Rechte und Pflichten von Auszubildenden in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden für eine erfolgreiche Ausbildung

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Recht auf qualifizierte Ausbildung und angemessene Vergütung
  • Anspruch auf Urlaub und geregelte Arbeitszeiten
  • Pflicht zur sorgfältigen Aufgabenerfüllung und Pünktlichkeit
  • Konsequenzen bei Pflichtverletzungen: Ermahnung, Abmahnung, Kündigung
  • Möglichkeiten bei Rechtsverstößen: Gespräch, Betriebsrat, Kammer, rechtliche Schritte

Die Rechte von Auszubildenden


Als Auszubildender hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, die den Anforderungen deines Berufsbildes entspricht. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass du alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwirbst, die für deinen Beruf notwendig sind. Der Ausbildungsrahmenplan ist dabei eine zentrale Grundlage, an die sich dein Ausbildungsbetrieb halten muss.


Du hast Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die monatlich ausgezahlt wird. Diese Vergütung richtet sich nach den geltenden tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben und sollte mit jedem Ausbildungsjahr steigen. Darüber hinaus hast du das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen, die sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz richten.


Die Einhaltung der Arbeitszeiten ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Dein Ausbildungsbetrieb muss die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Arbeitszeiten einhalten, was insbesondere für minderjährige Auszubildende von Bedeutung ist. Auch das Führen eines Ausbildungsnachweises, also eines Berichtsheftes, gehört zu deinen Rechten, da es dir hilft, den Überblick über deinen Lernfortschritt zu behalten.


Du hast das Recht, an der Berufsschule teilzunehmen und dich auf Prüfungen vorzubereiten. Dein Ausbildungsbetrieb muss dir die dafür notwendige Zeit gewähren und darf dich während der Berufsschulzeit nicht zur Arbeit verpflichten. Zusätzlich hast du das Recht, eine angemessene Betreuung durch deinen Ausbilder zu erhalten, der dich in allen fachlichen und persönlichen Belangen unterstützen soll.



Checkliste für deine Rechte


  • Recht auf eine qualifizierte Ausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan
  • Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung, die monatlich ausgezahlt wird
  • Recht auf eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Jahr
  • Anspruch auf Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten
  • Recht auf Teilnahme am Berufsschulunterricht und Zeit für Prüfungsvorbereitungen
  • Anspruch auf eine angemessene Betreuung durch deinen Ausbilder
  • Recht auf ein Berichtsheft zur Dokumentation deiner Ausbildung

Die Pflichten von Auszubildenden


Neben deinen Rechten hast du als Auszubildender auch Pflichten, die du erfüllen musst, um deine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Zu den wichtigsten Pflichten gehört es, die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erfüllen. Du bist verpflichtet, das im Betrieb und in der Berufsschule erworbene Wissen und Können anzuwenden und weiterzuentwickeln.


Die Teilnahme an der Berufsschule ist ebenfalls eine zentrale Pflicht. Du musst regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen und die von der Schule gestellten Aufgaben erledigen. Auch das Führen eines Berichtsheftes, in dem du deine Ausbildungsinhalte dokumentierst, gehört zu deinen Pflichten. Dieses Berichtsheft ist wichtig für die Abschlussprüfung und muss regelmäßig vorgelegt werden.


Du bist verpflichtet, den Weisungen deines Ausbilders oder der Ausbilderin Folge zu leisten, sofern diese mit deiner Ausbildung in Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch, dass du dich an betriebliche Regeln und Vorschriften hältst, insbesondere was den Umgang mit Arbeitsmaterialien und Maschinen betrifft.


Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pflicht zur Verschwiegenheit. Du darfst keine Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung deiner Ausbildung.



Checkliste für deine Pflichten



  • Pflicht, dir übertragene Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen
  • Pflicht zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Berufsschulunterricht
  • Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes
  • Pflicht zur Befolgung der Weisungen deines Ausbilders
  • Pflicht zur Einhaltung betrieblicher Regeln und Vorschriften
  • Pflicht zur Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse

Konsequenzen bei Pflichtverletzungen


Wenn du deinen Pflichten als Auszubildender nicht nachkommst, können verschiedene Konsequenzen auf dich zukommen. Bei leichteren Verstößen wirst du in der Regel zunächst eine Ermahnung erhalten. Solltest du weiterhin gegen deine Pflichten verstoßen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Eine Abmahnung ist eine ernste Warnung und bleibt in deiner Personalakte vermerkt.


In schwerwiegenden Fällen, wie beispielsweise bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, Arbeitsverweigerung oder der Verletzung von Betriebsgeheimnissen, kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis sogar fristlos kündigen. Eine solche Kündigung hat weitreichende Folgen, da du unter Umständen Schwierigkeiten haben wirst, eine neue Ausbildungsstelle zu finden.



Was tun, wenn gegen deine Rechte verstoßen wird?


Solltest du das Gefühl haben, dass deine Rechte als Auszubildender verletzt werden, ist es wichtig, dass du schnell und angemessen handelst. Der erste Schritt sollte immer das Gespräch mit deinem Ausbilder oder der Ausbildungsleitung sein. In vielen Fällen lassen sich Missverständnisse oder Probleme bereits auf diese Weise klären.


Wenn das Gespräch keine Lösung bringt, kannst du dich an den Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung wenden, sofern dein Betrieb eine solche hat. Diese Gremien sind dazu da, die Interessen der Auszubildenden zu vertreten und können dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.


Sollte auch das nicht zum Erfolg führen, hast du die Möglichkeit, dich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer zu wenden. Diese Kammern sind für die Überwachung der Einhaltung der Ausbildungsstandards verantwortlich und können vermittelnd eingreifen.


In besonders schwerwiegenden Fällen, etwa bei Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist es ratsam, sich frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: