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Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) als Art. 1 der Vorlage

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 9. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 590/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C105

Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Asylgesetz
  • Bundeszentralregistergesetz
  • Gerichts- und Notarkostengesetz
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Grundgesetz Art. 10
  • Netzwerkdurchsetzungsgesetz
  • Sozialgesetzbuch III
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Sozialgesetzbuch VIII
  • Sozialgesetzbuch XII
  • Strafgesetzbuch
  • Strafprozessordnung
  • Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
  • Telekommunikationsgesetz
  • Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz

Amtliche Schlagworte

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis · Deepfake · Fotografie · Frau · Gewalt · Gewaltschutz · Grundrechtsbeschränkung · Hasskriminalität · Häusliche Gewalt · IT-Kriminalität · Internet · Online-Dienst · Recht am eigenen Bild · Selbstbestimmungsrecht · Sexualdelikt · Sexuelle Belästigung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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