Rechtssichere Webseite erstellen: Die wichtigsten Anforderungen für einen abmahnsicheren Online-Auftritt

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Domainregistrierung


Bevor du eine Domain registrierst, musst du sicherstellen, dass durch die Wahl deines Domainnamens keine bestehenden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Es reicht nicht aus, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Du solltest folgende Punkte prüfen:


  • Verfügbarkeit der Domain: Überprüfe bei offiziellen Stellen wie der DENIC, ob deine gewünschte Domain noch frei ist.
  • Markenrechte: Recherchiere beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der von dir gewählte Name bereits als Marke eingetragen ist.
  • Unternehmensnamen: Verwende Suchmaschinen und Unternehmensregister, um sicherzustellen, dass dein Domainname nicht bereits durch ein anderes Unternehmen geschützt ist.


Wenn du eine internationale Webseite betreibst oder Domainendungen aus anderen Ländern nutzt, solltest du auch im Ausland prüfen lassen, ob dein Domainname verfügbar und rechtlich unbedenklich ist. Hierbei kann professionelle Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.



Impressum


Jede geschäftliche Webseite muss ein Impressum enthalten, das auf einer eigenen Unterseite leicht zugänglich ist. Am besten platzierst du den Link zum Impressum in der Kopf- oder Fußzeile deiner Webseite. Folgende Angaben sind im Impressum notwendig:


  • Name und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen und die Rechtsform deines Unternehmens an.
  • Vertretungsberechtigte Person: Nenne den Namen der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, wie etwa den Geschäftsführer.
  • Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse ist erforderlich; ein Postfach genügt nicht.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten ebenfalls angegeben werden.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, müssen Angaben zum Registergericht und die Registernummer (z.B. Handelsregister) angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch diese im Impressum stehen.
  • Berufsaufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse zu nennen.



Haftung und Disclaimer


Als Betreiber einer Webseite bist du für die Inhalte, die du bereitstellst, verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, die du einbindest oder verlinkst.


  • Eigene Inhalte: Für alle selbst erstellten Inhalte trägst du die volle Verantwortung.
  • Fremde Inhalte: Inhalte von Dritten solltest du dir nicht „zu eigen machen“. Sobald du Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß hast, bist du verpflichtet, diese Inhalte zu entfernen.
  • Disclaimer: Ein Disclaimer, der in vielen Webseiten zu finden ist, kann keine Haftung ausschließen, er kann lediglich die bestehende Rechtslage wiedergeben. Insbesondere beim Verlinken auf fremde Seiten oder beim Einstellen von Inhalten durch Dritte (z.B. in Foren oder Blogs) ist es wichtig, einen gut formulierten Haftungsausschluss zu haben.



Datenschutzerklärung


Eine Datenschutzerklärung ist auf jeder Webseite Pflicht. Sie informiert den Nutzer darüber, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. Bereits beim ersten Besuch deiner Seite muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.


In der Datenschutzerklärung sollten unter anderem folgende Punkte enthalten sein:


  • Art der erhobenen Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
  • Verwendung von Cookies und Analyse-Tools: Informiere über den Einsatz von Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics und Social Media Plugins.
  • Weitergabe von Daten an Dritte: Erläutere, ob und wie Daten an Dritte weitergegeben werden.


Die Datenschutzerklärung sollte entweder auf einer eigenen Unterseite oder im Impressum, abgesetzt von den restlichen Angaben, stehen.



Fremde Inhalte und Rechte


Vorsicht bei der Verwendung von fremden Inhalten! Ob Texte, Bilder, Musik oder Videos – all diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden.


  • Texte und Bilder: Hol dir die Erlaubnis des Urhebers ein und gib immer die Quelle an.
  • Personenfotos: Für Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, brauchst du deren ausdrückliche Zustimmung, insbesondere bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
  • Logos und Marken: Auch für die Verwendung von Logos oder Markennamen benötigst du die Genehmigung des Markeninhabers.


Verletzungen dieser Rechte können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.



Preisangaben


Wenn du auf deiner Webseite Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du die Preise klar und transparent darstellen. Das bedeutet:


  • Endpreise: Alle angegebenen Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten sein.
  • Versandkosten: Weisen darauf hin, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
  • Grundpreise: Bei bestimmten Produkten, wie Lebensmitteln, ist auch der Grundpreis (z.B. pro Liter oder pro 100 Gramm) anzugeben.



Onlineshops: AGBs und Widerrufsbelehrung


Betreibst du einen Onlineshop, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und eine Widerrufsbelehrung unerlässlich. AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dir und deinen Kunden, während die Widerrufsbelehrung darüber informiert, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Fristen ein Käufer den Kauf widerrufen kann.



Keywords, Adwords und Metatags


Beim Einsatz von Keywords, Adwords oder Metatags ist Vorsicht geboten, besonders wenn du fremde Markennamen verwendest:


  • Unzulässig: Wenn durch die Verwendung eines fremden Markennamens ein irreführender Eindruck entsteht.
  • Zulässig: Als Keyword in Werbeanzeigen, solange die Anzeige räumlich getrennt von den Suchergebnissen erscheint und der Anbieter klar erkennbar ist.



Social Media Buttons


Social Media Buttons von Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen Plattformen dürfen nicht ohne Weiteres eingebunden werden. Der Grund: Beim Laden dieser Plugins werden Daten an die jeweiligen Plattformen gesendet.


  • Datenschutzhinweis: Weisen darauf hin, dass durch die Nutzung der Buttons Daten weitergeleitet werden.
  • 2-Klick-Lösung: Um den Datenschutz zu verbessern, kann eine sogenannte „2-Klick-Lösung“ eingesetzt werden, bei der die Buttons erst nach einer Aktivierung funktionieren.



Influencer-Marketing


Auch Influencer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beiträge, die gesponsert oder anderweitig finanziell unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für eigene Webseiten als auch für Social-Media-Kanäle.



Newsletter und Werbung


E-Mail-Newsletter und andere Werbeformen per E-Mail dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden. Verwende dazu ein „Double-Opt-In“-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung nochmals per E-Mail bestätigen muss.



Embedding, Framing und Hyperlinks


Beim Einbetten von Inhalten, dem sogenannten Framing, oder beim Setzen von Hyperlinks auf fremde Inhalte, gibt es rechtliche Besonderheiten:


  • Urheberrecht: Stelle sicher, dass der verlinkte oder eingebettete Inhalt mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurde.
  • Haftung: Auch für eingebettete fremde Inhalte kannst du haftbar gemacht werden, wenn du sie dir „zu eigen machst“.



Streaming


Das Einbinden von Streaming-Inhalten auf deiner Webseite kann rechtlich problematisch sein, besonders wenn es sich um illegale Streams handelt. Sowohl das Anbieten als auch das Anschauen solcher Inhalte kann strafbar sein.

Aktuelle Themen

13. Dezember 2025
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20.08.2025 eine unmissverständliche Entscheidung getroffen. Der Colleon AG mit Sitz in Mainz wurde per bestandskräftigem Bescheid aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Finanztransfergeschäft unverzüglich einzustellen und vollständig abzuwickeln. Der Kern des Problems liegt nicht in einer formalen Grauzone, sondern in einem klaren Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Die Colleon AG verfügte über keine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nahm aber dennoch über eigene Bankkonten Gelder von Endkunden entgegen und leitete diese an ihre Auftraggeber weiter. Damit überschritt das Unternehmen bewusst die Grenze zwischen zulässiger Inkassotätigkeit und erlaubnispflichtigem Zahlungsdienst. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei den eingezogenen Rechnungsbeträgen nicht um zahlungsgestörte Forderungen handelte. Genau diese Voraussetzung wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, um die Tätigkeit überhaupt dem registrierten Inkasso zuordnen zu können. Die Konstruktion war damit rechtswidrig, nicht auslegungsfähig und nicht heilbar. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Internetseiten wie post-nachsenden.de, nachsendung-post.de, dein-rundfunkbeitrag.de, selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de eingezogen. Diese Domains arbeiten gezielt mit amtlich klingenden Bezeichnungen, erzeugen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und setzen auf Erwartungshaltungen von Verbrauchern, die rechtmäßige und notwendige Leistungen vermuten. Genau hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen in dem Glauben, eine offizielle oder zumindest regulierte Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, während im Hintergrund Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das hierfür keine aufsichtsrechtliche Legitimation besitzt. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuzahlen. Dass entsprechende Nachweise vorgelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlichen Bewertung. Der Bescheid ist bestandskräftig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form ist beendet. Jede weitere Abrechnung, Zahlungsaufforderung oder Forderungsdurchsetzung aus diesen Konstruktionen ist rechtlich hoch angreifbar. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten Wer Zahlungsaufforderungen erhält, die im Zusammenhang mit den genannten Plattformen stehen, sollte diese nicht ungeprüft begleichen. Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Gebührenforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht untersagt und abgewickelt wurde. Hier besteht ein erhebliches Risiko, unberechtigte Zahlungen zu leisten oder sich durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen drängen zu lassen. Bitte reichen Sie Zahlungsaufforderungen zur Prüfung bei der Bundesverbraucherhilfe e.V. ein. Der Fall Colleon AG zeigt erneut, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formale Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um faktisch erlaubnispflichtige Zahlungsdienste zu betreiben. Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden solcher Konstruktionen sein. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtmäßige Abrechnung sind keine Optionalitäten, sondern zwingende Voraussetzungen für jedes Unternehmen, das mit fremdem Geld arbeitet. Unsere klare Empfehlung lautet daher: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen hinterfragen, keine Anerkenntnisse abgeben und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Sie zeigt, dass Abrechnungsmachenschaften auch dann nicht toleriert werden, wenn sie technisch sauber verpackt und rechtlich verkleidet auftreten. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechend handeln.
25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“