Zum Inhalt springen

Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch eine EU-rechtskonforme Präzisierung der Definition der Kundenanlage im nationalen Recht: systematische Abgrenzung einer Kundenanlage von Energieanlagen mit Merkmalen eines Elektrizitätsverteilernetzes und den damit einhergehenden netzregulatorischen Pflichten;

Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz, Folgeänderungen in 3 Rechtsverordnungen

Richtlinie (EU) 2019/944 vom 05. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54) ; Richtlinie 2014/94/EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307, 28.10.2014, S. 1)

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 12. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/5135)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E031

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Anreizregulierungsverordnung
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
  • Niederspannungsanschlussverordnung
  • Stromnetzentgeltverordnung

Zusammenhang

Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 zur Auslegung der EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/944) (Rechtssache C-293/23)

Amtliche Schlagworte

EU-Recht · Elektrizitätswirtschaft · Energierecht · Energietechnik · Stromnetz

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Newsroom-Update

Neues aus dem Newsroom direkt per E-Mail.

Stellungnahmen, Pressemitteilungen und neue Angebote der Bundesverbraucherhilfe im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden