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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Arbeit und Beschäftigung, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Maßnahmen zur bürgerfreundlicheren, transparenteren, effizienteren und unbürokratischeren Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung sowie zur Stärkung der Arbeitsvermittlung als Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA): weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsabläufe der BA, u.a. Vereinfachung der digitalen Arbeitslosmeldung und Vorrang der Nutzung elektronischer Übermittlungswege für Antragstellungen, Entfall des Schriftformerfordernisses beim Vermittlungsvertrag zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitssuchenden, verpflichtende digitale Beantragung von Kurzarbeitergeld durch Arbeitgeber, stärkere digitale Vernetzung der BA mit anderen Trägern, z.B. den Krankenkassen, Einsatz von Videotelefonie bei Beratungsgesprächen, Lockerung des Erreichbarkeitsrechts bei Arbeitslosigkeit durch Nutzung digitaler Kommunikation; Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch einen einfacheren Kooperationsplan, Ermöglichung der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive (Job-to-Job-Erprobung), Einführung einer Reallaborklausel zum Testen neuer Prozesse und Instrumente in der Arbeitsverwaltung, Stärkung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Verbesserungen beim Weiterbildungs- und Ausbildungsgeld, Verwaltungsvereinfachungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld, Verlängerung der Antragsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen, Regelungen zum Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der Sozialverwaltung; Erleichterungen für Unternehmen beim Arbeitsschutz durch Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, Folgeänderungen;

Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung zahlreicher §§ von 9 weiteren Gesetzen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 30. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 436/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: G017

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Altersteilzeitgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
  • Sozialgesetzbuch II
  • Sozialgesetzbuch III
  • Sozialgesetzbuch IV
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch VII
  • Sozialgesetzbuch X

Zusammenhang

Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau

Amtliche Schlagworte

Arbeitsförderung · Arbeitslosengeld · Arbeitslosenversicherung · Arbeitslosigkeit · Arbeitsschutz · Arbeitsvermittlung · Arbeitsverwaltung · Automatisierung · Berufliche Weiterbildung · Betriebsarzt · Bürokratie · Cloud Computing · Digitalisierung · E-Government · Formvorschrift · Frist

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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