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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Abgelehnt.

Worum es geht

Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit wechselseitigen Übermittlungsmöglichkeiten, Ausbau des telemedizinischen Angebots und Nutzung der Telematikinfrastruktur, Sicherstellung einer notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ) für eine bedarfsgerechte Erstversorgung, Mindestöffnungszeiten für Notdienstpraxen und Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und KV, Rettungsdienst als eigenständiger GKV-Leistungsbereich u.a.; Evaluation und Berichtspflicht;

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Beratungsstand: Abgelehnt
  • Letzte amtliche Aktivität: 15. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/2214)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M009

Das Vorhaben wurde abgelehnt. Es entfaltet keine Rechtswirkung.

Betroffene Regelungen

Änderung von 3 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Krankenhausentgeltgesetz
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz
  • Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
  • Notfallgesetz
  • Sozialgesetzbuch V
  • Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Zusammenhang

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in geänderter Fassung

Amtliche Schlagworte

Arztpraxis · Bericht der Bundesregierung · E-Health · Gesetzesfolgenabschätzung · Gesetzliche Krankenversicherung · Gesundheitsfinanzierung · Kassenärztliche Vereinigung · Krankenhausbehandlung · Medizinische Versorgung · Notfallmedizin · Rettungswesen · Telemedizin · Vertragsarzt · Ärztlicher Notdienst

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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