Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Kultur. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Umwandlung der unselbstständigen Stiftung in Trägerschaft der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" in eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts;
Gesetz über die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV-Gesetz) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 1, 3, 6, 10 und 12 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 7. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 449/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: O002
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum
- Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
- SFVV-Gesetz
Amtliche Schlagworte
Stiftung · Vertreibung · Vertriebener
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 14. August 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 449/26)
- 11. September 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 449/1/26)
- 22. September 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 449/2/26)
- 25. September 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1068)
- 25. September 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 449/26(B))
- 7. Oktober 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/8411)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338336
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 12. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.