Gremien
Gremien und Organe
Wer entscheidet, wer berät, wer ausführt.
Die Trennung der Zuständigkeiten ist der Kern unserer Glaubwürdigkeit.
Die Mitgliederversammlung gibt die Linie vor, das Präsidium führt den Verband, der Bundesausschuss verantwortet die fachlichen Positionen, der Politische Beirat berät. Die Geschäftsstelle bereitet vor, dokumentiert und setzt um.
Übersicht
Alle Gremien auf einen Blick.
- Organ
Präsidium
Leitung des Verbandes, Vertretung nach außen, Terminübersicht.
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Bundesausschuss
Fachliches Gremium, weisungsfrei, zeichnet Stellungnahmen und Gutachten.
Mehr erfahren - Gremium
Politischer Beirat
Beratung zu politischen Fragestellungen ohne Entscheidungsbefugnis.
Mehr erfahren - Organ
Mitgliederversammlung
Höchstes Organ, wählt das Präsidium und entscheidet über die Entlastung.
Mehr erfahren - Verwaltung
Geschäftsstelle
Operative Umsetzung und Ansprechstelle für Anfragen.
Mehr erfahren - Übersicht
Beschlüsse und Regelwerke
Die Rechtsgrundlagen der Gremienarbeit.
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Wer im Verband was entscheidet
Vier Ebenen, klare Rollen.
- 01
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ. Sie beschließt die Satzung, wählt das Präsidium, nimmt den Bericht entgegen und entscheidet über die Entlastung.
- 02
Präsidium
Führt den Verband zwischen den Versammlungen, setzt die Beschlüsse um und vertritt ihn nach außen.
- 03
Bundesausschuss
Berufene Fachexpertinnen und Fachexperten bereiten die Positionen des Verbands vor.
- 04
Geschäftsstelle
Bereitet vor, dokumentiert und setzt um. Sie hat kein Stimmrecht und trifft keine inhaltlichen Entscheidungen.
Grundsätze der Gremienarbeit
Ehrenamtlich, dokumentiert, überprüfbar.
Alle Aufgaben werden ehrenamtlich ausgeübt, bundesweit und ortsunabhängig.
- Ämter in Präsidium, Bundesausschuss und Beirat werden ehrenamtlich ausgeübt
- Beschlüsse werden protokolliert, mit Datum versehen und den Mitgliedern zugänglich gemacht
- Interessenkonflikte sind offenzulegen; wer betroffen ist, nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil
- Prüfverfahren bleiben unabhängig von strategischen Erwägungen
Wie eine Entscheidung zustande kommt
Vom Anlass zum dokumentierten Beschluss.
- Schritt 01
Anlass
Ein Thema kommt aus dem Bundesausschuss, aus einer Mitgliederbefragung, aus einem laufenden Gesetzgebungsverfahren oder aus der Praxis der Streitschlichtung.
- Schritt 02
Vorbereitung
Die Geschäftsstelle bereitet Sachstand, Rechtslage, Betroffenheit beider Seiten und Handlungsoptionen schriftlich auf.
- Schritt 03
Beratung
Das Präsidium berät die Vorlage und hört bei Bedarf den Bundesausschuss oder den Politischen Beirat.
- Schritt 04
Beschluss
Der Beschluss wird protokolliert und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Abweichende Auffassungen werden vermerkt.
Terminübersicht
Nächste Sitzungen aller Gremien.
- 20Okt. 2026
Sitzung des Bundesausschusses
Bundesausschuss · 9:00 Uhr
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Mehr über den Verband
- Die BVH im ÜberblickAlle Bereiche des Verbandes auf einen Blick.
- Transparenz und FinanzierungWoher die Mittel stammen und wofür sie eingesetzt werden.
- Karriere im EhrenamtOffene Rollen im Ehrenamt, bundesweit und ortsunabhängig.
- Unsere PolitikPolitikfelder, Positionen und Beteiligung an der Gesetzgebung.