Preiserhöhungen bei Streamingdiensten: Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen

Datum der Veröffentlichung: 7. April 2025

Das Bild zeigt eine Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernseher gerichtet ist, auf dessen Bildschirm das Logo von Netflix zu sehen ist. Der Fokus liegt auf der Aktion des Fernbedienungshaltens und dem klaren, leuchtend roten Netflix-Logo im Hintergrund. Dieses Bild veranschaulicht einen typischen Moment des modernen Entertainments zu Hause, wo Streaming-Dienste eine zentrale Rolle im Alltag vieler Menschen spielen. Die Darstellung ist einfach, doch effektiv in der Übermittlung der Verbindung zwischen Technologie und Unterhaltung in der heutigen digitalen Ära.

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Streamingdienste wie Amazon Prime, Netflix, Spotify und DAZN ihre Abonnementpreise erhöht. Diese Anpassungen werfen wichtige Fragen zum Vertragsrecht auf, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einseitiger Preiserhöhungen und der Rechte der Verbraucher.​


Rechtliche Grundlagen einseitiger Preiserhöhungen


Grundsätzlich sind einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden rechtlich problematisch. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Vertragsänderungen, die eine Partei einseitig vornimmt, den anderen Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem Anbieter das Recht einräumen, Preise nach eigenem Ermessen zu erhöhen, wurden von Gerichten häufig als unwirksam eingestuft.


Gerichtliche Entscheidungen zu Preisanpassungsklauseln


Mehrere Gerichte haben sich mit der Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten befasst:​


  • Amazon Prime: Das Landgericht Düsseldorf erklärte im Januar 2025 die Preisanpassungsklausel von Amazon Prime für unwirksam. Das Gericht befand, dass die Klausel zu unbestimmt sei und den Kunden keine Möglichkeit gebe, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen. Infolgedessen wurde die Preiserhöhung vom September 2022 als unzulässig eingestuft.
  • DAZN: Das Oberlandesgericht München entschied im Oktober 2024, dass die Preisanpassungsklausel des Sport-Streamingdienstes DAZN unwirksam ist. Das Gericht kritisierte die mangelnde Transparenz der Klausel und untersagte deren weitere Verwendung.
  • Netflix und Spotify: Das Kammergericht Berlin urteilte im November 2023, dass die Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify unwirksam sind. Die Klauseln ermöglichten einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und benachteiligten die Kunden unangemessen.


Reaktionen der Streamingdienste


Nach den gerichtlichen Entscheidungen haben einige Streamingdienste ihre Praktiken angepasst:​


  • Netflix und Spotify: Beide Unternehmen haben begonnen, vor Preiserhöhungen die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einzuholen, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
  • Amazon Prime: Trotz des Urteils des Landgerichts Düsseldorf hält Amazon die Preiserhöhung weiterhin für rechtmäßig und hat angekündigt, möglicherweise in Berufung zu gehen.


Sammelklagen und Verbraucherrechte


Aufgrund der als unzulässig eingestuften Preiserhöhungen haben Verbraucherorganisationen Sammelklagen initiiert, um die zu viel gezahlten Beträge für die Kunden zurückzufordern. So haben sich beispielsweise bis Anfang 2025 fast 83.000 Teilnehmer einer Sammelklage gegen Amazon Prime angeschlossen.


Unser Fazit


Die Thematik der einseitigen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten hat erhebliche rechtliche und praktische Implikationen. Gerichtliche Entscheidungen haben die Rechte der Verbraucher gestärkt und die Anbieter dazu veranlasst, ihre Vertragsklauseln und Kommunikationsstrategien zu überdenken. Verbraucher sollten bei Preiserhöhungen die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ihre Rechte geltend machen.

Aktuelle Themen

25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“
9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.