Rechtssichere Webseite erstellen: Die wichtigsten Anforderungen für einen abmahnsicheren Online-Auftritt

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick



  • Sicheres Einkommen aus dem Hauptjob und nebenbei selbstständig.
  • Gleiche gesetzliche Pflichten wie bei Vollzeitgründung.
  • Arbeitgeber informieren, keine Konkurrenz zulässig.
  • Kleinunternehmerregelung und steuerliche Pflichten beachten.
  • Sozialversicherung bleibt über den Hauptjob, bei überwiegender Selbstständigkeit ändert sich dies.
  • Scheinselbstständigkeit vermeiden.
  • Rechtsform mit Bedacht wählen, Haftung beachten.
  • Auch aus der Arbeitslosigkeit möglich, spezielle Regelungen beachten.

Domainregistrierung


Bevor du eine Domain registrierst, musst du sicherstellen, dass durch die Wahl deines Domainnamens keine bestehenden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Es reicht nicht aus, dass die gewünschte Domain verfügbar ist. Du solltest folgende Punkte prüfen:


  • Verfügbarkeit der Domain: Überprüfe bei offiziellen Stellen wie der DENIC, ob deine gewünschte Domain noch frei ist.
  • Markenrechte: Recherchiere beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob der von dir gewählte Name bereits als Marke eingetragen ist.
  • Unternehmensnamen: Verwende Suchmaschinen und Unternehmensregister, um sicherzustellen, dass dein Domainname nicht bereits durch ein anderes Unternehmen geschützt ist.


Wenn du eine internationale Webseite betreibst oder Domainendungen aus anderen Ländern nutzt, solltest du auch im Ausland prüfen lassen, ob dein Domainname verfügbar und rechtlich unbedenklich ist. Hierbei kann professionelle Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.



Impressum


Jede geschäftliche Webseite muss ein Impressum enthalten, das auf einer eigenen Unterseite leicht zugänglich ist. Am besten platzierst du den Link zum Impressum in der Kopf- oder Fußzeile deiner Webseite. Folgende Angaben sind im Impressum notwendig:


  • Name und Rechtsform: Gib den vollständigen Namen und die Rechtsform deines Unternehmens an.
  • Vertretungsberechtigte Person: Nenne den Namen der Person, die das Unternehmen rechtlich vertritt, wie etwa den Geschäftsführer.
  • Anschrift: Eine ladungsfähige Adresse ist erforderlich; ein Postfach genügt nicht.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollten ebenfalls angegeben werden.
  • Registereintrag: Falls vorhanden, müssen Angaben zum Registergericht und die Registernummer (z.B. Handelsregister) angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Falls vorhanden, sollte auch diese im Impressum stehen.
  • Berufsaufsichtsbehörde: Bei bestimmten Berufen ist die zuständige Aufsichtsbehörde mit Adresse zu nennen.



Haftung und Disclaimer


Als Betreiber einer Webseite bist du für die Inhalte, die du bereitstellst, verantwortlich. Dies gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, die du einbindest oder verlinkst.


  • Eigene Inhalte: Für alle selbst erstellten Inhalte trägst du die volle Verantwortung.
  • Fremde Inhalte: Inhalte von Dritten solltest du dir nicht „zu eigen machen“. Sobald du Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß hast, bist du verpflichtet, diese Inhalte zu entfernen.
  • Disclaimer: Ein Disclaimer, der in vielen Webseiten zu finden ist, kann keine Haftung ausschließen, er kann lediglich die bestehende Rechtslage wiedergeben. Insbesondere beim Verlinken auf fremde Seiten oder beim Einstellen von Inhalten durch Dritte (z.B. in Foren oder Blogs) ist es wichtig, einen gut formulierten Haftungsausschluss zu haben.



Datenschutzerklärung


Eine Datenschutzerklärung ist auf jeder Webseite Pflicht. Sie informiert den Nutzer darüber, welche Daten du sammelst, zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden. Bereits beim ersten Besuch deiner Seite muss die Datenschutzerklärung leicht zugänglich sein.


In der Datenschutzerklärung sollten unter anderem folgende Punkte enthalten sein:


  • Art der erhobenen Daten: Welche Daten werden gesammelt und zu welchem Zweck?
  • Verwendung von Cookies und Analyse-Tools: Informiere über den Einsatz von Cookies, Tracking-Tools wie Google Analytics und Social Media Plugins.
  • Weitergabe von Daten an Dritte: Erläutere, ob und wie Daten an Dritte weitergegeben werden.


Die Datenschutzerklärung sollte entweder auf einer eigenen Unterseite oder im Impressum, abgesetzt von den restlichen Angaben, stehen.



Fremde Inhalte und Rechte


Vorsicht bei der Verwendung von fremden Inhalten! Ob Texte, Bilder, Musik oder Videos – all diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers verwendet werden.


  • Texte und Bilder: Hol dir die Erlaubnis des Urhebers ein und gib immer die Quelle an.
  • Personenfotos: Für Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, brauchst du deren ausdrückliche Zustimmung, insbesondere bei Kindern die der Erziehungsberechtigten.
  • Logos und Marken: Auch für die Verwendung von Logos oder Markennamen benötigst du die Genehmigung des Markeninhabers.


Verletzungen dieser Rechte können zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.



Preisangaben


Wenn du auf deiner Webseite Produkte oder Dienstleistungen anbietest, musst du die Preise klar und transparent darstellen. Das bedeutet:


  • Endpreise: Alle angegebenen Preise müssen inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten sein.
  • Versandkosten: Weisen darauf hin, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.
  • Grundpreise: Bei bestimmten Produkten, wie Lebensmitteln, ist auch der Grundpreis (z.B. pro Liter oder pro 100 Gramm) anzugeben.



Onlineshops: AGBs und Widerrufsbelehrung


Betreibst du einen Onlineshop, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und eine Widerrufsbelehrung unerlässlich. AGBs regeln die Vertragsbedingungen zwischen dir und deinen Kunden, während die Widerrufsbelehrung darüber informiert, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Fristen ein Käufer den Kauf widerrufen kann.



Keywords, Adwords und Metatags


Beim Einsatz von Keywords, Adwords oder Metatags ist Vorsicht geboten, besonders wenn du fremde Markennamen verwendest:


  • Unzulässig: Wenn durch die Verwendung eines fremden Markennamens ein irreführender Eindruck entsteht.
  • Zulässig: Als Keyword in Werbeanzeigen, solange die Anzeige räumlich getrennt von den Suchergebnissen erscheint und der Anbieter klar erkennbar ist.



Social Media Buttons


Social Media Buttons von Facebook, X (ehemals Twitter) und anderen Plattformen dürfen nicht ohne Weiteres eingebunden werden. Der Grund: Beim Laden dieser Plugins werden Daten an die jeweiligen Plattformen gesendet.


  • Datenschutzhinweis: Weisen darauf hin, dass durch die Nutzung der Buttons Daten weitergeleitet werden.
  • 2-Klick-Lösung: Um den Datenschutz zu verbessern, kann eine sogenannte „2-Klick-Lösung“ eingesetzt werden, bei der die Buttons erst nach einer Aktivierung funktionieren.



Influencer-Marketing


Auch Influencer müssen sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Beiträge, die gesponsert oder anderweitig finanziell unterstützt werden, müssen als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt sowohl für eigene Webseiten als auch für Social-Media-Kanäle.



Newsletter und Werbung


E-Mail-Newsletter und andere Werbeformen per E-Mail dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versendet werden. Verwende dazu ein „Double-Opt-In“-Verfahren, bei dem der Empfänger seine Anmeldung nochmals per E-Mail bestätigen muss.



Embedding, Framing und Hyperlinks


Beim Einbetten von Inhalten, dem sogenannten Framing, oder beim Setzen von Hyperlinks auf fremde Inhalte, gibt es rechtliche Besonderheiten:


  • Urheberrecht: Stelle sicher, dass der verlinkte oder eingebettete Inhalt mit Zustimmung des Urhebers ins Netz gestellt wurde.
  • Haftung: Auch für eingebettete fremde Inhalte kannst du haftbar gemacht werden, wenn du sie dir „zu eigen machst“.



Streaming


Das Einbinden von Streaming-Inhalten auf deiner Webseite kann rechtlich problematisch sein, besonders wenn es sich um illegale Streams handelt. Sowohl das Anbieten als auch das Anschauen solcher Inhalte kann strafbar sein.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: