Produktsicherheit im Fokus: Was Hersteller, Importeure und Händler wissen müssen

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Produktsicherheitsgesetz für sichere Produkte
  • Zielgruppen: Hersteller, Importeure, Händler
  • Gilt für Non-Food-Produkte auf dem Markt
  • Wichtige Begriffe: Produkt, Bereitstellung, Verwendung
  • Sicherheit anhand von vier Hauptaspekten
  • Pflicht zur korrekten Kennzeichnung und CE-Prüfung
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch Risikomanagement

Was ist das Produktsicherheitsgesetz?


Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt die Anforderungen an Produkte, die in Deutschland und in der EU in Verkehr gebracht werden. Es dient dem Schutz von Verbrauchern und der Sicherheit von Produkten, die in den Markt gelangen. Verstöße gegen das ProdSG können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich hoher Bußgelder, Schadensersatzforderungen und erheblicher Imageschäden für dein Unternehmen.


Den deutschen Gesetzestext des ProdSG (Fassung 2021) finden Sie im Internet.



An wen richtet sich das Produktsicherheitsgesetz?


Das ProdSG richtet sich an alle Akteure in der Lieferkette:


  • Hersteller: Diese stellen Produkte her oder bearbeiten sie wesentlich. Auch Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke in Verkehr bringen, gelten als Hersteller.
  • Bevollmächtigte: Sie handeln im Namen des Herstellers und sind dessen Ansprechpartner für die Behörden innerhalb der EU.
  • Einführer (Importeur): Sie bringen Produkte aus Drittländern in die EU und müssen sicherstellen, dass diese Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Händler: Sie verkaufen Produkte auf dem Markt und müssen sicherstellen, dass die angebotenen Produkte sicher sind.


Jeder dieser Akteure trägt Verantwortung dafür, dass die Produkte sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.



Für welche Produkte gilt das ProdSG? Anwendungsbereich und rechtlicher Rahmen


Das ProdSG gilt für alle Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt werden. Dazu gehören neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind oder unter vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden könnten. Das Gesetz ist in erster Linie auf Non-Food-Produkte ausgerichtet und umfasst zahlreiche EU-Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt wurden.


Beispielsweise gelten spezifische Richtlinien für:


  • Elektrische Betriebsmittel: Diese müssen bestimmten Spannungsgrenzen entsprechen und sicher sein.
  • Maschinen: Hier gelten besondere Anforderungen an die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit.
  • Spielzeug: Für Spielwaren gibt es strenge Sicherheitsstandards, die insbesondere den Schutz von Kindern gewährleisten sollen.


Das ProdSG ist jedoch nicht auf alle Produkte anwendbar. Ausnahmen sind unter anderem Antiquitäten, bestimmte gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instandgesetzt werden müssen, sowie Lebensmittel und Medizinprodukte.



Definitionen im Rahmen des ProdSG


Um das ProdSG besser zu verstehen, ist es wichtig, einige zentrale Begriffe zu kennen:


  • Produkt: Dies umfasst alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Verbraucherprodukte sind dabei diejenigen, die direkt oder indirekt für den Endverbraucher bestimmt sind.
  • Bereitstellen auf dem Markt: Dies meint jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung im Europäischen Binnenmarkt.
  • Inverkehrbringen: Darunter versteht man die erstmalige Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt.
  • Verwendung von Produkten: Diese umfasst sowohl die bestimmungsgemäße als auch die vorhersehbare Verwendung eines Produktes, wobei der Hersteller beide Nutzungsarten berücksichtigen muss, um die Sicherheit zu gewährleisten.



Beurteilung der Sicherheit eines Produktes


Die Sicherheit eines Produktes wird durch mehrere Faktoren bestimmt:


  1. Eigenschaften des Produktes: Dazu zählen die Zusammensetzung, Verpackung und Gebrauchsanweisungen.
  2. Ein- und Wechselwirkungen: Diese betreffen die möglichen Interaktionen mit anderen Produkten.
  3. Produktbezogene Angaben: Hierzu gehören Kennzeichnungen, Warnhinweise und Bedienungsanleitungen.
  4. Besonders gefährdete Verwendergruppen: Diese müssen besonders berücksichtigt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.


Die Produktsicherheit kann durch die Anwendung harmonisierter Normen sichergestellt werden, die in der EU als allgemeingültig erklärt wurden. Wenn ein Produkt diesen Normen entspricht, wird es als konform mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen angesehen. Zudem sind alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, in deutscher Sprache beizulegen.



Kennzeichnung von Produkten


Die Kennzeichnung von Produkten spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des ProdSG:


  • Sicherheits- und Gebrauchshinweise: Diese müssen in deutscher Sprache vorliegen und potenzielle Gefahren klar benennen.
  • Kennzeichnung des Herstellers: Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs müssen dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein.
  • CE-Kennzeichnung: Produkte, die unter spezifische EU-Richtlinien fallen, müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, die bestätigt, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.


Darüber hinaus können Hersteller das freiwillige GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) verwenden, das eine zusätzliche Sicherheit für Verbraucher darstellt, aber nur nach einer umfassenden Prüfung durch eine GS-Prüfstelle vergeben wird.



ProdSG praxisnah – Was bedeuten die Sicherheitsregeln für Unternehmen?


Das ProdSG bringt erhebliche Haftungsrisiken mit sich, weshalb es unerlässlich ist, sich intensiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen:


  • Risikomanagement: Entwickle ein umfassendes Risikomanagement-System, das alle Phasen der Produktentwicklung, -herstellung und -verwendung abdeckt.
  • Produktprüfung: Führe vor der Markteinführung eine gründliche Risikobeurteilung durch.
  • Dokumentation: Halte alle sicherheitsrelevanten Informationen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter sorgfältig und vollständig fest.
  • Reaktionspläne: Erstelle Notfallpläne für Rückrufaktionen und informiere dich über die notwendigen Schritte, falls sich herausstellt, dass ein Produkt unsicher ist.


Bei Verstößen gegen das ProdSG drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch erhebliche Imageschäden. Daher ist es wichtig, dass du die Produktsicherheit von Anfang an ernst nimmst und entsprechende Maßnahmen in deinem Unternehmen verankerst.



Praktische Informationsstellen


Um die Produktsicherheit in deinem Unternehmen zu gewährleisten, kannst du auf verschiedene Informationsquellen und Hilfestellungen zurückgreifen:


  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Hier findest du umfangreiche Informationen und Ansprechpartner zum Thema Produktsicherheit.
  • IHK: Die Industrie- und Handelskammer bietet zahlreiche Leitfäden und Seminare an, um Unternehmen bei der Umsetzung des ProdSG zu unterstützen.
  • Europäische Kommission: Die offizielle Website der EU bietet detaillierte Informationen zu den relevanten Richtlinien und deren Umsetzung.


Mit diesem Wissen und den richtigen Maßnahmen kannst du sicherstellen, dass deine Produkte den hohen Sicherheitsanforderungen des ProdSG entsprechen und dein Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken geschützt ist.

Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“