Zuckersteuer 2028: Bundesverbraucherhilfe e.V. fordert bessere Rezepturen, Prävention und faire Kosten
Datum der Veröffentlichung: 6. Mai 2026
Pressemitteilung Nr. 47
Zuständiges Organ: Gesundheitsausschuss
Die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 kann ein wirksames Instrument zur Gesundheitsvorsorge sein, ihre Wirkung hängt jedoch maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung ab. Entscheidend ist, ob sie tatsächlich Verhalten verändert oder vor allem Preise erhöht.
„Die zentrale Frage ist, ob sich Produkte ändern oder nur Preise steigen. Die Maßnahme setzt am Ende der Wertschöpfung an. Relevant ist nicht zuletzt auch die Herstellung und Bereitstellung solcher Produkte. Bleibt hoher Zuckergehalt wirtschaftlich attraktiv, werden Kosten weitergegeben, ohne gesündere und nachhaltigere Rezepturen. Klare, zuckerbasierte Schwellenwerte müssen Reformulierung wirtschaftlich freiwillig attraktiv machen“, erklärt Ricardo Dietl, Präsident der Bundesverbraucherhilfe.
Aus gesundheitspolitischer Sicht ist entscheidend, dass die konkrete Ausgestaltung noch offen ist und erst mit dem finalen Entwurf bewertet werden kann. Eine Verteuerung zuckergesüßter Getränke kann Anreize schaffen, gesündere Alternativen zu konsumieren. Gleichzeitige Aufklärungskampagnen, insbesondere im schulischen Kontext, können diesen Effekt verstärken und sind daher sinnvoll. „Ziel muss es sein, Prävention zu stärken, die gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten und Anreize für bessere Produkte zu setzen. Gleichzeitig darf die Abgabe nicht zur reinen Belastung werden. Einnahmen sollten gezielt in Prävention und Gesundheitsbildung fließen“, so Franca Heuser, Mitglied des Ausschusses Gesundheit.
„Richtig gestaltet ist sie ein marktwirtschaftliches Instrument, das Gesundheitskosten im Preis abbildet. Entscheidend ist, dass sie Innovation fördert und nicht nur Konsum verteuert. Die Wirtschaft steht hier in der Verantwortung: Wer mit zuckerreichen Produkten Gewinne erzielt, sollte sich an den gesellschaftlichen Folgekosten beteiligen und einen Teil davon sichtbar in Prävention und gesündere Alternativen reinvestieren“, ergänzt Esther Ostermeyer-Frickel, Mitglied des Ausschusses Wirtschaft.
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. kommt zu dem Schluss, dass eine Zuckerabgabe nur dann ihre Wirkung entfaltet, wenn sie direkt auf die Produktgestaltung wirkt, Prävention stärkt und soziale Belastungen ausgleicht. Ohne diese Ausrichtung bleibt sie ein reines Preisinstrument mit begrenzter Wirkung.
Über die Bundesverbraucherhilfe e.V.
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. wurde 2021 gegründet und setzt sich für die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ein. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, sich selbstständig und sicher zu informieren sowie fundierte Entscheidungen zu treffen.
Mit ihrem modernen und wirtschaftlich anschlussfähigen Ansatz des Verbraucherschutzes fördert die Bundesverbraucherhilfe faire Verbraucherlandschaften, Transparenz sowie qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Gleichzeitig versteht sie sich als Plattform für den Dialog zwischen Verbrauchern, Unternehmen, Politik und Öffentlichkeit und bietet Orientierung in einer zunehmend komplexen Konsumwelt.
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