Verbraucherfreundliches Beschwerdemanagement – Kundenrechte berücksichtigen und Transparenz leben

Datum der Veröffentlichung: 24. August 2024

Der Ratgeber auf einen Blick


  • Kundenrechte immer im Blick haben und bei Beschwerden transparent handeln
  • Kundenorientiertes Handeln durch schnelle und faire Lösungen sicherstellen
  • Verbraucher umfassend über Rechte informieren, wie Widerrufsrecht und Rückgabemöglichkeiten
  • Transparente Kommunikation zu Versandkosten, Lieferzeiten und Rückgabebedingungen
  • Proaktive Aufklärung schafft Vertrauen und erhöht die Kundenzufriedenheit

Kundenrechte berücksichtigen


Das Fundament eines verbraucherfreundlichen Beschwerdemanagements ist die Berücksichtigung der Kundenrechte. Verbraucher haben gesetzlich festgelegte Rechte, die bei jedem Kauf greifen, sei es im stationären Handel oder online. Diese Rechte umfassen unter anderem das Widerrufsrecht, die Garantieansprüche und die Gewährleistungspflichten. Es ist entscheidend, dass du als Unternehmer diese Rechte nicht nur kennst, sondern auch proaktiv kommunizierst.


Beim Widerrufsrecht, das vor allem für Fernabsatzgeschäfte gilt, haben Kunden in der Regel 14 Tage Zeit, um einen Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es ist deine Pflicht, die Verbraucher über dieses Recht zu informieren und den Widerrufsprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Eine klare und verständliche Widerrufsbelehrung sollte auf deiner Webseite leicht auffindbar sein. Diese Informationen müssen nicht nur in den AGB stehen, sondern auch an zentralen Stellen, wie beispielsweise im Bestellprozess oder in der Bestellbestätigung, platziert werden.



Kundenorientiertes Handeln


Kundenorientierung bedeutet, die Bedürfnisse und Wünsche deiner Kunden in den Mittelpunkt deines Handelns zu stellen. Ein zentrales Element hierbei ist die schnelle und faire Bearbeitung von Beschwerden. Wenn ein Kunde ein Problem mit einem Produkt oder einer Dienstleistung hat, ist es wichtig, dass er sich ernst genommen fühlt und seine Beschwerde ohne großen Aufwand einreichen kann.


Ein gut funktionierendes Beschwerdemanagementsystem bietet mehrere Kontaktmöglichkeiten – sei es per Telefon, E-Mail oder über ein Online-Formular. Sobald eine Beschwerde eingegangen ist, sollte diese zeitnah bearbeitet und der Kunde über den Stand der Bearbeitung informiert werden. Transparente Prozesse, wie eine Bestätigung des Eingangs der Beschwerde und regelmäßige Updates, stärken das Vertrauen der Kunden in dein Unternehmen.


Darüber hinaus solltest du bestrebt sein, aus Beschwerden zu lernen. Jedes Feedback, sei es positiv oder negativ, bietet die Chance, deine Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse zu verbessern. Eine gute Praxis ist es, Beschwerden zu analysieren und häufige Probleme zu identifizieren. Diese Erkenntnisse können dann genutzt werden, um proaktiv Lösungen anzubieten und zukünftige Beschwerden zu vermeiden.



Transparenz leben: Rückgabe, Versandkosten, Widerrufsrechte


Transparenz ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines verbraucherfreundlichen Beschwerdemanagements. Kunden möchten genau wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie ein Produkt kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass du alle relevanten Informationen offenlegen solltest, bevor der Kauf abgeschlossen wird.

Dies beginnt bei klaren Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten. Viele Kunden ärgern sich, wenn sie erst im Checkout-Prozess oder nach der Bestellung erfahren, dass zusätzliche Kosten anfallen oder die Lieferung länger dauert als erwartet. Stelle sicher, dass diese Informationen bereits auf den Produktseiten oder im Warenkorb deutlich sichtbar sind.


Ebenso wichtig ist die transparente Kommunikation über Rückgaberechte und Widerrufsbedingungen. Es reicht nicht aus, diese Informationen lediglich in den AGB zu verstecken. Sie sollten gut sichtbar und leicht verständlich präsentiert werden, zum Beispiel auf einer eigenen Seite mit dem Titel "Rückgabe und Widerruf" oder als Teil der FAQs. Erkläre den Kunden genau, wie sie im Falle einer Rückgabe oder eines Widerrufs vorgehen müssen, welche Fristen gelten und wie die Erstattung abgewickelt wird.



Aufklärung über Kundenrechte: Pflicht und Kür


Als Unternehmer bist du gesetzlich verpflichtet, deine Kunden über bestimmte Rechte und Bedingungen zu informieren. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, sie über das Widerrufsrecht und die Gewährleistungsrechte aufzuklären. Doch um das Vertrauen der Verbraucher wirklich zu gewinnen, solltest du über diese Pflichtinformationen hinausgehen.


Biete deinen Kunden zusätzliche Informationen, die ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und mögliche Probleme zu vermeiden. Dies könnte beispielsweise die Aufklärung über die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung sein oder Hinweise darauf, wie sie ein Produkt korrekt verwenden, um Schäden zu vermeiden.


Ein weiterer Aspekt der Aufklärung könnte die transparente Darstellung von Risiken und Nebenwirkungen bei bestimmten Produkten oder Dienstleistungen sein. Indem du ehrlich und offen über potenzielle Probleme sprichst, zeigst du deinen Kunden, dass du ihre Sicherheit und Zufriedenheit ernst nimmst.



Proaktive Kommunikation und Vertrauen aufbauen


Um das Vertrauen deiner Kunden langfristig zu gewinnen, ist proaktive Kommunikation entscheidend. Warte nicht, bis ein Problem auftritt, sondern informiere deine Kunden bereits im Vorfeld über alle relevanten Details. Nutze dazu verschiedene Kanäle wie E-Mail-Newsletter, soziale Medien oder spezielle Informationsseiten auf deiner Webseite.


Ein weiterer Schritt in Richtung verbraucherfreundliches Beschwerdemanagement ist die regelmäßige Schulung deines Kundenservice-Teams. Deine Mitarbeiter sollten genau wissen, wie sie auf Beschwerden reagieren, welche Rechte die Kunden haben und wie sie diese schnell und zufriedenstellend bedienen können. Ein geschulter Kundenservice kann nicht nur Beschwerden effizienter abwickeln, sondern auch proaktiv Lösungen anbieten und so die Kundenzufriedenheit erhöhen.

Aktuelle Themen

12. September 2025
Worum es wirklich geht Viele digitale Angebote wirken gebührenfrei. In Wahrheit fließt häufig eine klare Gegenleistung. Verbraucher bezahlen nicht mit Euro, sondern mit personenbezogenen Daten. Genau das erkennt unser Gesetz seit 2022 ausdrücklich an. Wo Daten die Gegenleistung sind, greifen die speziellen Verbraucherrechte für digitale Produkte voll. Das schafft Ordnung im Markt, stärkt Transparenz und zwingt Anbieter zu Qualität. Die Bundesverbraucherhilfe benennt die Regeln, ordnet sie ein und formuliert Erwartungen an Unternehmen, die in Deutschland ernst genommen werden wollen. Der rechtliche Ankerpunkt Der Kern steht in § 327 BGB. Die Vorschriften der §§ 327 bis 327u BGB gelten für Verbraucherverträge über digitale Produkte. Das umfasst digitale Inhalte wie Programme, E Books, Musik und Spiele sowie digitale Dienstleistungen wie Cloud Angebote oder Apps. Nach § 327 Abs. 3 BGB gilt dies ausdrücklich auch dann, wenn der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet. Damit wird die Datenhingabe rechtlich wie ein Preis behandelt. Ausgenommen sind Konstellationen, in denen der Unternehmer die bereitgestellten Daten ausschließlich verarbeitet, um seine Leistungspflicht oder gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Europäische Herkunft und wirtschaftlicher Hintergrund Die deutsche Regelung setzt die EU Richtlinie 2019 770 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen um. Diese Richtlinie stellt klar, dass Modelle Daten gegen Leistung in den Anwendungsbereich fallen. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und die vertraglichen Rechte von Verbrauchern auch bei vermeintlich kostenlosen Angeboten abzusichern. Der Markt erhält damit klare Spielregeln für Konformität, Aktualität und Rechtsbehelfe. Was genau als Gegenleistung zählt Als Gegenleistung gelten personenbezogene Daten, die der Verbraucher einem Unternehmer überlässt, damit dieser sie für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Typische Beispiele sind die Bereitstellung von Namen, Kontakt und Geburtsdatum, um Marketing zu ermöglichen oder Profile zu monetarisieren. Nicht vom Gegenleistungsmodell erfasst sind Daten, die ausschließlich zur Erfüllung der Leistung oder zur Einhaltung rechtlicher Pflichten benötigt werden. Diese Abgrenzung steht sowohl in § 312 Abs. 1a BGB für die allgemeinen Verbraucherregeln als auch im System der §§ 327 ff. BGB. Dadurch gelten Informationspflichten und Widerrufsregeln auch dann, wenn ein Angebot mit Daten bezahlt wird. Die zentralen Rechte bei Daten als Preis Wer mit Daten zahlt, erhält nahezu das volle Paket an Gewährleistungsrechten für digitale Produkte. Das beginnt mit dem Anspruch auf ein mangelfreies digitales Produkt im Sinne von § 327e BGB und reicht über Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz bis zur Beweislastumkehr. Das System ist bewusst am Kaufrecht orientiert, jedoch auf digitale Besonderheiten zugeschnitten. Ein Schwerpunkt ist die Aktualisierungspflicht. § 327f BGB verpflichtet den Unternehmer, während des maßgeblichen Zeitraums notwendige Updates bereitzustellen und Verbraucher hierüber zu informieren. Dazu zählen auch Sicherheitsaktualisierungen. Unterbleiben erforderliche Updates, liegt ein Mangel vor. Für Verbraucher bedeutet das, dass auch eine scheinbar kostenlose App über die gesamte Nutzungsdauer sicher und funktionsfähig gehalten werden muss. Minderung oder Kündigung Die Minderung ist der klassische Weg, den Preis bei Mängeln zu reduzieren. § 327n BGB erlaubt die Minderung jedoch nur, wenn tatsächlich ein Geldpreis geschuldet ist. Wer ausschließlich mit Daten bezahlt, kann folgerichtig nichts mindern. In diesen Fällen ist die konsequente Lösung die Vertragsbeendigung. Das Gesetz will hier Klarheit statt Scheinlösungen. Kommentar und Gesetzesbegründung bestätigen dies. Besonders stark ist der Kündigungsschutz: § 327m Abs. 2 Satz 2 BGB hebt die Erheblichkeitsschwelle für Verträge mit Daten als Gegenleistung auf. Das bedeutet, dass Verbraucher bei kleineren Mängeln nicht an Verträge gefesselt bleiben. Sie dürfen beenden, selbst wenn der Mangel an sich gering wäre. In der Praxis erhöht das den Druck auf Anbieter, mangelfreie digitale Produkte zu liefern und die Qualität dauerhaft zu halten. Abgrenzungen und echte Ausnahmen Nicht jeder Datenaustausch aktiviert das System der §§ 327 ff. BGB. Ausgenommen sind etwa Verträge über freie und quelloffene Software, wenn der Verbraucher keinen Preis zahlt und der Unternehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Verbesserung von Sicherheit, Kompatibilität oder Interoperabilität der Software verarbeitet. Diese Ausnahme soll Innovation im Open Source Umfeld schützen und trägt der gemeinschaftlichen Entwicklungskultur Rechnung. Entscheidend ist die strikte Zweckbindung. Wird darüber hinaus monetarisiert, greift wieder das volle Regime. Schnittstelle zum Datenschutzrecht Die Verbraucherverträge mit Daten als Gegenleistung müssen datenschutzrechtlich tragfähig sein. Eine Einwilligung ist nur gültig, wenn sie freiwillig ist. Das Kopplungsverbot in Artikel 7 Absatz 4 der Datenschutz Grundverordnung und Erwägungsgrund 43 setzen enge Maßstäbe. Eine Dienstleistung darf nicht von einer Einwilligung in eine zusätzliche, für die Vertragserfüllung nicht erforderliche Datenverarbeitung abhängig gemacht werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden bekräftigen diese Linie. Unternehmen, die auf Daten als Gegenleistung setzen, müssen Einwilligungen getrennt einholen, Zwecke klar darstellen und echte Wahlfreiheit bieten. Andernfalls sind die Geschäftsmodelle rechtlich unhaltbar. Praxisrelevante Folgen für Verbraucher Wer eine scheinbar kostenlose App nutzt, darf eine mangelfreie Leistung und ordnungsgemäße Updates erwarten. Kommt es zu Störungen, ist der erste Schritt die Nacherfüllung. Bleiben Mängel bestehen, kann bei Daten als Gegenleistung die Vertragsbeendigung erklärt werden. Der Anbieter muss dann die Verarbeitung der bereitgestellten Daten für die vertraglichen Zwecke einstellen und die gesetzlichen Löschpflichten beachten. Eine Minderung kommt nur in Betracht, wenn zusätzlich Geld geflossen ist. Für Verbraucher lautet die klare Leitlinie, die Einwilligungstexte zu lesen, den Update Status zu beobachten und Mängel strukturiert zu dokumentieren. Das erhöht die Durchsetzungskraft. Erwartungen der Bundesverbraucherhilfe an den Markt Wir verlangen von der Digitalwirtschaft kompromisslose Klarheit. Wer mit Daten bezahlt, muss dieselbe Verlässlichkeit erhalten wie beim klassischen Kauf gegen Geld. Anbieter haben saubere Opt-in-Prozesse zu etablieren, Zweckbindungen real zu leben und Updatepflichten planbar zu erfüllen. Geschäftsmodelle, die Qualität aufschieben oder Einwilligungen verstecken, sind nicht marktfähig. Gleichzeitig erwarten wir von der Politik Rechtssicherheit statt weiterer Regelflut. Die §§ 327 ff. BGB und die EU Vorgaben bilden einen ausbalancierten Rahmen. Entscheidend ist die konsequente Anwendung in der Aufsicht und die Durchsetzung durch Zivilgerichte, nicht die nächste Reformwelle. Fazit Kostenlos ist im Digitalen die Ausnahme. Wer mit Daten zahlt, erhält dafür ausgewachsene Rechte. § 327 Abs. 3 BGB macht die Datenhingabe zum Preis und aktiviert die Gewährleistungsmechanik für digitale Produkte. Updates sind Pflicht. Minderung setzt einen Geldpreis voraus. Bei Daten als Gegenleistung steht die Vertragsbeendigung schon bei kleineren Mängeln offen. Ausnahmen gelten eng und zweckgebunden, etwa bei frei lizenzierter Software, die ausschließlich aus Sicherheits- und Kompatibilitätsgründen Daten verarbeitet. Parallel sichert das Datenschutzrecht die Freiwilligkeit der Einwilligung ab. Diese Kombination stärkt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für ernsthafte Anbieter.
18. August 2025
Tomorrow im Fokus: Whitelabel-Konstruktionen im Bankensektor schaffen systemische Risiken Die Bundesverbraucherhilfe e.V. hat in den vergangenen drei Jahren fortlaufend Verbraucherbeschwerden dokumentiert, die über unser Beschwerdeformular, per E-Mail und telefonisch eingegangen sind. Ergänzend haben wir öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte auf Portalen wie Finanzfluss ausgewertet, wo zum Stand August 2025 insgesamt 50 Bewertungen für Tomorrow verzeichnet sind – 38 Prozent davon negativ, mit einer Durchschnittsbewertung von 3,1 von 5 Punkten. Die Analyse zeigt wiederkehrende Muster: blockierte Guthaben, verweigerte Auszahlungen, nicht nachvollziehbare Kontosperren und massives Versagen im Kundenservice. Das eigentliche Problem liegt jedoch tiefer : Kunden von Whitelabel-Anbietern schließen ihre Vertragsbeziehung grundsätzlich nicht mit einer Bank ab, sondern mit einem Unternehmen ohne eigene Banklizenz. Die eigentlichen Bankgeschäfte werden im Falle von Tomorrow-Kunden im Hintergrund von der Solaris SE abgewickelt. Diese Konstruktion mag rechtlich zulässig sein, sie ist jedoch aus unserer Sicht hochgradig ineffizient und für Verbraucher intransparent. Denn während Tomorrow als Marke nach außen auftritt, sind die entscheidenden Prozesse – von der Freigabe von Überweisungen bis hin zu Pfändungsschutzkonten – von Solaris abhängig. Verbraucher haben jedoch keinen Zugang zu Solaris, keine Ansprechpartner und keine Möglichkeit, mit den tatsächlichen Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Damit entsteht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tomorrow verweist auf Prozesse von Solaris und Solaris ist für Verbraucher nicht erreichbar. Kritik an Whitelabel-Strukturen im Bankensektor Whitelabel-Banking bedeutet: Ein Unternehmen wirbt Kunden, baut eine Marke auf, verwaltet die Oberfläche – die eigentlichen Bankgeschäfte laufen über eine externe Lizenzbank. Für Verbraucher führt dieses Modell dazu, dass Probleme mit Bankbezug weitergereicht werden müssen. Genau dies spiegelt sich in den dokumentierten Beschwerden wider: verzögerte Auszahlungen, blockierte Guthaben, intransparente Prüfungen, mangelnde Erreichbarkeit. Dieses System gefährdet nicht nur die Rechte einzelner Verbraucher, sondern untergräbt das Vertrauen in den gesamten Finanzsektor. Denn Banken müssen für Verlässlichkeit stehen. Wer aber mit einem Unternehmen Verträge schließt, das selbst gar keine Bankgeschäfte durchführen darf, wird strukturell in eine Abhängigkeit gedrängt, in der Transparenz und Verantwortlichkeit fehlen. Unsere Forderung: Keine Whitelabels im Bankensektor Die Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert eine klare politische Korrektur: Im Bankensektor darf es keine Whitelabel-Konstruktionen geben. Wer Konten anbietet, muss selbst über eine Banklizenz verfügen, direkte Verantwortung gegenüber Verbrauchern übernehmen und für Transparenz im gesamten Prozess sorgen. Nur so ist gewährleistet, dass Verbraucherrechte jederzeit durchgesetzt werden können und dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher erfolgen. Es muss mindestens eine modifizierte BaFin-Lizenz für solche Anbieter eingeführt werden. Nur unter strengen Aufsichtskriterien sollten Bankgeschäfte vertrieben werden dürfen – ähnlich wie bei Assekuradeuren im Versicherungswesen oder bei Versicherungsgesellschaften in Kooperation mit Rückversicherern. Eine völlige Lizenzfreiheit für diese Marktakteure führt zu Intransparenz und Risiken, die im Finanzsektor nichts zu suchen haben. Botschaft des Präsidiums: „Die Erkenntnisse über Tomorrow zeigen nicht nur operative Schwächen, sondern offenbaren ein strukturelles Problem im Finanzsektor. Verträge werden mit einem Unternehmen geschlossen, das gar keine Banklizenz besitzt. Verbraucher zahlen den Preis dafür, dass Prozesse stocken und Verantwortlichkeiten verschwimmen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir dieses Modell nicht mehr akzeptieren können. Unsere Forderung ist klar: Keine Whitelabels im Bankensektor. Wer Bank sein will, muss Bank sein – mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Verbrauchern.“ – Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe e.V. (selbst Betroffener von Tomorrow)
11. April 2025
CDU, CSU und SPD haben sich auf einen ambitionierten Kurs verständigt: Der Koalitionsvertrag 2025 setzt klare Prioritäten – wirtschaftliche Erneuerung, technologieoffener Klimaschutz, eine modernisierte Bundeswehr, ein digitaler Staat und gezielte Entlastungen für Familien, Arbeitnehmende und Rentner. Neben einer neuen Gründerfreundlichkeit und einem massiven Ausbau der Energie- und Wasserstoffinfrastruktur verspricht das Bündnis auch Fortschritte bei der Wohnraumschaffung, der Rentensicherheit, dem Bürokratieabbau und der frühkindlichen Bildung. Der Sozialstaat wird reformiert, Asylverfahren beschleunigt, und die Verwaltungsmodernisierung auf allen Ebenen angepackt. Zugleich bleibt die Handschrift einer stabilitätsorientierten Haushaltspolitik mit Schuldenbremse erkennbar. Verbraucher können sich auf verbesserte Verbraucherrechte im digitalen Raum, fairere Steuersätze und mehr Transparenz bei Lebensmitteln und Dienstleistungen einstellen. Die größten Investitionen werden in Verteidigung, Klima, Infrastruktur und Bildung fließen – vergleichsweise gering bleibt der Aufwand bei Justiz, Kultur und Ehrenamt. Wer alle Inhalte im Detail, aber in leicht verständlicher Sprache nachlesen möchte, findet unsere vollständige Zusammenfassung zum Download hier: