Zum Inhalt springen

Mitglied werden

Mittragen. Mitentscheiden.

Mitglieder erfahren zuerst, welche Unternehmen das Prüfverfahren bestanden haben, und entscheiden mit, welche Themen wir in die Gesetzgebung tragen. Der Antrag dauert wenige Minuten.

Verbrauchermitgliedschaft

10 €im Monat

Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, Mitgliederbefragungen, frühe Information über Registereintragungen und Zugang zum Mitgliederportal.

Unternehmensmitgliedschaft

100 €im Monat

Inklusive Auditverfahren und, nach bestandener Prüfung, Listung im Vertrauensregister sowie Mitwirkung an der Streitschlichtung.

Antrag

In fünf Schritten Mitglied werden.

  • Keine Aufnahmegebühr
  • Angaben jederzeit änderbar
  • Laufzeit ein Jahr ab Beitrittstag
  • Kündbar mit einem Monat Frist zum Laufzeitende
  1. 1Mitgliedschaft
  2. 2Ihre Daten
  3. 3Beitritt und Zahlung
  4. 4Prüfen
  5. 5Bestätigung

Welche Mitgliedschaft möchten Sie beantragen?

Der Beitrag wird monatlich erhoben. Die Mitgliedschaft läuft ab dem gewählten Beitrittstag genau ein Jahr und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Eine anteilige Abrechnung bis zum Jahresende gibt es nicht.

Der Antrag ist verbindlich und berechtigt zum Beitritt; die Mitgliedschaft beginnt mit unserer Aufnahmebestätigung.

So funktioniert es

Vom Antrag bis zur Mitbestimmung.

  1. Schritt 1: Antrag stellen

    • Online
    • Wenige Minuten
    • Keine Aufnahmegebühr

    Sie wählen die Verbrauchermitgliedschaft, geben Ihre Daten ein und bestimmen den Beitrittstag: den Ersten des laufenden oder des nächsten Monats. Bezahlt wird per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal.

  2. Schritt 2: Aufnahme bestätigt

    • Schriftliche Bestätigung
    • Präsidium beteiligt

    Über den Beitritt entscheidet der Mitgliederbeauftragte. Sein Votum geht vorher an das Präsidium, das innerhalb einer Woche widersprechen kann. Mit der schriftlichen Aufnahmebestätigung beginnt Ihre Mitgliedschaft zum gewählten Tag.

  3. Schritt 3: Mitgliederportal öffnen

    • Mitgliedsdaten
    • Vergünstigungen
    • Partnerangebote

    Über unsere Mitgliederverwaltung erhalten Sie Zugang zum Mitgliederportal: Ihre Mitgliedsdaten, die Angebote und Vergünstigungen unserer Partner und alle laufenden Befragungen an einem Ort.

  4. Schritt 4: Früher wissen, mitreden

    • Eintragungsmitteilungen
    • Mitgliederbefragungen

    Sie erfahren zuerst, welche Unternehmen das Prüfverfahren bestanden haben, bevor die Eintragung öffentlich wird. In Befragungen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren entscheiden Sie mit, welche Themen wir in die Gesetzgebung tragen.

  5. Schritt 5: Mitentscheiden in der Mitgliederversammlung

    • Stimmrecht nach drei Monaten
    • Virtuell
    • Öffentlich

    Nach einer Wartefrist von drei Monaten ab der Aufnahmebestätigung üben Sie Ihr Stimmrecht aus. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Verbandes: Sie wählt den Präsidenten, auf dessen Vorschlag die weiteren Mitglieder des Präsidiums, und entscheidet über die Entlastung.

    Ein Zehntel der Mitglieder kann die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen.

  6. Schritt 6: Rechenschaft und Verlängerung

    • Jahresbericht
    • Ein Jahr Laufzeit

    Im Jahresbericht legen wir Rechenschaft über die Verwendung der Beiträge ab. Ihre Mitgliedschaft läuft ein Jahr ab dem Beitrittstag und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Kündigen können Sie mit einem Monat Frist zum Laufzeitende, in Textform.

Ab 10 Euro im Monat dabei.Stimmrecht, Mitgliederportal und frühe Information, ohne Aufnahmegebühr.

Als Verbraucher beitreten
  1. Schritt 1: Antrag stellen

    • Online
    • Unternehmen nach § 14 BGB
    • Sitz in Deutschland

    Sie wählen die Unternehmensmitgliedschaft und geben Firmendaten und Ansprechpartner an. Im Antrag zahlen Sie nichts: Unternehmen erhalten nach bestandenem Audit eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

  2. Schritt 2: Aufnahme

    • Votum
    • Präsidium beteiligt

    Über den Beitritt entscheidet der Mitgliederbeauftragte, das Präsidium wird vorher beteiligt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Unternehmen keiner Organisation angehört, die entgegen dem Vereinszweck Interessenvertretung betreibt.

  3. Schritt 3: Audit nach veröffentlichten Kriterien

    • Im Beitrag enthalten
    • Kriterienkatalog

    Eine Prüfungskommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten prüft Ihr Unternehmen nach dem veröffentlichten Kriterienkatalog. Das Auditverfahren ist im Beitrag von 100 Euro im Monat enthalten.

  4. Schritt 4: Entscheidung über die Eintragung

    • Präsidium
    • Unabhängig

    Über die Eintragung im Vertrauensregister entscheidet das Präsidium auf Vorschlag der Prüfungskommission. Voraussetzung ist das bestandene Audit. Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen.

  5. Schritt 5: Eintragung im Vertrauensregister

    • Öffentlich
    • Nachprüfbar

    Nach bestandener Prüfung wird Ihr Unternehmen im öffentlich geführten Vertrauensregister eingetragen. Verbraucher sehen, dass Sie nach Kriterien geprüft wurden, die wir veröffentlichen.

  6. Schritt 6: Mitwirken

    • Streitschlichtung
    • Prüfkriterien
    • Wirtschaftsbeirat

    Als Mitglied wirken Sie an der Streitschlichtung und an den Prüfkriterien mit. Nach § 25 der Satzung kann Ihr Unternehmen auf Antrag einen Vertreter in den Wirtschaftsbeirat entsenden; über die Berufung entscheidet das Präsidium.

    Ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben Unternehmen nach der Satzung nicht.

100 Euro im Monat, Audit inklusive.Die Rechnung kommt erst nach bestandenem Audit.

Als Unternehmen beitreten

Mitbestimmung

Ihr Beitrag trägt. Ihre Stimme zählt.

Wir finanzieren uns aus Beiträgen, nicht aus Aufträgen. Deshalb hängt keine Position davon ab, wer zahlt.

  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, dem höchsten Organ des Verbandes
  • Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium und entscheidet über die Entlastung
  • Befragungen zu Themen, die wir in die Gesetzgebung tragen
  • Jahresbericht über die Verwendung der Beiträge

Weitere Wege

Fördern oder schon Mitglied.

  • Auf Anfrage

    Fördermitgliedschaft

    Ohne Stimmrecht, ohne Listung, ausschließlich zur finanziellen Unterstützung der Verbraucherbildung.

    Anfrage stellen
  • Für Mitglieder

    Mitgliederportal und Benefits

    Eintragungsmitteilungen, Befragungen zur Bundesgesetzgebung und der Zugang zu den Vorteilen unserer Partner.

    Zum Mitgliederportal

Fragen und Antworten

Beitrag, Laufzeit, Kündigung.

Wie hoch ist der Beitrag?

Die Verbrauchermitgliedschaft kostet 10,00 Euro im Monat, die Unternehmensmitgliedschaft 100,00 Euro im Monat. Der Beitrag ist monatlich im Voraus fällig. Aufnahmegebühren erheben wir nicht.

Was gilt bei unterjährigem Eintritt?

Nichts Besonderes. Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, den Sie im Antrag wählen: am Ersten des laufenden Monats oder am nächsten Monatsersten. Von diesem Tag an läuft sie genau ein Jahr. Eine anteilige Abrechnung bis zum Jahresende gibt es nicht.

Wie kann ich kündigen?

Mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit, in Textform an die Geschäftsstelle. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils ein weiteres Jahr.

Welche Zahlungsarten gibt es?

Verbraucher zahlen im Antrag per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder PayPal. Unternehmen erhalten nach bestandenem Audit eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Ist der Beitrag steuerlich abzugsfähig?

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. ist als gemeinnützig anerkannt. Ob und in welchem Umfang Ihr Beitrag steuerlich berücksichtigt werden kann, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Wir sind keine Steuerberatung; bitte klären Sie dies mit Ihrem steuerlichen Berater.

Was ist das Mitgliederportal?

Das Mitgliederportal wird über unsere Mitgliederverwaltung bereitgestellt. Dort finden Sie Ihre Mitgliedsdaten, die Eintragungsmitteilungen des Vertrauensregisters, laufende Mitgliederbefragungen sowie die Angebote und Vergünstigungen für Mitglieder.

Bereit? Der Antrag dauert wenige Minuten.