Stärkung des Wettbewerbsrechts durch Unternehmensschutz gewährleisten

Datum der Veröffentlichung: Apr. 22, 2023

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) vorgelegt. Vor allem das Bundeskartellamt soll weitreichendere Eingriffsrechte in den Markt erhalten und so "den fairen Wettbewerb sicherstellen".


Bundeskartellamt


Das Bundeskartellamt ist ein behördlicher Schiedsrichter mit weitgehenden Befugnissen. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehört in erster Linie die Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland. Des Weiteren ist das Bundeskartellamt zuständig für die Durchsetzung des Kartellverbots, die Fusionskontrolle, die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende und/oder marktstarke Unternehmen, die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes sowie der Verbraucherschutz. Zudem gehören zum Aufgabenstamm des Bundeskartellamtes seit 2005 die sogenannten Sektoruntersuchungen, um die Wettbewerbssituationen in einzelnen Branchen unabhängig von einem konkreten Einzelfall genauer zu untersuchen.


Wettbewerblich organisierter Markt


In einer freien Marktwirtschaft entscheidet das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage darüber, welche Waren und Dienstleistungen zu welchen Preisen und Qualitäten ausgetauscht werden. Wettbewerb bedeutet, dass verschiedene Unternehmen um die Gunst ihrer Abnehmer konkurrieren. Kunden oder Lieferanten haben in einem wettbewerblichen Umfeld Ausweichmöglichkeiten und können sich für die Angebote eines anderen Unternehmens entscheiden.


Die Unternehmen versuchen deshalb, ihre Waren oder Dienstleistungen zu möglichst günstigen Preisen anzubieten und die Qualität zu verbessern. Wettbewerb steigert damit auch die Innovationsfreude der Unternehmen. Funktionierender Wettbewerb beugt gleichzeitig der Entstehung oder Verfestigung zu starker gesellschaftlicher und politischer Machtstellungen vor.


Von einem wettbewerblich organisierten Markt profitieren insbesondere die Verbraucher, weil sie sich aus einer breiten Angebotspalette diejenigen Güter und Leistungen auswählen können, die am ehesten ihren Vorstellungen entsprechen (z.B. gute Qualität, angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis, guter Service, etc.).


Unternehmen, die ihren Kunden im Vergleich zu anderen Unternehmen gute Leistungen zu angemessenen Preisen bieten, können in einem wettbewerblich organisierten Markt höhere Umsätze und höhere Gewinne erzielen. Schlechte Leistungen oder überhöhte Preise hingegen werden im Wettbewerb mit Verlusten oder gegebenenfalls sogar mit dem Ausscheiden aus dem Markt „bestraft“.


Generelles Eingriffsrecht vermeiden

Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll das Bundeskartellamt weitreichende Befugnisse erlangen, in den wettbewerblichen Markt einzugreifen, ohne dabei einen konkreten Verstoß festgestellt zu haben. Es steht außer Zweifel, dass Eingriffe ohne konkreten Sachzusammenhang nicht im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist, sondern vielmehr der freien und wettbewerblichen Marktwirtschaft entgegensteht.

Die Bundesverbraucherhilfe hat bereits zu Beginn der fortwährenden Finanz- und Wirtschaftskrise 2022 gefordert, branchenspezifische Eingriffsrechte des Bundeskartellamtes in Einzelfällen zu ermöglichen. Ein generelles Eingriffsrecht durch das Bundeskartellamt in den freien und wettbewerblichen Markt ohne Anhaltspunkte gilt es zu stoppen.

Zuverlässigkeit in den Markt stärken

Der Bundesverbraucherhilfe fehlt es in dem vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung an einer Zuverlässigkeitsgarantie in den Markt. Das Bundeskartellamt kann Preisweitergaben auch mit dem neuen Gesetz nicht garantieren. Die Politik kann aber die Grundlagen dafür schaffen, Preisweitergaben nicht notwendig zu machen. Hieran anzuknüpfen, ist auch die Aufgabe von Verbraucherschützern und dieser Aufgabe wird sich die Bundesverbraucherhilfe nachhaltig stellen.
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