Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker: Bundesverbraucherhilfe verurteilt die Zweckentfremdung der Mehreinnahmen
Datum der Veröffentlichung: 6. Juli 2026
Pressemitteilung Nr. 49
Die Bundesverbraucherhilfe trägt die gesundheitspolitische Stoßrichtung des geplanten Steuerpakets mit. Sie kritisiert jedoch, dass die Bundesregierung sie zur Haushaltssanierung nutzt und fordert die Zweckbindung der Einnahmen für Prävention.
Am 6. Juli entscheidet das Bundeskabinett über den Haushalt 2027. Zur Gegenfinanzierung setzt die Bundesregierung unter anderem auf höhere Verbrauchsteuern. Die Alkoholsteuer soll um 20 Prozent steigen, die Tabaksteuer wird weiter erhöht, und für 2028 ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke geplant. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Maßnahmen spürbar höhere Preise. Die Bundesverbraucherhilfe e.V. trägt die Stoßrichtung im Grundsatz mit, wendet sich jedoch dagegen, dass die Regierung die Verbraucher zusätzlich belastet, während die Einnahmen im allgemeinen Haushalt landen.
Das Paket im Überblick:
- Alkohol: Die Steuer steigt um 20 Prozent, von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter reinen Alkohol. Eine 0,7-Liter-Flasche Spirituose mit 40 Volumenprozent wird rund 87 Cent teurer. Bier und Wein bleiben ausgenommen.
- Tabak: Die Mehreinnahmen betragen im kommenden Jahr rund 756 Millionen und bis 2030 rund 8,5 Milliarden Euro. Der Preis einer Packung Zigaretten steigt bis 2030 voraussichtlich auf rund 11,40 Euro.
- Zucker: Für 2028 ist eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke in Höhe von rund 450 Millionen Euro jährlich geplant.
Die Bundesregierung begründet diese Maßnahmen fast ausschließlich mit dem Haushalt. Eine von der Bundesgesundheitsministerin eingesetzte Expertenkommission hatte für Alkohol etwa eine deutlich stärkere Anhebung empfohlen. Dass die Regierung den niedrigeren, fiskalisch begründeten Weg wählt, bestätigt aus Sicht der Bundesverbraucherhilfe, dass der Haushalt den Ausschlag gibt.
„Steuererhöhungen sind der falsche Weg. Der Staat muss seine Haushalte durch konsequente Ausgabendisziplin, Prioritätensetzung und strukturelle Reformen konsolidieren – nicht durch zusätzliche Belastungen der Bürger“, sagt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe. „Verbraucher dürfen nicht die Rechnung für politische Versäumnisse zahlen. Wer mehr Steuern verlangt, muss zunächst nachweisen, dass alle Einsparpotenziale ausgeschöpft wurden.“
Damit die Steuern eine gesundheitliche Wirkung entfalten, müssen die Einnahmen in Prävention fließen. Wie unwahrscheinlich das ist, zeigt der Umgang mit der Zuckerabgabe. Die Maßnahme war ursprünglich als eine ebensolche Abgabe geplant. Berichten zufolge wandelt die Regierung sie nun in eine Steuer um und zieht die Federführung vom Gesundheits- in das Finanzministerium. Grund seien verfassungsrechtliche Bedenken. Für Verbraucher ist der Unterschied erheblich. Eine Abgabe wäre zweckgebunden, ihre Einnahmen kämen der Gesundheit zugute. Eine Steuer fließt in den allgemeinen Haushalt.
Wofür die Einnahmen gebraucht würden, zeigt auch der Tabakbereich. „Mehr als 127.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen des Rauchens. Höhere Preise können hier etwas bewirken, allein senken sie diese Zahl aber nicht“, sagt Franca Hauser, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses der Bundesverbraucherhilfe. „Wer den Konsum dauerhaft reduzieren will, muss stärker in Prävention und Rauchentwöhnung investieren. Genau dafür sollten die Einnahmen eingesetzt werden.“
Hinzu kommt die soziale Wirkung. Verbrauchsteuern wirken regressiv. Sie belasten Menschen mit geringem Einkommen anteilig stärker als wohlhabende. Verschwinden die Einnahmen im allgemeinen Haushalt, zahlen am Ende vor allem Geringverdiener die Konsolidierung. Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb, die Verteilungswirkung zu erfassen und die Einnahmen den Verbrauchern in Form von Prävention und Gesundheitsangeboten zurückzugeben.
Entscheidend ist dabei auch, ob die Steuern die Produkte verändern oder nur die Preise erhöhen. Das betrifft vor allem den Zuckerbereich. Klare, am Zuckergehalt orientierte Schwellenwerte sollten Hersteller wirtschaftlich dazu bringen, ihre Rezepturen zu überarbeiten. Richtig ausgestaltet bildet eine solche Maßnahme die Gesundheitskosten im Preis ab und schafft einen Anreiz für gesündere Produkte.
Kernforderungen der Bundesverbraucherhilfe:
- Zweckbindung der Mehreinnahmen für Prävention, Gesundheitsbildung und Suchthilfe statt freier Verwendung im Bundeshaushalt.
- Verbindliche Evaluierung, ob die Steuern das Konsumverhalten tatsächlich verändern und ob die Produkte besser werden.
- Beobachtung und Ausgleich der sozialen Verteilungswirkung, besonders für einkommensschwache Haushalte.
- Am Zuckergehalt orientierte Schwellenwerte, die eine Überarbeitung der Rezepturen wirtschaftlich attraktiv machen.
- Begleitung durch wirksamen Jugendschutz, Alterskontrollen und Aufklärung, vor allem bei süßen Mischgetränken.
Über die Bundesverbraucherhilfe e.V.
Die Bundesverbraucherhilfe wurde 2021 gegründet und setzt sich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, sich selbstständig und sicher zu informieren sowie fundierte Entscheidungen zu treffen.
Mit ihrem modernen und wirtschaftlich anschlussfähigen Ansatz des Verbraucherschutzes fördert die Bundesverbraucherhilfe faire Verbraucherlandschaften, Transparenz sowie qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Gleichzeitig versteht sie sich als Plattform für den Dialog zwischen Verbrauchern, Unternehmen, Politik und Öffentlichkeit und bietet Orientierung in einer zunehmend komplexen Konsumwelt.
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