Medfluencer-Debatte: Bundesverbraucherhilfe gibt Orientierung

Datum der Veröffentlichung: 3. September 2026

Pressemitteilung Nr. 50

Zuständiges Organ:

Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss der Bundesverbraucherhilfe e.V. legt Kriterien vor, mit denen sich Gesundheitsinformationen in sozialen Medien einordnen lassen. Sechs Prüffragen und eine Übersicht unabhängiger Anlaufstellen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, die Verlässlichkeit medizinischer Aussagen im Netz selbst zu beurteilen. 

 

Anlass ist die Debatte um sogenannte Medfluencer, die Ende Juli durch ein YouTube-Experiment ausgelöst wurde. Darin war eine frei erfundene Erkrankung samt fiktivem Pharmaunternehmen in Umlauf gebracht worden. Mehrere Accounts mit medizinischem Auftritt verbreiteten die Inhalte gegen Honorar. 

 

„Das eigentliche Problem liegt aus meiner Sicht darin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf Social Media häufig nur schwer beurteilen können, ob sie gerade eine wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformation, einen persönlichen Erfahrungsbericht, Werbung oder eine nicht belastbare Behauptung sehen“, sagt Franca Heuser, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Bundesverbraucherhilfe. 

 

Der Begriff Medfluencer sagt nichts über Qualifikation 

 

„Medfluencer“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Gemeint sind Personen, die über soziale Medien Inhalte zu Medizin, Gesundheit, Prävention oder Wohlbefinden verbreiten. Dazu gehören Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Angehörige anderer Gesundheitsberufe, ebenso aber Lifestyle-, Fitness-, Beauty- oder Ernährungs-Influencer ohne medizinische Ausbildung. Über die Qualifikation einer Person oder die Qualität ihrer Inhalte ist damit nichts gesagt. 

 

Erschwerend kommt hinzu, dass sich verschiedene Formate im Feed kaum voneinander abgrenzen. Eine Ärztin, die erklärt, wie ein Wirkstoff wirkt, leistet medizinische Aufklärung. Wer hingegen über die eigene Behandlung berichtet, schildert eine persönliche Erfahrung, die hilfreich sein kann, einen wissenschaftlichen Nachweis aber nicht ersetzt. Davon zu unterscheiden ist Werbung, erkennbar etwa an einer bezahlten Kooperation, einem Affiliate-Link oder einem Rabattcode. Ein Beitrag kann dabei informativ und gleichzeitig werblich sein. 

 

Für viele Menschen ist diese Unterscheidung voraussetzungsreich. Nach dem Health Literacy Survey Germany habe sich die digitale Gesundheitskompetenz im Jahr 2025 zwar um knapp 5 Prozent verbessert, gleichwohl wird weiterhin mehr als der Hälfte der Befragten von den Studienführern nur eine geringe Gesundheitskompezent zugeschrieben. Gerade sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen verlieren hier. 

 

Der rechtliche Rahmen ist umfangreich 

 

Für Gesundheitswerbung gilt bereits ein dichtes Regelwerk. Das Heilmittelwerbegesetz untersagt außerhalb von Fachkreisen die Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern oder von im Gesundheitswesen tätigen Personen. Darunter können auch bekannte Personen erfasst sein, wenn ihre Bekanntheit geeignet ist, zum Arzneimittelverbrauch anzuregen. Das Oberlandesgericht Köln hat 2025 entschieden, dass auch eine reichweitenstarke Influencerin als bekannte Person im Sinne des Gesetzes gelten kann. 

 

Für Medizinprodukte bestimmt die EU-Medizinprodukteverordnung, welche Aussagen zulässig sind. Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich Lebensmittel. Für sie gilt die europäische Health-Claims-Verordnung, die gesundheitsbezogene Angaben nur in zugelassener Form erlaubt. Mit Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit dürfen sie grundsätzlich nicht beworben werden. Hinzu kommen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und, bei Ärztinnen und Ärzten, das ärztliche Berufsrecht. 

 

„Der rechtliche Rahmen ist grundsätzlich schon recht umfangreich. Je nach Inhalt greifen insbesondere das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Medizinprodukte- beziehungsweise Lebensmittelrecht und bei Ärztinnen und Ärzten zusätzlich das Berufsrecht. Entscheidend ist, dass bestehende Regeln im digitalen Raum konsequent durchgesetzt werden und dass Verbraucherinnen und Verbraucher Gesundheitsinformationen überhaupt einordnen können“, so Heuser. 

 

Dass die Aufsicht nicht jeden Einzelfall erreicht, zeigt die Bilanz des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Aus über 5.000 Verbraucherbeschwerden und mehr als 1.000 geprüften Fällen folgten rund 50 Abmahnungen und sieben Klagen, zwei davon mit Erfolg vor dem Bundesgerichtshof. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt die eigene Einordnung damit die erste Schutzebene. 

 

Sechs Fragen vor dem Klick 

 

Der Gesundheitsausschuss der Bundesverbraucherhilfe empfiehlt, Gesundheitsinhalte im Netz anhand dieser Fragen einzuordnen: 

  1. Wer spricht und welche Qualifikation hat die Person? 
  2. Werden nachvollziehbare wissenschaftliche Quellen genannt? 
  3. Werden auch Risiken und Grenzen erläutert? 
  4. Wird offen mit wissenschaftlichen Unsicherheiten umgegangen? 
  5. Bestehen wirtschaftliche Interessen, etwa durch bezahlte Kooperation, Affiliate-Link oder Rabattcode? 
  6. Findet sich dieselbe Aussage auch bei unabhängigen Stellen? 

 

Genauer hinschauen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei typischen Mustern: 

  • „Diese Methode hilft gegen fast alles.“ Seriöse Informationen benennen konkrete Einsatzbereiche und Grenzen. 
  • „Das will die Pharmaindustrie nicht, dass Sie es wissen.“ Sachliche Kritik nennt überprüfbare Argumente und Quellen. 
  • „Garantiert wirksam.“ Medizin kennt selten hundertprozentige Erfolgsgarantien. 
  • „Mir hat es geholfen.“ Persönliche Erfahrungen können ehrlich und hilfreich sein, ersetzen aber keinen wissenschaftlichen Nachweis. 
  • „Studien zeigen …“ Entscheidend ist, welche Studien gemeint sind und ob die Aussage dem wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht. 
  • Risiken, Nebenwirkungen und Alternativen fehlen vollständig. 

 

Angebote zur Überprüfung 

 

Unabhängige Anlaufstellen zur Gegenprüfung sind das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das Gesundheitsportal des Bundes, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Keines dieser Angebote ersetzt das persönliche Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, insbesondere bei konkreten Beschwerden, einer Diagnose oder einer Therapieentscheidung. 

 

„Unser Anliegen ist nicht, pauschal vor Medfluencern zu warnen. Gerade Ärztinnen und Ärzte leisten auf Social Media wertvolle Aufklärungsarbeit und machen medizinisches Wissen leichter zugänglich. Wir möchten Verbraucherinnen und Verbrauchern Kriterien an die Hand geben, mit denen sie Gesundheitsinformationen besser einordnen können“, sagt Heuser. 

 

Über die Bundesverbraucherhilfe e.V.  

 

Die Bundesverbraucherhilfe wurde 2021 gegründet und setzt sich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, sich selbstständig und sicher zu informieren sowie fundierte Entscheidungen zu treffen. 

 

Mit ihrem modernen und wirtschaftlich anschlussfähigen Ansatz des Verbraucherschutzes fördert die Bundesverbraucherhilfe faire Verbraucherlandschaften, Transparenz sowie qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Gleichzeitig versteht sie sich als Plattform für den Dialog zwischen Verbrauchern, Unternehmen, Politik und Öffentlichkeit und bietet Orientierung in einer zunehmend komplexen Konsumwelt. 

 


Aktuelle Themen

25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“
9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.