Produktsicherheit im Fokus: Was Hersteller, Importeure und Händler wissen müssen

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Produktsicherheitsgesetz für sichere Produkte
  • Zielgruppen: Hersteller, Importeure, Händler
  • Gilt für Non-Food-Produkte auf dem Markt
  • Wichtige Begriffe: Produkt, Bereitstellung, Verwendung
  • Sicherheit anhand von vier Hauptaspekten
  • Pflicht zur korrekten Kennzeichnung und CE-Prüfung
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch Risikomanagement

Was ist das Produktsicherheitsgesetz?


Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Anforderungen an Produkte, die in Deutschland und in der EU in Verkehr gebracht werden. Es dient dem Schutz von Verbrauchern und der Sicherheit von Produkten, die in den Markt gelangen. Verstöße gegen das ProdSG können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Bußgelder, Schadensersatzforderungen und erheblicher Imageschäden für dein Unternehmen.


Den deutschen Gesetzestext des ProdSG (Fassung 2021) finden Sie im Internet.



An wen richtet sich das Produktsicherheitsgesetz?


Das ProdSG richtet sich an alle Akteure in der Lieferkette:


  • Hersteller: Diese stellen Produkte her oder bearbeiten sie wesentlich. Auch Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Verkehr bringen, gelten als Hersteller.
  • Bevollmächtigte: Sie handeln im Namen des Herstellers und sind dessen Ansprechpartner für die Behörden innerhalb der EU.
  • Einführer (Importeur): Sie bringen Produkte aus Drittländern in die EU und müssen sicherstellen, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Händler: Sie verkaufen Produkte auf dem Markt und müssen sicherstellen, dass die angebotenen Produkte sicher sind.


Jeder dieser Akteure trägt Verantwortung dafür, dass die Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.



Für welche Produkte gilt das ProdSG? Anwendungsbereich und rechtlicher Rahmen


Das ProdSG gilt für alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt werden. Dazu gehören neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind oder unter vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden könnten. Das Gesetz ist in erster Linie auf Non-Food-Produkte ausgerichtet und umfasst zahlreiche EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden.


Beispielsweise gelten spezifische Richtlinien für:


  • Elektrische Betriebsmittel: Diese müssen bestimmten Spannungsgrenzen entsprechen und sicher sein.
  • Maschinen: Hier gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit.
  • Spielzeug: Für Spielwaren gibt es strenge Sicherheitsstandards, die insbesondere den Schutz von Kindern gewährleisten sollen.


Das ProdSG ist jedoch nicht auf alle Produkte anwendbar. Ausnahmen sind unter anderem Antiquitäten, bestimmte gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt werden müssen, sowie Lebensmittel und Medizinprodukte.



Definitionen im Rahmen des ProdSG


Um das ProdSG besser zu verstehen, ist es wichtig, einige zentrale Begriffe zu kennen:


  • Produkt: Dies umfasst alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Verbraucherprodukte sind dabei diejenigen, die direkt oder indirekt für den Endverbraucher bestimmt sind.
  • Bereitstellen auf dem Markt: Dies meint jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Europäischen Binnenmarkt.
  • Inverkehrbringen: Darunter versteht man die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt.
  • Verwendung von Produkten: Diese umfasst sowohl die bestimmungsgemäße als auch die vorhersehbare Verwendung eines Produktes, wobei der Hersteller beide Nutzungsarten berücksichtigen muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.



Beurteilung der Sicherheit eines Produktes


Die Sicherheit eines Produktes wird durch mehrere Faktoren bestimmt:


  1. Eigenschaften des Produktes: Dazu zählen die Zusammensetzung, Verpackung und Gebrauchsanweisungen.
  2. Ein- und Wechselwirkungen: Diese betreffen die möglichen Interaktionen mit anderen Produkten.
  3. Produktbezogene Angaben: Hierzu gehören Kennzeichnungen, Warnhinweise und Bedienungsanleitungen.
  4. Besonders gefährdete Verwendergruppen: Diese müssen besonders berücksichtigt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.


Die Produktsicherheit kann durch die Anwendung harmonisierter Normen sichergestellt werden, die in der EU als allgemeingültig erklärt wurden. Wenn ein Produkt diesen Normen entspricht, wird es als konform mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen angesehen. Zudem sind alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, in deutscher Sprache beizulegen.



Kennzeichnung von Produkten


Die Kennzeichnung von Produkten spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des ProdSG:


  • Sicherheits- und Gebrauchshinweise: Diese müssen in deutscher Sprache vorliegen und potenzielle Gefahren klar benennen.
  • Kennzeichnung des Herstellers: Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein.
  • CE-Kennzeichnung: Produkte, die unter spezifische EU-Richtlinien fallen, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, die bestätigt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.


Darüber hinaus können Hersteller das freiwillige GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) verwenden, das eine zusätzliche Sicherheit für Verbraucher darstellt, aber nur nach einer umfassenden Prüfung durch eine GS-Prüfstelle vergeben wird.



ProdSG praxisnah – Was bedeuten die Sicherheitsregeln für Unternehmen?


Das ProdSG bringt erhebliche Haftungsrisiken mit sich, weshalb es unerlässlich ist, sich intensiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen:


  • Risikomanagement: Entwickle ein umfassendes Risikomanagement-System, das alle Phasen der Produktentwicklung, -herstellung und -verwendung abdeckt.
  • Produktprüfung: Führe vor der Markteinführung eine gründliche Risikobeurteilung durch.
  • Dokumentation: Halte alle sicherheitsrelevanten Informationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sorgfältig und vollständig fest.
  • Reaktionspläne: Erstelle Notfallpläne für Rückrufaktionen und informiere dich über die notwendigen Schritte, falls sich herausstellt, dass ein Produkt unsicher ist.


Bei Verstößen gegen das ProdSG drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Imageschäden. Daher ist es wichtig, dass du die Produktsicherheit von Anfang an ernst nimmst und entsprechende Maßnahmen in deinem Unternehmen verankerst.



Praktische Informationsstellen


Um die Produktsicherheit in deinem Unternehmen zu gewährleisten, kannst du auf verschiedene Informationsquellen und Hilfestellungen zurückgreifen:


  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Hier findest du umfangreiche Informationen und Ansprechpartner zum Thema Produktsicherheit.
  • IHK: Die Industrie- und Handelskammer bietet zahlreiche Leitfäden und Seminare an, um Unternehmen bei der Umsetzung des ProdSG zu unterstützen.
  • Europäische Kommission: Die offizielle Website der EU bietet detaillierte Informationen zu den relevanten Richtlinien und deren Umsetzung.


Mit diesem Wissen und den richtigen Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass deine Produkte den hohen Sicherheitsanforderungen des ProdSG entsprechen und dein Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken geschützt ist.

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12. September 2025
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Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. 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18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: