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Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Glasfaser- und Mobilfunknetze in der Fläche und innerhalb von Gebäuden unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben zur Gigabit-Infrastruktur, u.a. Einführung eines offenen Zugangs zu Glasfasernetzen, Verpflichtung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zur Vorlage eines Migrationsplans, Recht auf Vollausbau von Glasfaser-Gebäudenetzen, Anspruch auf Zugang zu gebäudeinterner Verkabelung, Einhaltung einheitlicher technischer Mindeststandards, Vereinfachung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für den Netzausbau, z.B. beim Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung, Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrale Datendrehscheibe zum Netzausbau, Reduzierung von Berichtspflichten, Beschleunigung des Mobilfunkausbaus entlang von Schienenwegen, Bußgeldvorschriften; Anpassung der Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur aufgrund neuer EU-Vorgaben betr. Roaming; redaktionelle Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen;

Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Telekommunikationsgesetz, Änderung § 556 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Änderung §§ 29 und 30 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Verordnung (EU) 2024/1309 vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung) (Abl. L 2024/1309, 08.05.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2022/612 vom 06. April 2022 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU-Roaming-Verordnung) (ABl. L 115, 13.04.2022, S. 1)

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 30. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 439/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: Q008

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen
  • Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
  • Telekommunikationsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda

Amtliche Schlagworte

Bahnstrecke · Bürokratie · Datenaustausch · Gebäude · Geldbuße · Genehmigung · Glasfasernetz · ITK-Branche · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Mobilfunk · Register · Straßen- und Wegerecht · Telekommunikationsnetz · Telekommunikationsrecht · Verordnung der EU · Zuständigkeit

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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