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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Innere Sicherheit, Recht. Stand des Verfahrens: Bundesrat hat zugestimmt.

Worum es geht

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt
  • Letzte amtliche Aktivität: 16. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 178/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C061

Der Bundesrat hat zugestimmt. Es folgen Ausfertigung und Verkündung.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Abgabenordnung
  • Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • Bundeskriminalamtgesetz
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
  • Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
  • Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • Strafprozessordnung
  • Straßenverkehrsgesetz

Amtliche Schlagworte

Einziehung · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kriminalitätsbekämpfung · Organisierte Kriminalität · Richtlinie der EU · Vermögensabschöpfung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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