Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Abgelehnt.
Worum es geht
Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften von Kryptowerten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz unabhängig von der Dauer des Haltens;
Änderung §§ 23 und 52 Einkommensteuergesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beratungsstand: Abgelehnt
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/5752)
- GESTA-Ordnungsnummer: D039
Das Vorhaben wurde abgelehnt. Es entfaltet keine Rechtswirkung.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Einkommensteuergesetz
- Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten
Amtliche Schlagworte
Einkommensteuer · Kryptologie · Virtuelle Währung · Wertpapierhandel
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 5. Mai 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5752)
- 7. Mai 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/77)
- 22. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6112)
- 8. Oktober 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/99)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 334536
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 12. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.