Rechtssichere Webseite erstellen: Die wichtigsten Anforderungen für einen abmahnsicheren Online-Auftritt

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Domainregistrierung


Bevor du eine Domain registrierst, musst du sicherstellen, dass durch die Wahl deines Domainnamens keine bestehenden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Es reicht nicht aus, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Du solltest folgende Punkte prüfen:


  • Verfügbarkeit der Domain: Überprüfe bei offiziellen Stellen wie der DENIC, ob deine gewünschte Domain noch frei ist.
  • Markenrechte: Recherchiere beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der von dir gewählte Name bereits als Marke eingetragen ist.
  • Unternehmensnamen: Verwende Suchmaschinen und Unternehmensregister, um sicherzustellen, dass dein Domainname nicht bereits durch ein anderes Unternehmen geschützt ist.


Wenn du eine internationale Webseite betreibst oder Domainendungen aus anderen Ländern nutzt, solltest du auch im Ausland prüfen lassen, ob dein Domainname verfügbar und rechtlich unbedenklich ist. Hierbei kann professionelle Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.



Impressum


Jede geschäftliche Webseite muss ein Impressum enthalten, das auf einer eigenen Unterseite leicht zugänglich ist. Am besten platzierst du den Link zum Impressum in der Kopf- oder Fußzeile deiner Webseite. Folgende Angaben sind im Impressum notwendig:


  • Name und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen und die Rechtsform deines Unternehmens an.
  • Vertretungsberechtigte Person: Nenne den Namen der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, wie etwa den Geschäftsführer.
  • Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse ist erforderlich; ein Postfach genügt nicht.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten ebenfalls angegeben werden.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, müssen Angaben zum Registergericht und die Registernummer (z.B. Handelsregister) angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch diese im Impressum stehen.
  • Berufsaufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse zu nennen.



Haftung und Disclaimer


Als Betreiber einer Webseite bist du für die Inhalte, die du bereitstellst, verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, die du einbindest oder verlinkst.


  • Eigene Inhalte: Für alle selbst erstellten Inhalte trägst du die volle Verantwortung.
  • Fremde Inhalte: Inhalte von Dritten solltest du dir nicht „zu eigen machen“. Sobald du Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß hast, bist du verpflichtet, diese Inhalte zu entfernen.
  • Disclaimer: Ein Disclaimer, der in vielen Webseiten zu finden ist, kann keine Haftung ausschließen, er kann lediglich die bestehende Rechtslage wiedergeben. Insbesondere beim Verlinken auf fremde Seiten oder beim Einstellen von Inhalten durch Dritte (z.B. in Foren oder Blogs) ist es wichtig, einen gut formulierten Haftungsausschluss zu haben.



Datenschutzerklärung


Eine Datenschutzerklärung ist auf jeder Webseite Pflicht. Sie informiert den Nutzer darüber, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. Bereits beim ersten Besuch deiner Seite muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.


In der Datenschutzerklärung sollten unter anderem folgende Punkte enthalten sein:


  • Art der erhobenen Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
  • Verwendung von Cookies und Analyse-Tools: Informiere über den Einsatz von Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics und Social Media Plugins.
  • Weitergabe von Daten an Dritte: Erläutere, ob und wie Daten an Dritte weitergegeben werden.


Die Datenschutzerklärung sollte entweder auf einer eigenen Unterseite oder im Impressum, abgesetzt von den restlichen Angaben, stehen.



Fremde Inhalte und Rechte


Vorsicht bei der Verwendung von fremden Inhalten! Ob Texte, Bilder, Musik oder Videos – all diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden.


  • Texte und Bilder: Hol dir die Erlaubnis des Urhebers ein und gib immer die Quelle an.
  • Personenfotos: Für Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, brauchst du deren ausdrückliche Zustimmung, insbesondere bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
  • Logos und Marken: Auch für die Verwendung von Logos oder Markennamen benötigst du die Genehmigung des Markeninhabers.


Verletzungen dieser Rechte können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.



Preisangaben


Wenn du auf deiner Webseite Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du die Preise klar und transparent darstellen. Das bedeutet:


  • Endpreise: Alle angegebenen Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten sein.
  • Versandkosten: Weisen darauf hin, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
  • Grundpreise: Bei bestimmten Produkten, wie Lebensmitteln, ist auch der Grundpreis (z.B. pro Liter oder pro 100 Gramm) anzugeben.



Onlineshops: AGBs und Widerrufsbelehrung


Betreibst du einen Onlineshop, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und eine Widerrufsbelehrung unerlässlich. AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dir und deinen Kunden, während die Widerrufsbelehrung darüber informiert, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Fristen ein Käufer den Kauf widerrufen kann.



Keywords, Adwords und Metatags


Beim Einsatz von Keywords, Adwords oder Metatags ist Vorsicht geboten, besonders wenn du fremde Markennamen verwendest:


  • Unzulässig: Wenn durch die Verwendung eines fremden Markennamens ein irreführender Eindruck entsteht.
  • Zulässig: Als Keyword in Werbeanzeigen, solange die Anzeige räumlich getrennt von den Suchergebnissen erscheint und der Anbieter klar erkennbar ist.



Social Media Buttons


Social Media Buttons von Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen Plattformen dürfen nicht ohne Weiteres eingebunden werden. Der Grund: Beim Laden dieser Plugins werden Daten an die jeweiligen Plattformen gesendet.


  • Datenschutzhinweis: Weisen darauf hin, dass durch die Nutzung der Buttons Daten weitergeleitet werden.
  • 2-Klick-Lösung: Um den Datenschutz zu verbessern, kann eine sogenannte „2-Klick-Lösung“ eingesetzt werden, bei der die Buttons erst nach einer Aktivierung funktionieren.



Influencer-Marketing


Auch Influencer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beiträge, die gesponsert oder anderweitig finanziell unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für eigene Webseiten als auch für Social-Media-Kanäle.



Newsletter und Werbung


E-Mail-Newsletter und andere Werbeformen per E-Mail dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden. Verwende dazu ein „Double-Opt-In“-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung nochmals per E-Mail bestätigen muss.



Embedding, Framing und Hyperlinks


Beim Einbetten von Inhalten, dem sogenannten Framing, oder beim Setzen von Hyperlinks auf fremde Inhalte, gibt es rechtliche Besonderheiten:


  • Urheberrecht: Stelle sicher, dass der verlinkte oder eingebettete Inhalt mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurde.
  • Haftung: Auch für eingebettete fremde Inhalte kannst du haftbar gemacht werden, wenn du sie dir „zu eigen machst“.



Streaming


Das Einbinden von Streaming-Inhalten auf deiner Webseite kann rechtlich problematisch sein, besonders wenn es sich um illegale Streams handelt. Sowohl das Anbieten als auch das Anschauen solcher Inhalte kann strafbar sein.

Aktuelle Themen

11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier:
7. April 2025
In Deutschland sind zahlreiche Studiengänge, insbesondere im Bereich der Medizin, durch einen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt. Dies führt dazu, dass viele Bewerber trotz Hochschulreife keinen Studienplatz erhalten. Einige von ihnen entscheiden sich daher, ihren Studienplatz auf dem Rechtsweg einzuklagen. Solche Studienplatzklagen haben in der Vergangenheit sowohl Erfolge als auch Misserfolge verzeichnet. Grundlagen der Studienplatzklage Eine Studienplatzklage basiert auf der Annahme, dass Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten nicht vollständig ausschöpfen und somit zusätzliche Studienplätze verfügbar sind. Durch eine sogenannte Kapazitätsklage wird geprüft, ob die Universität tatsächlich alle verfügbaren Plätze vergeben hat. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Hochschule verpflichten, weitere Bewerber zuzulassen. Aktuelle Fallbeispiele erfolgreicher Studienplatzklagen In den letzten Jahren gab es mehrere bemerkenswerte Fälle, in denen Studienplatzklagen erfolgreich waren: Medizinische Hochschule Hannover (MHH) : Im Jahr 2020 wurde ein Student im sechsten Fachsemester Humanmedizin an der MHH durch eine erfolgreiche Studienplatzklage zugelassen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte fest, dass die Universität ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet hatte, wodurch zusätzliche Studienplätze verfügbar wurden. Quelle Universität Jena : Zum Wintersemester 2020/2021 einigte sich die Universität Jena in einem gerichtlichen Vergleich darauf, acht weitere Studienbewerber im ersten Fachsemester Medizin aufzunehmen. Dies geschah, nachdem festgestellt wurde, dass die Universität ihre Kapazitäten nicht vollständig ausgeschöpft hatte. Quelle Universität des Saarlandes : Ebenfalls im Wintersemester 2020/2021 verpflichtete sich die Universität des Saarlandes, vier zuvor abgelehnte Studienbewerber im fünften Fachsemester Medizin (klinischer Abschnitt) aufzunehmen. Diese Einigung resultierte aus einer erfolgreichen Studienplatzklage. Quelle Bedeutung der Kapazitätsberechnung Diese Fälle unterstreichen die Bedeutung einer korrekten Kapazitätsberechnung durch die Hochschulen. Fehlerhafte Berechnungen können dazu führen, dass Studienplätze ungenutzt bleiben, obwohl eine hohe Nachfrage besteht. Studienplatzklagen dienen in solchen Fällen dazu, die tatsächlichen Kapazitäten offenzulegen und sicherzustellen, dass alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Unser Fazit Die Studienplatzklage bleibt ein wichtiges Instrument für Bewerber, die trotz formaler Qualifikation keinen Studienplatz erhalten haben. Erfolgreiche Klagen zeigen, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nicht immer vollständig ausschöpfen und dass der Rechtsweg eine Möglichkeit bietet, dennoch einen Studienplatz zu erlangen. Bewerber sollten jedoch beachten, dass solche Verfahren komplex sind und eine sorgfältige rechtliche Beratung erfordern.
7. April 2025
In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtsentscheidungen die Rechte von Verkehrsteilnehmern im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen gestärkt. Zentral dabei ist die Frage, ob und inwieweit Betroffene Zugang zu den vollständigen Messdaten erhalten müssen, um die Genauigkeit der erhobenen Geschwindigkeitswerte überprüfen zu können.​ Hintergrund: Standardisierte Messverfahren und ihre Beweisführung Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen häufig sogenannte standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Diese zeichnen sich durch normierte Abläufe und zugelassene Messgeräte aus, bei denen unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden. Gerichte gehen in solchen Fällen oft von der Richtigkeit der Messergebnisse aus, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid darlegen müssen, warum die Messung fehlerhaft sein könnte. Hierfür ist der Zugang zu den vollständigen Messdaten essenziell. Recht auf Einsicht in Messdaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 12. November 2020 betont, dass Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren grundsätzlich ein Recht auf Zugang zu den bei der Bußgeldbehörde vorhandenen, aber nicht zur Akte genommenen Informationen haben. Dies umfasst insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Das Gericht führte aus, dass das Recht auf ein faires Verfahren es erfordert, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend zu überprüfen. Ohne Zugang zu den vollständigen Messdaten sei eine effektive Verteidigung kaum möglich. Weitere gerichtliche Entscheidungen Auch andere Gerichte haben sich mit der Thematik befasst:​ Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg : In einem Urteil vom Januar 2023 entschied der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, dass Betroffenen Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des verwendeten Messgeräts gewährt werden muss. Die Verweigerung dieser Einsicht stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens dar. ​ Amtsgericht Koblenz : Das Amtsgericht Koblenz entschied, dass Betroffene das Recht haben, bestimmte Messdaten und -unterlagen einzusehen, um eine ordnungsgemäße Verteidigung sicherzustellen. Dies basiert auf dem Grundsatz des fairen Verfahrens, der sowohl im Strafprozessrecht als auch im Bußgeldrecht gilt. Bedeutung für Betroffene Diese Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der Transparenz bei Geschwindigkeitsmessungen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie im Falle eines Bußgeldverfahrens das Recht haben, die vollständigen Messdaten einzusehen, um die Messung auf mögliche Fehler überprüfen zu können. Dies stärkt die Verteidigungsrechte und trägt zu einem fairen Verfahren bei.​ Unser Fazit Die aktuelle Rechtsprechung betont die Notwendigkeit der Transparenz und des Zugangs zu vollständigen Messdaten bei Geschwindigkeitskontrollen. Betroffene sollten sich dieser Rechte bewusst sein und im Falle von Zweifeln an der Messgenauigkeit entsprechende Einsicht in die Messunterlagen verlangen.