Ölkrise: Politischer Beirat Gerhard Drexler fordert Verdopplung der Sachbezugsfreigrenze auf 100 Euro
Datum der Veröffentlichung: 27. März 2026
Berlin – Angesichts anhaltend hoher Energie- und Kraftstoffpreise fordert der Politische Beirat der Bundesverbraucherhilfe e.V., Gerhard Drexler, eine kurzfristige Anpassung steuerlicher Entlastungsinstrumente für Arbeitnehmer. Im Zentrum steht die Anhebung der bisherigen Sachbezugsfreigrenze für Tankgutscheine von aktuell 50 Euro auf 100 Euro pro Monat.
Die derzeitige Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro in Form von Sachbezügen steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Dies entspricht einer jährlichen Entlastung von bis zu 600 Euro. Aus Sicht der Bundesverbraucherhilfe spiegelt diese Grenze jedoch nicht mehr die realen Belastungen wider, die durch gestiegene Energiepreise entstanden sind.
„Die bestehende 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze war ein sinnvoller Ansatz. Unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reicht dieser Betrag jedoch nicht mehr aus, um eine spürbare Entlastung zu schaffen“, erklärt Drexler.
Die vorgeschlagene Verdopplung auf 100 Euro monatlich würde eine jährliche Entlastung von bis zu 1.200 Euro ermöglichen. Unternehmen erhielten damit ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeitenden gezielt zu unterstützen, ohne zusätzliche Lohnnebenkosten auszulösen.
Insbesondere für Beschäftigte im ländlichen Raum ist diese Maßnahme von hoher Relevanz. Viele Arbeitnehmer sind dort auf das Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Steigende Kraftstoffpreise wirken sich daher unmittelbar auf die verfügbaren Einkommen aus.
„Eine Anhebung der Sachbezugsfreigrenze ist eine sofort umsetzbare, unbürokratische Maßnahme mit direkter Wirkung. Sie stärkt die Kaufkraft der Arbeitnehmer und verschafft Unternehmen zugleich Handlungsspielräume in der Mitarbeiterbindung“, so Drexler weiter.
BVH Präsident Ricardo Dietl unterstützt diesen Vorschlag als pragmatischen Ansatz, um kurzfristig wirksame Entlastung zu schaffen. Gleichzeitig setzt sich die Bundesverbraucherhilfe e.V. für strukturelle Lösungen ein, die langfristig stabile und faire Rahmenbedingungen für Verbraucher gewährleisten.
Drexler und Dietl appellieren an die Bundesregierung, die Anpassung der Sachbezugsfreigrenze zeitnah auf den Weg zu bringen und damit ein klares Signal für wirtschaftliche Vernunft und soziale Entlastung zu setzen.
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