Stärkung des Wettbewerbsrechts durch Unternehmensschutz gewährleisten

Datum der Veröffentlichung: 22. April 2023

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) vorgelegt. Vor allem das Bundeskartellamt soll weitreichendere Eingriffsrechte in den Markt erhalten und so "den fairen Wettbewerb sicherstellen".


Bundeskartellamt


Das Bundeskartellamt ist ein behördlicher Schiedsrichter mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehört in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Des Weiteren ist das Bundeskartellamt zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und/oder marktstarke Unternehmen, die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes sowie der Verbraucherschutz. Zudem gehören zum Aufgabenstamm des Bundeskartellamtes seit 2005 die sogenannten Sektoruntersuchungen, um die Wettbewerbssituationen in einzelnen Branchen unabhängig von einem konkreten Einzelfall genauer zu untersuchen.


Wettbewerblich organisierter Markt


In einer freien Marktwirtschaft entscheidet das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage darüber, welche Waren und Dienstleistungen zu welchen Preisen und Qualitäten ausgetauscht werden. Wettbewerb bedeutet, dass verschiedene Unternehmen um die Gunst ihrer Abnehmer konkurrieren. Kunden oder Lieferanten haben in einem wettbewerblichen Umfeld Ausweichmöglichkeiten und können sich für die Angebote eines anderen Unternehmens entscheiden.


Die Unternehmen versuchen deshalb, ihre Waren oder Dienstleistungen zu möglichst günstigen Preisen anzubieten und die Qualität zu verbessern. Wettbewerb steigert damit auch die Innovationsfreude der Unternehmen. Funktionierender Wettbewerb beugt gleichzeitig der Entstehung oder Verfestigung zu starker gesellschaftlicher und politischer Machtstellungen vor.


Von einem wettbewerblich organisierten Markt profitieren insbesondere die Verbraucher, weil sie sich aus einer breiten Angebotspalette diejenigen Güter und Leistungen auswählen können, die am ehesten ihren Vorstellungen entsprechen (z.B. gute Qualität, angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis, guter Service, etc.).


Unternehmen, die ihren Kunden im Vergleich zu anderen Unternehmen gute Leistungen zu angemessenen Preisen bieten, können in einem wettbewerblich organisierten Markt höhere Umsätze und höhere Gewinne erzielen. Schlechte Leistungen oder überhöhte Preise hingegen werden im Wettbewerb mit Verlusten oder gegebenenfalls sogar mit dem Ausscheiden aus dem Markt „bestraft“.


Generelles Eingriffsrecht vermeiden

Nach dem Entwurf der Bundesregierungsoll das Bundeskartellamt weitreichende Befugnisse erlangen, in den wettbewerblichen Markt einzugreifen, ohne dabei einen konkreten Verstoß festgestellt zu haben. Es steht außer Zweifel, dass Eingriffe ohne konkreten Sachzusammenhang nicht im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist, sondern vielmehr der freien und wettbewerblichen Marktwirtschaft entgegensteht.


Die Bundesverbraucherhilfe hat bereits zu Beginn der fortwährenden Finanz- und Wirtschaftskrise 2022 gefordert, branchenspezifische Eingriffsrechte des Bundeskartellamtes in Einzelfällen zu ermöglichen. Ein generelles Eingriffsrecht durch das Bundeskartellamt in den freien und wettbewerblichen Markt ohne Anhaltspunkte gilt es zu stoppen.

Zuverlässigkeit in den Markt stärken

Der Bundesverbraucherhilfe fehlt es in dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung an einer Zuverlässigkeitsgarantie in den Markt. Das Bundeskartellamt kann Preisweitergaben auch mit dem neuen Gesetz nicht garantieren. Die Politik kann aber die Grundlagen dafür schaffen, Preisweitergaben nicht notwendig zu machen. Hieran anzuknüpfen, ist auch die Aufgabe von Verbraucherschützern und dieser Aufgabe wird sich die Bundesverbraucherhilfe nachhaltig stellen.

Aktuelle Themen

25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“
9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.