Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Überwiesen.
Worum es geht
Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch eine EU-rechtskonforme Präzisierung der Definition der Kundenanlage im nationalen Recht: systematische Abgrenzung einer Kundenanlage von Energieanlagen mit Merkmalen eines Elektrizitätsverteilernetzes und den damit einhergehenden netzregulatorischen Pflichten;
Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz, Folgeänderungen in 3 Rechtsverordnungen
Richtlinie (EU) 2019/944 vom 05. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54) ; Richtlinie 2014/94/EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307, 28.10.2014, S. 1)
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion der AfD
- Beratungsstand: Überwiesen
- Letzte amtliche Aktivität: 12. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/5135)
- GESTA-Ordnungsnummer: E031
Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Anreizregulierungsverordnung
- Energiewirtschaftsgesetz
- Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz
- Niederspannungsanschlussverordnung
- Stromnetzentgeltverordnung
Zusammenhang
Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 zur Auslegung der EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/944) (Rechtssache C-293/23)
Amtliche Schlagworte
EU-Recht · Elektrizitätswirtschaft · Energierecht · Energietechnik · Stromnetz
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 31. März 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5135)
- 24. September 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/96)
- 12. Oktober 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/8507)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333340
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 19. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.