Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Europapolitik und Europäische Union, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Ermöglichung der förmlichen Verpflichtung nicht beamteter Personen im Wege der Echtzeit-Videokommunikation in geeigneten Fällen als Alternative zur Präsenzverpflichtung, Aufnahme und Übermittlung der Niederschrift als elektronisches Dokument; Umsetzung europäischer Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen, Korrektur eines Redaktionsversehens;
Änderung § 1 und Aufhebung § 3 Verpflichtungsgesetz sowie Änderung §§ 3 und 4 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz
Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283, 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung)
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (261/26); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: C072
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 30. September 2026
- Verkündet am: 2. Oktober 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 285
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz
- Verpflichtungsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) (C-281/22)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 554/24 (GESTA 20. WP C126)
Amtliche Schlagworte
Digitalisierung · Elektronische Signatur · Gerichtliche Zuständigkeit · Gerichtsentscheidung · Informations- und Kommunikationstechnik · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Sachverständiger · Strafprozessrecht · Strafrecht · Telekonferenz · Verordnung der EU · Video · Öffentliche Verwaltung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 1. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 261/26)
- 12. Juni 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1066)
- 12. Juni 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 261/26(B))
- 15. Juni 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/6509)
- 25. Juni 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/86)
- 8. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6985)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 4. September 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 495/26)
- 25. September 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1068)
- 25. September 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 495/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 334554
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 5. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.