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Bundesausschuss: Umweltbezogene Werbeaussagen gehören belegt

Umweltbezogene Werbung ist ein legitimes Mittel, um Fortschritt sichtbar zu machen. Der Bundesausschuss der Bundesverbraucherhilfe sieht das Problem nicht in der Aussage, sondern in ihrer fehlenden Nachprüfbarkeit.

Die Position des Ausschusses

Der Ausschuss hält fest: Eine Aussage über Klimawirkung ist nur dann eine Information, wenn sie sich überprüfen lässt. Andernfalls verschiebt sie den Wettbewerb zulasten derjenigen Unternehmen, die tatsächlich investieren. Der Ausschuss versteht seine Position deshalb ausdrücklich auch als Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen.

Vier Mindestangaben

  1. Bezugsgegenstand: Gilt die Aussage für das Produkt, die Verpackung oder das Unternehmen?
  2. Bilanzgrenze: Welche Emissionsquellen sind einbezogen, welche nicht?
  3. Reduktion und Kompensation: Welcher Anteil beruht auf tatsächlicher Vermeidung?
  4. Quelle: Wo ist die Berechnung ohne Registrierung einsehbar?

Verfahren bei Hinweisen

Der Ausschuss wertet Hinweise auf nicht belegte Aussagen aus und leitet daraus seine Positionen ab. Die Bundesverbraucherhilfe bewertet dabei einen Sachverhalt, nicht ein Unternehmen.

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Verknüpft über die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht.

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