Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Migration und Aufenthaltsrecht, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 30. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 452/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: B056
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Asylgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- KI-Migrationsverwaltungsgesetz
Amtliche Schlagworte
Asylbewerber · Asylverfahren · Aufenthaltsrecht · Ausländerbehörde · Datenabgleich · Datenverarbeitung · Digitalisierung · E-Government · Internet · Künstliche Intelligenz · Migrant · Personenbezogene Daten · Verwaltungsverfahren · Visum
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 14. August 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 452/26)
- 11. September 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 452/1/26)
- 25. September 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1068)
- 25. September 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 452/26(B))
- 30. September 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/8275)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338340
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 5. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.