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Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht. Stand des Verfahrens: Beschlussempfehlung liegt vor.

Worum es geht

Erleichterung der Inanspruchnahme psychosozialer Prozessbegleitung insbesondere für minderjährige sowie erwachsene Verletzter bestimmter schwerer Verbrechen; flächendeckende Aufrechterhaltung des Angebots der Prozessbegleitung u.a. durch Anpassungen bei der Vergütung, Einführung neuer Verfahrensregelungen und Klarstellungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Verdolmetschung, Ausweitung des Anspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer von gravierender häuslicher Gewalt; Nebenklagebefugnis der Opfer von Volksverhetzung sowie der Opfer einer verhetzenden Beleidigung; Evaluierung des Gesetzes 5 Jahre nach Inkrafttreten;

Änderung §§ 48a, 395, 397a und 406g Strafprozessordnung sowie §§ 5, 6, 7, 8 und 11 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, Änderung § 187 Gerichtsverfassungsgesetz

Beschlüsse der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (zuletzt 2025)

Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.05.2024)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor
  • Letzte amtliche Aktivität: 14. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 181/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C064

Der federführende Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die abschließende Beratung im Plenum steht an.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
  • Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
  • Strafprozessordnung

Zusammenhang

Bezug: Entschließung des Bundesrates in der BR-Drs 464/23 (Beschluss) vom 24. November 2023

Amtliche Schlagworte

Antisemitismus · Beleidigung · Datenabgleich · Datenaustausch · Datenerhebung · Gesetzesfolgenabschätzung · Häusliche Gewalt · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kriminalstatistik · Minderjähriger · Nebenklage · Opferschutz · Personenbezogene Daten · Politische Straftat · Psychosoziale Prozessbegleitung · Richtlinie der EU

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 181/1/26

R, FSFJ: Änderungsvorschläge – FSFJ: zus. Stellungnahme – Fz, In: keine Einwendungen

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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