Nebenberuflich selbstständig: Gründen neben dem Hauptjob

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Nicht jeder möchte oder kann seinen sicheren Hauptjob aufgeben, wenn er eine Geschäftsidee hat. Die Arbeit als Angestellter oder Beamter bietet ein stabiles Einkommen, und es ist schwer vorherzusagen, wie sich ein neues Unternehmen entwickeln wird. Hier kommt die nebenberufliche Selbstständigkeit ins Spiel, die eine interessante Alternative bietet, um beides zu verbinden.


Vorteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Das regelmäßige Einkommen aus deinem Hauptjob sorgt für finanzielle Sicherheit und nimmt den Erfolgsdruck von deinem neuen Unternehmen. Du hast die Freiheit, deine Geschäftsidee in Ruhe zu testen und später in eine hauptberufliche Selbstständigkeit überzuführen. Die Finanzierung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich individuell steuern, was das finanzielle Risiko minimiert. Im Vergleich zur Gründung im Haupterwerb kannst du dir mehr Zeit lassen, deine Arbeitsstunden flexibel einteilen und dir Auszeiten gönnen. Sollte dein Unternehmen erfolgreich werden, kannst du es leicht in eine hauptberufliche Tätigkeit umwandeln, zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit. Wenn du erfolgreich nebenberuflich selbstständig bist, kannst du dein Gesamteinkommen deutlich steigern.


Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit:


Ein Unternehmen neben dem Hauptjob zu führen, erfordert viel Energie und Zeit. Deine Familie und Freizeitgestaltung müssen oft zurückstehen. Überlege gründlich, ob du die nötige freie Zeit und Energie hast, um erfolgreich nebenberuflich selbstständig zu sein. Insgesamt wirst du weniger Zeit in dein Unternehmen investieren können als hauptberufliche Gründer. Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten könnten deine Selbstständigkeit im Nebenerwerb negativ bewerten, da sie mangelndes Engagement und fehlende Professionalität vermuten könnten. Dein Hauptjob schränkt dich in der Zeiteinteilung ein, was bedeutet, dass du weniger flexibel auf Spitzenbelastungen und Kundenwünsche reagieren kannst. Scheitert deine nebenberufliche Selbstständigkeit, könntest du eventuell entstandene Schulden mit deinem Gehalt abbezahlen oder dein Vermögen einsetzen müssen.


Tipp: Die Art der Selbstständigkeit, die du nebenberuflich ausüben möchtest, beeinflusst deinen Erfolg. Eine Beratungstätigkeit oder ein Steuerbüro lassen sich leichter neben dem Hauptberuf führen als beispielsweise ein Ladengeschäft.



Anmeldung der nebenberuflichen Selbstständigkeit


Die Anmeldung deines nebenberuflichen Gewerbes erfolgt in der Regel genauso wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es allerdings eine Neuerung: Du musst dem Finanzamt die Aufnahme deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit innerhalb eines Monats nach der Neugründung aktiv mitteilen. Dies erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über das ELSTER-Portal ausfüllen und einreichen kannst.


Wenn du noch kein ELSTER-Zertifikat hast, kannst du dich für das ELSTER-Light-Zertifikat registrieren, das eine vereinfachte Anmeldung ermöglicht. Dieses Zertifikat kann später in ein vollwertiges ELSTER-Zertifikat umgewandelt werden.


Vor der Anmeldung solltest du prüfen, ob deine geplante Tätigkeit bestimmten Voraussetzungen unterliegt, wie zum Beispiel einer Genehmigungspflicht, Meisterpflicht oder anderen branchenspezifischen Regelungen.



Information des Arbeitgebers bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber über deine geplante nebenberufliche Selbstständigkeit informieren. Dies ist in den meisten Fällen eine reine Formsache, solange du dich an die folgenden Regeln hältst:


  • Deine nebenberufliche Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen.
  • Deine Leistung im Hauptberuf darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden, d.h. du musst weiterhin zuverlässig zur Arbeit erscheinen, ausgeruht sein und deine Aufgaben engagiert und leistungsfähig erfüllen.
  • Du darfst keine betrieblichen Mittel oder Daten deines Arbeitgebers für deine Selbstständigkeit nutzen.



Nebenberuflich selbstständig als Beamter


Für Beamte gelten spezielle Regeln, da sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Beamte dürfen nur dann nebenberuflich selbstständig sein, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:


  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die Selbstständigkeit darf maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Bei einer 40-Stunden-Woche wären das maximal acht Stunden pro Woche.
  • Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit dürfen maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen.
  • Beamte müssen ihren Dienstherrn nicht nur informieren, sondern sich die nebenberufliche Selbstständigkeit genehmigen lassen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden, und ist auf maximal fünf Jahre befristet.


Die Genehmigung kann verweigert werden, wenn:


  • Die selbstständige Tätigkeit die Arbeitskraft des Beamten so stark beansprucht, dass dienstliche Interessen leiden.
  • Es zu einem Interessenkonflikt zwischen den dienstlichen Pflichten und der selbstständigen Tätigkeit kommen könnte.
  • Die Tätigkeit das Ansehen der Behörde schädigen könnte.


Das Bundesbeamtengesetz regelt in den Paragrafen 97 bis 106 die nebenberuflichen Tätigkeiten von Beamten.

Staatliche Fördermittel und Zuschüsse


Die staatliche Förderung für nebenberufliche Gründer ist begrenzt. Während hauptberuflich Gründende von einer Vielzahl an Fördermitteln und Zuschüssen profitieren können, ist die Auswahl für nebenberufliche Gründer kleiner. Einige Gründerkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können jedoch auch von nebenberuflichen Gründern in Anspruch genommen werden, wenn sie planen, langfristig in die hauptberufliche Selbstständigkeit überzugehen. Achte darauf, deinen Kapitalbedarf realistisch einzuschätzen und prüfe, ob du Fördermittel von Bund, Ländern oder Gemeinden in Anspruch nehmen kannst.



Versicherungen und Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit


Auch wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es einige wichtige Punkte bezüglich Versicherungen und Steuern zu beachten.


Steuern


Das Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt genauso wie dein reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Um böse Überraschungen zu vermeiden, solltest du etwa 30 % deines Gewinns für die Steuerzahlungen zurücklegen.


Umsatzsteuer


Wenn du Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, musst du eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. In den ersten beiden Jahren deiner Selbstständigkeit musst du diese in der Regel monatlich abgeben. Du kannst den Vorsteuerabzug geltend machen, das heißt, die von dir bezahlte Mehrwertsteuer von der eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen. Den Restbetrag zahlst du an das Finanzamt als Umsatzsteuer.


Kleinunternehmerregelung


Wenn deine Umsätze im Vorjahr weniger als 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall musst du keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Kleinunternehmerregelung kann für nebenberuflich Selbstständige sinnvoll sein, wenn die Umsätze überschaubar sind. Informiere dich jedoch im Vorfeld genau, ob diese Regelung für dich die beste Wahl ist.


Sozialversicherung


Solange deine Arbeitszeit und dein Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit die Grenzwerte nicht überschreiten, zahlst du deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über deinen Hauptjob. Weitere Beiträge fallen in der Regel nicht an. Sollte deine selbstständige Tätigkeit jedoch überwiegen, musst du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern.


Tipp: Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit als nebenberuflich oder hauptberuflich eingestuft wird, kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei deiner Krankenkasse beantragen.


Prüfe auch, ob deine Tätigkeit einer Rentenversicherungspflicht unterliegt, insbesondere wenn du in bestimmten Berufen wie Lehrer, Trainer oder Physiotherapeut arbeitest. Es kann sinnvoll sein, sich von der Rentenversicherung beraten zu lassen.


Denke außerdem daran, zu prüfen, ob deine Tätigkeit einer Beitragspflicht in einer der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterliegt.



Scheinselbstständigkeit und nebenberufliche Selbstständigkeit


Ein wichtiger Punkt, den du beachten musst, ist die mögliche Scheinselbstständigkeit. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Unternehmen Selbstständige beschäftigen, die eigentlich wie Angestellte arbeiten, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du offiziell als Selbstständiger arbeitest, tatsächlich aber in Abhängigkeit und unter ähnlichen Bedingungen wie ein angestellter Arbeitnehmer tätig bist. Dies kann sowohl für dich als auch für deinen Auftraggeber rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.


Anzeichen für Scheinselbstständigkeit:


  • Du arbeitest hauptsächlich oder ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber.
  • Du arbeitest für deinen bisherigen Arbeitgeber und führst ähnliche oder identische Aufgaben wie in deinem Hauptjob aus.
  • Der Großteil (mehr als fünf Sechstel) deines Umsatzes stammt von einem Auftraggeber.
  • Du arbeitest in den Räumlichkeiten deines Auftraggebers und wirst wie ein Mitarbeiter behandelt.
  • Du hast keine Kontrolle über die Auswahl deiner Aufträge, dein Arbeitspensum oder deine Arbeitszeiten.


Wenn diese Kriterien auf deine Tätigkeit zutreffen, besteht das Risiko, dass du als scheinselbstständig eingestuft wirst. Wird nachträglich eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, musst du die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, was erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann.


Tipp: Wenn du Zweifel hast, ob deine Tätigkeit als selbstständig oder scheinselbstständig einzustufen ist, solltest du eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Dort kannst du auch ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, um rechtliche Klarheit zu bekommen.



Rechtsformen für die nebenberufliche Selbstständigkeit


Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung deines Unternehmens, auch wenn es nur nebenberuflich betrieben wird. Die Rechtsform bestimmt nicht nur, wie dein Unternehmen rechtlich strukturiert ist, sondern hat auch Auswirkungen auf Haftung, Steuerpflicht und Verwaltung.


Einzelunternehmen


Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für nebenberufliche Gründer. Es ist einfach und kostengünstig zu gründen und erfordert keine besondere formelle Gründung. Ein Nachteil ist jedoch, dass du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Dies bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen deine persönlichen Finanzen betroffen sein können.


Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Wenn du mit anderen zusammen ein Unternehmen gründen möchtest, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Diese Rechtsform ist ebenfalls einfach und kostengünstig zu gründen, da ein mündlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern bereits ausreichend ist. Allerdings ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. In der GbR haften die Gesellschafter ebenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen.


GmbH und UG (haftungsbeschränkt)


Möchtest du deine Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen, sind Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) (auch Mini-GmbH genannt) die geeignete Wahl. Diese Rechtsformen bieten den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass du im Fall von Schulden oder rechtlichen Problemen nur mit dem Firmenvermögen haftest und nicht mit deinem Privatvermögen. Allerdings sind die Gründungskosten und der Verwaltungsaufwand bei diesen Rechtsformen deutlich höher, und die Buchführung ist komplexer.


Die Entscheidung für die richtige Rechtsform sollte gut überlegt sein, da sie langfristige Auswirkungen auf dein Unternehmen hat. Ein Ratgeber zur Wahl der Rechtsform kann dir dabei helfen, die für dich passende Option zu finden.


Arbeitslosigkeit und nebenberufliche Gründung


Auch aus der Arbeitslosigkeit heraus ist es möglich, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, wieder aktiv zu werden und ein Einkommen zu erzielen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten zu beachten, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst.


Arbeitslosengeld I und nebenberufliche Selbstständigkeit


Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst und dich nebenberuflich selbstständig machst, gibt es klare Regelungen. Sobald du mindestens 15 Stunden pro Woche in deinem eigenen Unternehmen arbeitest, giltst du nicht mehr als arbeitslos und dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt. Daher solltest du genau abwägen, ob es sinnvoller ist, eine hauptberufliche Selbstständigkeit zu beginnen, die möglicherweise durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert wird.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Förderungen zu klären.



Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) und nebenberufliche Selbstständigkeit


Für Bezieher von Arbeitslosengeld II kann die nebenberufliche Selbstständigkeit eine Möglichkeit sein, das Einkommen aufzubessern. Hier gelten jedoch besondere Regeln:


  • Du musst die Aufnahme der nebenberuflichen Tätigkeit umgehend beim Jobcenter anzeigen.
  • Du wirst aufgefordert, die Anlage „EKS“ auszufüllen, in der du eine Prognose über dein voraussichtliches Einkommen abgibst.
  • Dein Arbeitslosengeld II wird um die zu erwartenden Einnahmen gekürzt. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Ende des Bewilligungszeitraums. Sollten deine Einnahmen niedriger als erwartet ausfallen, erhältst du eine Nachzahlung. Verdienst du mehr, musst du die zu viel erhaltenen Leistungen zurückzahlen.
  • Du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und alle Vereinbarungen, wie die Anzahl der monatlichen Bewerbungen, erfüllen.


Sollte sich deine nebenberufliche Selbstständigkeit als erfolgreich erweisen, kannst du überlegen, sie in eine hauptberufliche Tätigkeit zu überführen. In diesem Fall könntest du das sogenannte Einstiegsgeld als Förderung beantragen. Beachte jedoch, dass es keinen Rechtsanspruch auf diese Förderung gibt; die Entscheidung liegt im Ermessen des Fallmanagers.


Tipp: Sprich vor der Aufnahme einer selbstständigen (Neben-)Tätigkeit mit deinem Fallmanager beim Jobcenter, um alle Formalitäten zu klären und mögliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.




Schritte zur nebenberuflichen Selbstständigkeit


Wenn du dich dazu entschieden hast, nebenberuflich selbstständig zu werden, gibt es einige grundlegende Schritte, die du beachten solltest. Diese entsprechen weitgehend den Schritten zur hauptberuflichen Selbstständigkeit, müssen jedoch auf die spezifischen Bedingungen deiner Nebenbeschäftigung angepasst werden.


Geschäftsidee und Businessplan


Der erste Schritt besteht darin, eine tragfähige Geschäftsidee zu entwickeln. Überlege, welche Produkte oder Dienstleistungen du anbieten möchtest und welche Zielgruppe du damit erreichen willst. Ein solider Businessplan hilft dir dabei, die Tragfähigkeit deiner Idee zu überprüfen und potenzielle Herausforderungen zu identifizieren. Im Businessplan solltest du insbesondere die finanzielle Planung genau durchdenken, um zu entscheiden, ob du zusätzliche Mittel benötigst und ob du eventuell Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen kannst.


Qualifikationen und Genehmigungen


Stelle sicher, dass du alle notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen für deine selbstständige Tätigkeit besitzt. In einigen Branchen, wie dem Handwerk oder der Gastronomie, sind spezielle Nachweise erforderlich, die du vor Beginn der Tätigkeit erbringen musst.


Information des Arbeitgebers


Informiere deinen Arbeitgeber über deine geplante Selbstständigkeit, auch wenn dies nur eine reine Formalität ist. Bei Beamten ist die Genehmigung des Dienstherrn erforderlich.


Sozialversicherung und Krankenkasse


Informiere deine Sozialversicherungsträger darüber, dass du nebenberuflich selbstständig tätig bist. Überprüfe, ob du deine Krankenversicherung und Rentenversicherung anpassen musst, insbesondere wenn deine selbstständige Tätigkeit den Hauptberuf überwiegt.


Buchführung und Steuer


Betreibe deine Unternehmensführung professionell, auch wenn es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Eine ordnungsgemäße Buchführung ist unerlässlich, um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen und einen Überblick über deine finanzielle Situation zu behalten. Überlege, ob du die Buchführung selbst erledigen möchtest oder ob es sinnvoll ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Eine gute Buchhaltungssoftware kann dir helfen, den Überblick zu behalten und administrative Aufgaben zu automatisieren.


Versicherungen


Kläre mit deinen Versicherungen, ob deine selbstständige Tätigkeit abgedeckt ist oder ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind. Abhängig von der Art deiner Tätigkeit könnten Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht, eine Produkthaftpflicht oder eine Berufsgenossenschaft sinnvoll oder sogar notwendig sein.


Finanzierung und Förderung


Wenn du eine Finanzierung benötigst oder Fördermittel in Anspruch nehmen möchtest, solltest du diese frühzeitig beantragen. Prüfe die verschiedenen Fördermöglichkeiten, die auch für nebenberuflich Selbstständige verfügbar sind, und entscheide, welche am besten zu deinem Vorhaben passt.


Gewerbe anmelden


Melde deine selbstständige Nebentätigkeit ordnungsgemäß an. Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt, während Gewerbetreibende ihre Anmeldung beim Gewerbeamt des Betriebssitzes vornehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und offiziell tätig werden zu können.


Tipp: Nutze von Anfang an Beratungsangebote und tausche dich mit anderen Selbstständigen

Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“