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Versicherung und Vorsorge

Beitragserhöhung, Leistungsablehnung und Kündigung – was Versicherer dürfen und was nicht.

Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher

Was wir unter Versicherung und Vorsorge verstehen

Versicherungsverträge werden für den Ernstfall geschlossen und im Ernstfall gelesen. Die Bundesverbraucherhilfe richtet den Blick auf die Obliegenheiten: Anzeigepflichten bei Vertragsschluss und im Schadensfall entscheiden häufiger über die Leistung als die Deckungssumme, und eine Ablehnung ist kein Endpunkt, sondern der Beginn eines geregelten Verfahrens.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Leistungsablehnung, Widerspruch und Ombudsverfahren
  • Anzeigepflichten und Obliegenheiten
  • Berufsunfähigkeit: Antrag, Prüfung, Nachprüfung
  • Hausrat, Wohngebäude und grobe Fahrlässigkeit
  • Kraftfahrtversicherung, Schadenfreiheitsklasse und Regress
  • Private und betriebliche Altersvorsorge
  • Rechtsschutz: Deckungszusage und Wartezeit

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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