Stellungnahme Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz

Datum der Veröffentlichung: 30. Januar 2025

Anschreiben an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


hiermit nehmen wir im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz Stellung wie folgt:


  1. Wir begrüßen das Ziel des LKSG, die Wärmewende voranzutreiben und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen.

  2. Es werden sowohl Chancen als auch Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes gesehen, insbesondere im Hinblick auf die nicht konkret definierbaren Maßnahmen und die damit verbundene
    Vorbildfunktion.


Begründung:


  1. Das Gesetz zur Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad Celsius in Rheinland-Pfalz verfolgt ambitionierte Klimaschutzziele. Jedoch gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich
    der konkreten Umsetzung und der damit verbundenen Bürokratie. Die Vielzahl an Berichts- und Dokumentationspflichten, die den Kommunen auferlegt werden, führt zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand.

    Dies steht im Widerspruch zu den Zielen des Bürokratieabbaus, die eigentlich eine Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Verwaltungsprozesse anstreben. Die Einführung umfangreicher Berichtspflichten für Kommunen und die Erstellung eines Klimaschutzmaßnahmenregisters könnte die Umsetzung behindern, da viele Kommunen bereits jetzt mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen arbeiten.

    Es ist entscheidend, dass digitale und standardisierte Werkzeuge bereitgestellt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine effiziente Datenerfassung zu gewährleisten.


  2. Das Gesetz lässt den öffentlichen Stellen zu große Spielräume bei der Umsetzung der  Klimaschutzmaßnahmen. Die Vorgaben sind oft zu unkonkret, was dazu führt, dass die Maßnahmen stark variieren können und nicht immer die gewünschten Effekte erzielen.

    Diese Flexibilität kann zwar in bestimmten Kontexten vorteilhaft sein, führt aber in der Praxis häufig dazu, dass die Maßnahmen nicht stringent genug umgesetzt werden und somit die angestrebten Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen nicht erreicht werden.

    Es werden zwar Ziele und Rahmenbedingungen definiert, aber es fehlen klare und verbindliche Vorgaben, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Dies führt dazu, dass die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen oft nicht wissen, welche konkreten Schritte sie unternehmen müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ohne klare Handlungsanweisungen bleibt das Gesetz in vielen Bereichen vage und unverbindlich. 


  3. Die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wird durch das Gesetz nicht ausreichend gestärkt. Zwar wird betont, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion einnehmen soll, aber es fehlen konkrete Maßnahmen und Anreize, um diese Rolle effektiv auszufüllen. Die Kommunen und anderen öffentlichen Stellen benötigen klare Richtlinien und Unterstützung, um tatsächlich als Vorbilder im Klimaschutz agieren zu können.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gesetz zwar wichtige Ziele im Klimaschutz verfolgt, aber in der praktischen Umsetzung erhebliche Schwächen aufweist. Der bürokratische Aufwand ist hoch, die Vorgaben sind zu unkonkret und die Spielräume für die öffentlichen Stellen zu groß. Dadurch fehlen klare Ansatzpunkte für konkrete Einsparungen und Maßnahmen. Um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand im Klimaschutz
zu stärken, bedarf es klarer, verbindlicher und umsetzbarer Vorgaben, die den Kommunen und anderen öffentlichen Stellen konkrete  Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

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