Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) als Art. 1 der Vorlage
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 9. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 590/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C105
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Asylgesetz
- Bundeszentralregistergesetz
- Gerichts- und Notarkostengesetz
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundgesetz Art. 10
- Netzwerkdurchsetzungsgesetz
- Sozialgesetzbuch III
- Sozialgesetzbuch IX
- Sozialgesetzbuch VIII
- Sozialgesetzbuch XII
- Strafgesetzbuch
- Strafprozessordnung
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
- Telekommunikationsgesetz
- Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz
Amtliche Schlagworte
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis · Deepfake · Fotografie · Frau · Gewalt · Gewaltschutz · Grundrechtsbeschränkung · Hasskriminalität · Häusliche Gewalt · IT-Kriminalität · Internet · Online-Dienst · Recht am eigenen Bild · Selbstbestimmungsrecht · Sexualdelikt · Sexuelle Belästigung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 9. Oktober 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 590/26)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 340171
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 19. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.