Datum, ab dem das Elterngeld beginnen soll].


Beigefügt finden Sie die erforderlichen Unterlagen:


  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, etc.)
  • Bescheinigung über den Mutterschutzlohn (falls zutreffend)
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit (falls zutreffend)


Ich beantrage Elterngeld für den Zeitraum von [Anzahl der Monate, z.B. „12 Monate“] und bitte um Überweisung auf folgendes Konto:


Bank: [Name der Bank]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [BIC Ihrer Bank]


Sollten weitere Unterlagen oder Informationen erforderlich sein, bitte ich um kurze Mitteilung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter [Ihre Telefonnummer] oder per E-Mail unter [Ihre E-Mail-Adresse] zur Verfügung.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.


Mit freundlichen Grüßen,


[Ihr Name]

Zuständige Elterngeldstelle finden


Die Beantragung des Elterngeldes ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Deshalb haben wir den vorstehenden Antrag bereitgestellt.


Die Antragsformulare sind allerdings auch meist online verfügbar und können heruntergeladen, ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Es kann auch möglich sein, den Antrag elektronisch über spezielle Online-Portale einzureichen, je nach Bundesland.


Nachfolgend haben wir die Kontaktdaten der Elterngeldstellen nach Bundesland aufgeführt, um für dich den bestmöglichen Überblick zu schaffen:



  • Baden-Württemberg

    Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 


    Postfach 10 34 43

    70029 Stuttgart

    Tel.: (0711) 1 23 0

    www.sozialministerium-bw.de

  • Bayern

    Zentrum Bayern Familie und Soziales


    Postanschrift

    95440 Bayreuth


    Hausanschrift

    Hegelstraße 2

    95447 Bayreuth


    Tel. (0921) 6 05-03

    Fax: (0921) 605-39 03


    Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/familie 

    www.zbfs.bayern.de

  • Berlin

    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


    Bernhard-Weiß-Straße 6

    10178 Berlin

    Tel.: (030) 90227 6466

    www.berlin.de/sen/bjf

  • Brandenburg

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen

    und Familie des Landes Brandenburg


    Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

    14467 Potsdam

    Tel.: (0331) 8 66 0

  • Bremen

    Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration


    Bahnhofsplatz 29

    28195 Bremen

    Tel.: (0421) 3 61 24 50

    Fax: (0421) 4 96 24 50

    E-Mail: Petra.Hillert@soziales.bremen.de

  • Hamburg

    Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg


    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    Tel.: (040) 428 63 3901

    E-Mail: poststelle@basfi.hamburg.de

  • Hessen

    Regierungspräsidium Gießen

    Abteilung VI Fachaufsicht Elterngeld


    Neue Bäue 2

    35390 Gießen

    Tel.: (0641) 303 0

    Fax: (0611) 327 644-061

    E-Mail: BEEG@rpgi.hessen.de

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Abteilung Soziales

    Zentrale Aufgaben


    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Tel. +49 385 588 59000

    Internet: lagus.mv-regierung.de

    poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de

  • Niedersachsen

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 


    Postfach 141

    30001 Hannover

    Tel.: (0511) 12 00

    E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de

  • Nordrhein-Westfalen

    Bezirksregierung Münster

    Dezernat 28

    Fachaufsicht BEEG


    Albrecht-Thaer-Straße 9

    48147 Münster

    Tel.: (0251) 41 10

  • Rheinland-Pfalz

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

    Rheinland-Pfalz

    Landesjugendamt


    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Tel.: (06131) 9 67 0

    E-Mail: poststelle-ld@lsjv.rlp.de

  • Saarland

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit


    Franz-Josef-Röder-Straße 23

    66119 Saarbrücken

    Tel: (0681) 501 00

    https://www.saarland.de/masfg/DE/home

  • Sachsen

    Kommunaler Sozialverband Sachsen

    Außenstelle Chemnitz


    Reichsstraße 3

    09112 Chemnitz

    Tel.: (0371) 577 0

    Fax: (0371) 577 282

    E-Mail: post@ksv-sachsen.de

  • Sachsen-Anhalt

    Landesverwaltungsamt

    Referat 502


    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle

    Tel.: (0345) 514 0

    Fax: (0345) 514 1444

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

  • Schleswig-Holstein

    Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein


    Steinmetzstraße 1-11

    24534 Neumünster

    Tel.: (04321) 9 13 5

    Fax: (04321) 13 338

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

  • Thüringen

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Referat 600


    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Tel.: (0361) 57 33 15 147

    E-Mail: poststelle.suhl@tlvwa.thueringen.de

Aktuelle Themen

11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.
7. April 2025
In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Zentral dabei ist die Frage, ob und inwieweit Betroffene Zugang zu den vollständigen Messdaten erhalten müssen, um die Genauigkeit der erhobenen Geschwindigkeitswerte überprüfen zu können.​ Hintergrund: Standardisierte Messverfahren und ihre Beweisführung Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen häufig sogenannte standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch normierte Abläufe und zugelassene Messgeräte aus, bei denen unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden. Gerichte gehen in solchen Fällen oft von der Richtigkeit der Messergebnisse aus, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid darlegen müssen, warum die Messung fehlerhaft sein könnte. Hierfür ist der Zugang zu den vollständigen Messdaten essenziell. Recht auf Einsicht in Messdaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 12. November 2020 betont, dass Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen haben. Dies umfasst insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht führte aus, dass das Recht auf ein faires Verfahren es erfordert, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zu überprüfen. Ohne Zugang zu den vollständigen Messdaten sei eine effektive Verteidigung kaum möglich. Weitere gerichtliche Entscheidungen Auch andere Gerichte haben sich mit der Thematik befasst:​ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg : In einem Urteil vom Januar 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass Betroffenen Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts gewährt werden muss. Die Verweigerung dieser Einsicht stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. ​ Amtsgericht Koblenz : Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass Betroffene das Recht haben, bestimmte Messdaten und -unterlagen einzusehen, um eine ordnungsgemäße Verteidigung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im Bußgeldrecht gilt. Bedeutung für Betroffene Diese Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Bußgeldverfahrens das Recht haben, die vollständigen Messdaten einzusehen, um die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Dies stärkt die Verteidigungsrechte und trägt zu einem fairen Verfahren bei.​ Unser Fazit Die aktuelle Rechtsprechung betont die Notwendigkeit der Transparenz und des Zugangs zu vollständigen Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen. Betroffene sollten sich dieser Rechte bewusst sein und im Falle von Zweifeln an der Messgenauigkeit entsprechende Einsicht in die Messunterlagen verlangen.