Tierwohl gewährleisten - Verbraucher schützen

Datum der Veröffentlichung: Apr. 24, 2022

Veterinärämter sollten personell besser ausgestattet werden, um das Tierwohl auch in Situationen zu gewährleisten, die sich während oder kurz vor der Schlachtung von Tieren ereignen. Betriebe sollten sich der Pflicht bewusstwerden, eigenständig und aus eigenem Willen heraus um das Tierwohl einzusetzen.

Die Bundesverbraucherhilfe strebt an, der Politik zu empfehlen, Verstöße gegen das Tierwohl mit hohen Strafen zu ahnden. Betriebe sollten nach einem Verstoß die Pflicht haben, ein Strafsiegel zu tragen, welches den Verstoß und das Jahr des Verstoßes kennzeichnet. Somit wären Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt.

Es ist ratsam die Aufsicht über Veterinärämter zu verschärfen, um Strafen wirksam durchzusetzen und das Tierwohl sowie die transparente Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewährleisten.

Ferner wirbt die Bundesverbraucherhilfe um ein Veterinärregister, in das Betriebe öffentlich eingetragen werden, wenn sie gegen Vorschriften verstoßen haben. Die Eintragung sollte nicht von Strafsiegeln entkoppelt werden.

Auch ist das Tierwohl insgesamt zu verbessern. Die aktuelle Lage für Tiere, gerade die Lage von Nutztieren, ist in einem prekären Zustand. Auf einen Quadratmeter tummeln sich sechs Tiere. Die Politik wird nach dem Bestreben der Bundesverbraucherhilfe, Produkte guter und gewissenhafter Herkunft zu gewährleisten, aufgefordert, die Anzahl haltbarer Tiere zu beschränken, größere Mindestauslaufflächen zu schaffen und Betriebe daran zu erinnern, dass es bei der Haltung von Tieren um Lebewesen handelt. Der Geschäftszweck „Tierhaltung“ sollte nicht länger die Möglichkeit von Grauzonen beherbergen.

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