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Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Klarstellung zur Unwirksamkeit des Haftungsprivilegs bei freiwilligen Maßnahmen zur Entfernung von nicht rechtswidrigen Nutzerbeiträgen durch Social-Media-Anbieter ("Content Moderation"), Verpflichtung marktbeherrschender sozialer Netzwerke zur Beschränkung der Inhaltsüberprüfung auf rechtswidrige Inhalt sowie zum Schadenersatz im Fall der Zuwiderhandlung, jährliche Untersuchung der Socia-Media-Branche und Veröffentlichung eines Berichts durch das Bundeskartellamt;

Änderung § 7 Digitale-Dienste-Gesetz und § 32e Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 8. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/8369)
  • GESTA-Ordnungsnummer: Q009

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Digitale-Dienste-Gesetz
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Gesetz zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken

Amtliche Schlagworte

Meinungsfreiheit · Soziale Medien

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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