Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen.
Worum es geht
Umsetzung von EU-Recht zur Modernisierung und Harmonisierung des Designrechts: Erweiterung des Design- und Erzeugnisbegriffes zur Anerkennung neuer Designformen (z.B. dynamische oder animierte digitale Designs), Verbot vorbereitender Handlungen für designverletzende 3D-Drucke, Schaffung einer Durchfuhrregelung zur Stärkung des Designschutzes und effektiveres Vorgehen gegen Produktpiraterie, Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung sowie Kritik und Parodie, Einführung eines Designschutzsymbols zur Kennzeichnung eingetragener Designs, Aufnahme einer verbindlichen Reparaturklausel für nationale Designs; Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beim Patent- und Markenamt: Wegfall nicht genutzter Verfahren, Vereinheitlichung der Terminologie im Nichtigkeitsverfahren, Klarstellungen einzelner Bestimmungen zur Schutzdauer sowie zur Aufrechterhaltung und zur Löschung;
Einfügung §§ 11a, 21a, 38 a und 38b sowie Änderung zahlr. §§ Designgesetz, Änderung §§ 54 und 55 Markengesetz sowie versch. §§ Patentkostengesetz, Änderung zahlr. §§ Designverordnung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Modernisierung des Designrechts); Änderungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Letzte amtliche Aktivität: 16. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 180/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C063
Der Vorgang befindet sich im laufenden Verfahren. Einzelheiten ergeben sich aus dem amtlichen Vorgangsablauf.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Designgesetz
- Designverordnung
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Markengesetz
- Patentkostengesetz
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024)
Amtliche Schlagworte
Design · Eingetragenes Design · Gewerblicher Rechtsschutz · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Instandhaltung · Produktgestaltung · Richtlinie der EU · Warenkennzeichnung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 27. März 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 180/26)
- 24. April 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 180/1/26)
- 8. Mai 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 180/26(B))
- 3. Juni 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/6215)
- 11. Juni 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 23. September 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/8158)
- 23. September 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/8161)
- 24. September 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/96)
- 24. September 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/96)
- 25. September 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 562/26)
- 16. Oktober 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1069)
- 16. Oktober 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 562/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/8158
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung; Titeländerung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333140
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 19. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.