Verwaltungsrecht

Wenn Behörden Entscheidungen treffen, sind Deine Rechte gefragt. In diesem Bereich erfährst Du, was Du bei Bescheiden, Widersprüchen oder Fristen beachten musst – etwa beim Bürgeramt, bei der Führerscheinstelle oder im Schul- und Sozialbereich. Wir erklären Dir, wie Du Dich gegen Verwaltungsakte richtig zur Wehr setzt.

Ratgeber

25. Oktober 2025
Immer häufiger kursieren in privaten WhatsApp-Gruppen vermeintlich exklusive Tipps zum schnellen Aktiengewinn. Derzeit werden insbesondere Papiere der Canaan Inc. (ISIN US1347481020) beworben. Nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin stecken dahinter keine seriösen Finanzexperten, sondern organisierte Gruppen, die gezielt Anlegerinteresse erzeugen, um selbst von steigenden Kursen zu profitieren. In den Chats treten Personen auf, die angeblich bekannte Namen aus der Finanz- oder Börsenwelt tragen. In Wahrheit handelt es sich um gefälschte Profile. Fotos, Namen und Lebensläufe werden kopiert, um Vertrauen aufzubauen. Ziel ist es, Privatanleger mit unrealistischen Gewinnversprechen und künstlichem Zeitdruck zu Aktienkäufen zu bewegen. Wer darauf hereinfällt, wird Teil eines klassischen Pump-and-Dump-Schemas: Die Täter kaufen früh, treiben den Kurs hoch und stoßen ihre Anteile ab, sobald andere investieren. Betroffen sind nicht nur Aktien, die in Deutschland gehandelt werden. Neben Canaan Inc. tauchen in den Chats auch Namen auf wie Springview Holding (ISIN KYG837611097), Health in Tech Inc. (ISIN US42217D1028), Lichen China Ltd. (ISIN KYG5479G1082), Iczoom Group Inc. (ISIN KYG4760B1005), Chanson International Holding (KYG2104U1076) und Golden Heaven Group Holdings Ltd. (ISIN KYG3959D1253). Die Kürzel „US“ und „KY“ in den ISINs zeigen, dass diese Gesellschaften in den Vereinigten Staaten beziehungsweise auf den Cayman Islands registriert sind – Jurisdiktionen, in denen eine Rechtsverfolgung für Privatanleger deutlich schwieriger ist. Das Grundproblem liegt in der Dynamik sozialer Netzwerke. Informationen verbreiten sich rasant, während die Überprüfung oft zu spät erfolgt. Gefälschte Börsennachrichten, manipulierte Screenshots oder fingierte Kurscharts verstärken den Eindruck von Glaubwürdigkeit. Viele dieser Nachrichten verwenden Formulierungen wie „Insider-Tipp“ oder „nur für kurze Zeit“, um den psychologischen Druck zu erhöhen. Solche Taktiken sind kein Zufall, sondern Bestandteil gezielter Marktmanipulation. Anleger sollten in solchen Fällen Ruhe bewahren und Fakten prüfen. Jede Investmententscheidung gehört auf den Prüfstand: Gibt es geprüfte Unternehmenszahlen? Wird das Wertpapier an einem regulierten Markt gehandelt? Ist das Geschäftsmodell transparent? Liegen offizielle Mitteilungen vor? Fehlende Informationen sind ein Warnsignal. Ebenso gilt: Je lauter der Versprechens-Ton, desto höher das Risiko. Die Bundesverbraucherhilfe ruft Verbraucher dazu auf, keine Wertpapiere aufgrund von Chat-Empfehlungen zu kaufen und verdächtige Inhalte zu dokumentieren. Hinweise auf unseriöse Anlagewerbung können an die BaFin oder direkt an die Polizei weitergeleitet werden. Auf der Website der BaFin stehen weiterführende Informationen, wie sich Anleger effektiv schützen und seriöse Quellen erkennen. Kapitalmärkte leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen wird nur dann bestehen, wenn Verbraucher lernen, zwischen Marktinformation und Manipulation zu unterscheiden. Jede kritische Nachfrage schützt vor Schaden – und sichert langfristig den fairen Zugang zu echten Chancen. 
15. Oktober 2025
Präsident Ricardo Dietl hat die Vorsitzende des Bundesausschusses gebeten, das Thema eines politischen Vertrauensprogramms auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Ziel ist es, dass sich der Bundesausschuss mit der Frage befasst, wie ein regelbasiertes Miteinander im politischen Raum wieder gestärkt werden kann. Dietl macht deutlich, dass die gesellschaftliche Polarisierung, die Zunahme politischer Aggression und das wachsende Misstrauen gegenüber Institutionen auf einen tiefgreifenden Vertrauensverlust hindeuten. Während die Politik derzeit Aufbruchstimmung zu vermitteln versucht, erleben viele Bürger steigende Preise, zunehmende Belastungen und eine Politik, die zu oft in Symboldebatten verharrt. „Wir müssen uns ehrlich machen“, erklärt Ricardo Dietl. „Die Menschen spüren, dass sich an vielen Stellen wenig verändert. Vertrauen wächst nicht durch Ankündigungen, sondern durch Taten, durch Berechenbarkeit und durch klare Regeln.“ Im Mittelpunkt der Befassung soll stehen, wie politischer Wettbewerb wieder konstruktiv gestaltet werden kann. Dietl verweist dabei auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb sei notwendig und produktiv, wenn er von Respekt und Fairness getragen werde. „Wettbewerb ja, bessere Vorschläge machen, immer gerne. Aber gegenseitige Herabwürdigung, die Unterstellung von Unwählbarkeit und persönliche Angriffe führen zu einer Atmosphäre, in der Politik zur Bühne des Gegeneinanders wird. Das schadet der Demokratie und befeuert Hass aus allen Richtungen. Dem müssen wir mit einem regelbasierten, besonnenen und gestärkten Miteinander begegnen“, so Dietl. Die Bundesverbraucherhilfe wird das Thema in den kommenden Sitzungen als Impuls für eine breitere gesellschaftliche Debatte verstehen. Ricardo Dietl sieht darin eine grundlegende Aufgabe für die politische Kultur in Deutschland: Politik soll wieder zeigen, dass sie fähig ist, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte respektvoll auszutragen und Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen. „Ein Land bleibt nur stark, wenn seine politischen Akteure die Regeln des Anstands und der Verantwortung wahren“, fasst Dietl zusammen. „Darüber zu sprechen ist nicht Schwäche, sondern Stärke. Es ist Zeit, dass wir diese Stärke leben.“
9. Oktober 2025
Europa verliert sich erneut in Detailregulierung. Das Europäische Parlament hat gestern mehrheitlich dafür gestimmt, pflanzliche Produkte künftig nicht mehr mit Bezeichnungen wie Burger, Wurst oder Schnitzel zu kennzeichnen. Damit setzt sich Brüssel in einer Scheinauseinandersetzung fest, während zentrale Probleme ungelöst bleiben. Die Abstimmung sendet das falsche Signal. Sie bindet politische und administrative Kapazitäten in einem Nebenschauplatz, anstatt Kaufkraft, Wettbewerb, Digitalisierung, Energiepreise, zuverlässige Infrastruktur und Sicherheit der Verbraucher in den Mittelpunkt zu rücken. Die Entscheidung fiel mit deutlicher Mehrheit und liegt nun bei den Mitgliedstaaten. Genau hier fordern wir Korrektur und Augenmaß. Wir sprechen für Verbraucher, die jeden Tag reale Entscheidungen treffen: Sie erwarten verständliche Informationen auf der Verpackung, faire Preise im Regal, verlässliche Produktqualität und transparente Märkte. Ob eine pflanzliche Wurst Wurst heißen darf, beantwortet der Markt längst durch klare Kennzeichnung und aufgeklärte Kundschaft. Die europäischen Behörden besitzen bereits ein robustes Instrumentarium gegen Irreführung. Zusätzliche Wortpolizei produziert Bürokratie, erschwert Innovation und verschiebt den Fokus von wirksamem Verbraucherschutz auf Symbolpolitik. Der Rechtsrahmen zu Milchbezeichnungen (Hafermilch, Mandelmilch) zeigt seit Jahren, dass Abgrenzung möglich ist, ohne Debatten endlos auszuweiten. Eine erneute Ausdehnung von Begriffsschranken führt uns von der Sache weg, die zählt, nämlich von fairen Wettbewerbsbedingungen und nachvollziehbarer Information am Point of Sale. Wir adressieren die Bundesregierung: Deutschland ist Leitmarkt für moderne Lebensmittel und für transparente Verbraucherinformation. Die Bundesregierung vertritt die Interessen der Bürger in den europäischen Gremien. Sie muss in Rat und Kommission auf Stopp von Überregulierung, auf Evidenz statt Ideologie und auf Priorisierung der Dinge setzen, die Wohlstand und Lebensqualität tatsächlich sichern. Das heißt, sie muss europäisch verbindlich und mit Nachdruck verhandeln, Allianzen mit Mitgliedstaaten formen, die marktwirtschaftliche Lösungen bevorzugen, und Folgenabschätzungen verlangen, die Kaufkraft, Preise und Wettbewerb in den Mittelpunkt stellen. Ein Veto gegen symbolische Etikettenpolitik ist aktiver Verbraucherschutz, weil es Ressourcen freilegt für die großen Aufgaben. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Schutz vor Preisübertreibungen und Mogelpackungen, sie benötigen verlässliche Infrastruktur und pünktliche Lieferketten, sie benötigen digitale Verwaltung, planbare Energiepreise, konsequente Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken und einen europäischen Binnenmarkt, der Innovation belohnt. All das verlangt Gesetzgebung mit klarer Zielwirkung, straffe Vollzugsstrukturen und Evaluierungen, die Maßnahmen an Ergebnissen messen.
9. Oktober 2025
Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie ermöglichen es, dass eine Seite Sie beim nächsten Besuch wiedererkennt, Einstellungen übernimmt oder Komfortfunktionen wie den Warenkorb bereitstellt. Diese Dateien können jedoch auch genutzt werden, um Ihr Verhalten im Internet zu verfolgen und detaillierte Nutzerprofile zu erstellen. Damit berühren sie unmittelbar Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das sowohl in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als auch in Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes verankert ist. Jede Speicherung oder jeder Zugriff auf Informationen auf Ihrem Gerät bedarf gemäß § 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) Ihrer vorherigen Einwilligung. Ausnahmen bestehen nur, wenn der alleinige Zweck der Speicherung oder des Zugriffs darin besteht, eine Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu übertragen, oder wenn der Vorgang unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen (§ 25 Absatz 2 TDDDG). Ohne diese Voraussetzungen dürfen keine Cookies gesetzt werden, insbesondere keine zu Analyse-, Statistik- oder Marketingzwecken. Neben dem TDDDG gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) . Sie legt in Artikel 4 Nummer 11 fest, dass eine Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erfolgt. Artikel 7 DSGVO verpflichtet Anbieter dazu, den Nachweis der Einwilligung zu erbringen und sicherzustellen, dass sie ebenso einfach widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde. Das bedeutet: Die Buttons „Zustimmen“ und „Ablehnen“ müssen gleichwertig gestaltet sein. Eine Benachteiligung oder Irreführung durch Farbgebung, Schriftgröße oder Position ist rechtswidrig. Darüber hinaus fordert Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO Transparenz in der Datenverarbeitung. Webseitenbetreiber müssen offenlegen, welche Daten erhoben, zu welchen Zwecken verarbeitet, an wen sie weitergegeben und wie lange sie gespeichert werden. Die Angabe „dauerhaft“ oder „unbegrenzt“ widerspricht dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO. Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Praxis, Cookie-Banner so zu gestalten, dass die Zustimmung erleichtert und die Ablehnung erschwert wird, ist mit europäischem Datenschutzrecht unvereinbar. Eine informierte Einwilligung liegt nur dann vor, wenn Sie klar erkennen können, welche Zwecke verfolgt werden und welche Dritten Zugriff auf Ihre Daten erhalten. Diese Verpflichtung zur Transparenz ergibt sich auch aus Erwägungsgrund 42 DSGVO , der betont, dass Schweigen oder voreingestellte Kästchen keine gültige Zustimmung darstellen. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung des TDDDG, während die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder für Verstöße gegen die DSGVO zuständig sind. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Anbieter Ihre Rechte verletzt, können Sie gemäß Artikel 77 DSGVO Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsicht einreichen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie können über die Einstellungen Ihres Browsers Cookies löschen oder das Setzen von Cookies generell blockieren. Darüber hinaus empfiehlt es sich, regelmäßig die gespeicherten Einträge zu prüfen und die „Do Not Track“-Funktion zu aktivieren, um Tracking zu verhindern. 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Warum uns Verwaltungsrecht so wichtig ist


Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und staatlichen Stellen. Es betrifft behördliche Entscheidungen, Widerspruchsverfahren und die Rechte im Umgang mit Ämtern. Für Verbraucher ist es entscheidend, staatliches Handeln rechtlich einordnen zu können. Wir schaffen Orientierung in einem komplexen Rechtsgebiet und fördern die Durchsetzung berechtigter Anliegen gegenüber der öffentlichen Verwaltung.


Kurz erklärt: Das Themenfeld Verwaltungsrecht

  • Das Verwaltungsrecht umfasst alle Vorschriften, die das Handeln von Behörden regeln.
  • Es betrifft Verwaltungsakte, Anträge, Bescheide, Fristen und Rechtsmittel.
  • Es enthält Regelungen zum Verwaltungsverfahren, zur Amtshaftung und zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
  • Die rechtlichen Grundlagen sind das Verwaltungsverfahrensgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung und das Landesrecht.

Unsere FAQ zu Verwaltungsrecht

  • Was ist ein Verwaltungsakt und wann ist er rechtsverbindlich?

    Ein Verwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung, die gegenüber einer Person eine konkrete Regelung trifft. Das kann ein Steuerbescheid, ein Baugenehmigungsbescheid oder auch eine Ablehnung eines Antrags sein. Er ist rechtsverbindlich, sobald er bekannt gegeben wurde, zum Beispiel durch Zustellung per Post. Auch wenn Du den Bescheid nicht für richtig hältst, gilt er zunächst als wirksam. Um dagegen vorzugehen, musst Du fristgerecht Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Ohne rechtzeitige Reaktion wird der Verwaltungsakt bestandskräftig.

  • Wie lege ich Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid ein?

    Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen und binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Frist beginnt mit dem Tag der nachweisbaren Bekanntgabe, meist durch das Datum auf dem Briefumschlag. Der Widerspruch sollte die Aktenzeichen und Deine Argumente enthalten, kann aber zunächst auch ohne Begründung eingelegt und später ergänzt werden. Wichtig ist, dass Du den Eingang nachweisen kannst, etwa durch Einschreiben oder Faxprotokoll. Bei Ablehnung bleibt Dir der Weg zur Klage beim Verwaltungsgericht.

  • Was kann ich tun, wenn eine Behörde meinen Antrag unbearbeitet lässt?

    Behörden sind verpflichtet, über Anträge innerhalb angemessener Fristen zu entscheiden. Verzögert sich die Bearbeitung über Monate ohne Begründung, kannst Du eine sogenannte Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht einreichen. Voraussetzung ist, dass seit Antragstellung mindestens drei Monate vergangen sind, ohne dass Du eine Entscheidung erhalten hast. Vorher solltest Du allerdings nachweisbar an die Behörde erinnern und gegebenenfalls eine schriftliche Frist setzen. Transparenz und Dokumentation sind entscheidend, um Deinen Anspruch durchzusetzen.

  • Welche Rechte habe ich bei unfreundlicher oder fehlerhafter Behandlung durch Behörden?

    Als Bürger hast Du Anspruch auf ein faires, sachliches und respektvolles Verwaltungsverfahren. Bei unhöflicher Behandlung oder fachlichen Fehlern kannst Du Dich schriftlich an die Dienstaufsicht wenden oder eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. In schwerwiegenden Fällen besteht zusätzlich die Möglichkeit, die zuständige Ombudsstelle oder das Petitionsrecht beim Parlament zu nutzen. Du hast das Recht, korrekt informiert und gleichbehandelt zu werden. Eine fehlerhafte Entscheidung kannst Du immer durch Widerspruch oder gerichtliche Überprüfung anfechten.