Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Verringerung des Risikos unrichtiger Erfassung von Einnahmen und eventueller Steuerhinterziehung durch verpflichtenden Einsatz elektronischer Kassen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz, Anpassung der Vorschriften zur Belegausgabepflicht, Einführung weiterer Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden;
Änderung und Einfügung versch. §§ Abgabenordnung, Einfügung Art. 101a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 257 Handelsgesetzbuch, Einfügung eines neuen Abschnitts mit neuem Art. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 13. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 585/26 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: D058
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Berlinförderungsgesetz
- Einkommensteuergesetz
- Finanzverwaltungsgesetz
- Forschungszulagengesetz
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz
- Kassensicherungsverordnung
- Wohnungsbau-Prämiengesetz
Amtliche Schlagworte
Buchführung · Digitalisierung · Handel · Handelsrecht · Steuerdelikt · Steuerrecht · Zahlungsverkehr
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 9. Oktober 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 585/26)
- 13. Oktober 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Berichtigung zu585/26)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 340166
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 26. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.