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Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Staat und Verwaltung, Verteidigung. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.

Worum es geht

Ausweitung der notariellen Onlineverfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts: Zulassung der Online-Beurkundung zur Eintragung in das Stiftungsregister, zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, zur Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften sowie für Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH, Klarstellung betr. Anforderungen an Vollmachten zur Vereinsregisteranmeldung; Erweiterung der im Bundeszentralregister zu speichernden Daten um den Geburtsstaat der betroffenen Person; Einführung des Digitalen Führungszeugnisses für private Zwecke; Verlängerung der Antragsfrist zur Entschädigung wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldaten um fünf Jahre; rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen;

Änderung § 77 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Stiftungsgesetz, § 12 Handelsgesetz sowie §§ 23, 30 und 280 Aktiengesetz, Änderungen in 3 weiteren Gesetzen;

Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung); Änderungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verabschiedet
  • Letzte amtliche Aktivität: 15. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 42/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C053

Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Aktiengesetz
  • Bundeszentralregistergesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
  • Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten
  • Gewerbeordnung
  • Handelsgesetzbuch
  • Stiftungsregistergesetz

Amtliche Schlagworte

Aktiengesellschaft · Beglaubigung · Beurkundung · Bundeswehrangehöriger · Bundeszentralregister · Digitalisierung · E-Government · Führungszeugnis · Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Gesellschaftsrecht · Handelsregister · Homosexualität · Notar · Register · Soldat · Telekonferenz

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/8596

Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung; Titeländerung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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