Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Abgelehnt.
Worum es geht
Wegfall der erweiterten Grundstückskürzung für Gewerbesteuern auf Mieteinnahmen bei ausschließlich vermögensverwaltenden Immobiliengesellschaften für eine systemkonforme Beteiligung aller Kapitalgesellschaften am Gemeinwesen und Steigerung der kommunalen Einnahmen;
Änderung § 9 Gewerbesteuergesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beratungsstand: Abgelehnt
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/4745)
- GESTA-Ordnungsnummer: D034
Das Vorhaben wurde abgelehnt. Es entfaltet keine Rechtswirkung.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gesetz zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung
- Gewerbesteuergesetz
Amtliche Schlagworte
Gemeindefinanzen · Gewerbesteuer · Immobilien · Immobilienwirtschaft · Kapitalgesellschaft · Miete · Steuerentlastung · Steuergerechtigkeit
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 17. März 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/4745)
- 19. März 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/65)
- 7. April 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/5199)
- 8. Oktober 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/99)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 332609
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 12. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.