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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Innere Sicherheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Beschlussempfehlung liegt vor.

Worum es geht

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor
  • Letzte amtliche Aktivität: 14. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (260/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: B046

Der federführende Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die abschließende Beratung im Plenum steht an.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • BSI-Gesetz
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)
  • Telekommunikationsgesetz

Amtliche Schlagworte

Gefahrenabwehr · Geldbuße · Hardware · IT-Kriminalität · Informations- und Kommunikationstechnik · Informationssicherheit · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klein- und Mittelunternehmen · Software · Verordnung der EU · Zuständigkeit

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/8622

Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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