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Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Soziale Sicherung, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Noch nicht beraten.

Worum es geht

Maßnahmen zur institutionellen und organisatorischen Unabhängigkeit sowie zur finanziellen Stärkung der Deutschen Rentenversicherung Bund: Konkretisierung des Selbstverwaltungsprinzips der gesetzlichen Rentenversicherung und Klarstellung der Weisungsfreiheit der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Beschränkung der staatlichen Aufsicht auf die Rechtsaufsicht, Einführung von Eingriffsgrenzen für den Gesetzgeber bei strukturellen und finanziellen Änderungen, Schutz der Nachhaltigkeitsrücklage vor politischer Zweckentnahme durch Beschränkung von Entnahmen auf die Sicherstellung laufender Rentenzahlungen, Verpflichtung zur vollständigen steuerlichen Kompensation nicht beitragsgedeckter Leistungen;

Einfügung § 33a und Änderung §§ 29 und 94 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 127b und Änderung § 213 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 6. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 21/8370)
  • GESTA-Ordnungsnummer: G019

Eine parlamentarische Beratung hat noch nicht stattgefunden.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Deutschen Rentenversicherung
  • Sozialgesetzbuch IV
  • Sozialgesetzbuch VI

Amtliche Schlagworte

Bundesmittel · Gesetzliche Rentenversicherung · Nachhaltigkeitsrücklage · Rentenversicherungsträger · Selbstverwaltung · Staatsaufsicht · Versicherungsfremde Leistung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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