Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Beschlussempfehlung liegt vor.
Worum es geht
Zustimmung zu der am 26. November in Asunción unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten;
Verordnungsermächtigung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor
- Letzte amtliche Aktivität: 7. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (336/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: XD007
Der federführende Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die abschließende Beratung im Plenum steht an.
Amtliche Schlagworte
Amtshilfe · Informationsaustausch · Internationale Zusammenarbeit · Internationales Steuerrecht · Kryptologie · Meldepflicht · Steuerdelikt · Virtuelle Währung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 29. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 336/26)
- 10. Juli 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 336/26(B))
- 16. Juli 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/7195)
- 24. September 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/96)
- 7. Oktober 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/8425)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 335555
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 12. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.