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Fördermitgliedschaft

Unterstützung ohne Stimmrecht und ohne Listung – ausschließlich zur Förderung der Verbraucherbildung.

Die Fördermitgliedschaft richtet sich an Personen und Organisationen, die die Verbraucherbildung finanziell unterstützen wollen, ohne Einfluss auf die Verfahren des Verbands zu nehmen.

Was sie umfasst

  • Kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  • Keine Listung im Vertrauensregister und keine Teilnahme am Auditverfahren.
  • Nennung als Förderer auf Wunsch im Transparenzbericht.

Konditionen auf Anfrage über die Geschäftsstelle.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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