Zum Inhalt springen

Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht. Stand des Verfahrens: Beschlussempfehlung liegt vor.

Worum es geht

Angesichts steigender Kinder- und Jugendkriminalität Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, Antragsrecht der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines delinquenten Kindes beim zuständigen Familiengericht, Ermöglichung der vorläufigen Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug, Begrenzung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf das 18. Lebensjahr;

Änderung § 19 Strafgesetzbuch, § 1 Jugendgerichtsgesetz, §§ 127 und 152 Strafprozessordnung sowie § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor
  • Letzte amtliche Aktivität: 15. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/333)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C007

Der federführende Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die abschließende Beratung im Plenum steht an.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Gesetz zur besseren Bekämpfung von schwerer Kinderkriminalität
  • Jugendgerichtsgesetz
  • Strafgesetzbuch
  • Strafprozessordnung

Zusammenhang

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/6194 (GESTA 20. WP C049) in erweiterter Fassung

Amtliche Schlagworte

Altersgrenze · Familiengerichtsbarkeit · Festnahme · Jugendlicher · Jugendstrafrecht · Junger Erwachsener · Kind · Kinder- und Jugendkriminalität · Kriminalitätsbekämpfung · Polizeiliche Maßnahme · Staatsanwaltschaft · Strafmündigkeit · Unterbringung · Volljährigkeit

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Newsroom-Update

Neues aus dem Newsroom direkt per E-Mail.

Stellungnahmen, Pressemitteilungen und neue Angebote der Bundesverbraucherhilfe im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden