Stellungnahme zu dem Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen

Datum der Veröffentlichung: Juli 31, 2023

Der vorliegende Entwurf befasst sich mit der Umsetzung der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 in nationales Recht. Ziel ist es, die Vorgaben dieser Verordnung zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates umzusetzen und die neuen Anforderungen bezüglich des WLTP-Prüfverfahrens (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedure) in Bezug auf die Messung von Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch für neue Personenkraftwagen zu berücksichtigen.

Das WLTP-Prüfverfahren wurde eingeführt, um das bisherige NEFZ-Prüfverfahren abzulösen und genauere und realistischere Emissions- und Verbrauchswerte zu ermitteln. Seit September 2017 sind die WLTP-Werte für alle neu typgenehmigten Modelle von Personenkraftwagen in der Europäischen Union verpflichtend anzugeben, und seit September 2018 müssen diese Werte für alle neu zugelassenen Personenkraftwagen angegeben werden.

Die vorliegende Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung hat das Ziel, die neuen Anforderungen und Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1151 in nationales Recht zu übernehmen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland Zugang zu genauen und vergleichbaren Informationen bezüglich des Kraftstoffverbrauchs, der CO2-Emissionen und des Stromverbrauchs neuer Personenkraftwagen erhalten.

In unserer Stellungnahme möchten wir auf mögliche Verbesserungspotenziale im Gesetzesentwurf eingehen, die aus Verbrauchersicht relevant sind. Dabei liegt unser Fokus darauf, die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der Pflichtangaben zu fördern, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine informierte und nachhaltige Kaufentscheidung zu ermöglichen.

Share by: