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Gesetz über eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland (Bundesopferbeauftragtengesetz – BOpfBeG)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen.

Worum es geht

Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 460/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C097

Der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen. Der Entwurf geht mit der Stellungnahme der Länder weiter.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Bundesopferbeauftragtengesetz

Amtliche Schlagworte

Datenverarbeitung · Extremismus · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Opferentschädigung · Personenbezogene Daten · Regierungsbeauftragter · Richtlinie der EU · Terrorismus · Terrorismusbekämpfung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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