Beschluss über die Neufassung der Beitrags- und Gebührenordnung
Das Präsidium der Bundesverbraucherhilfe e. V. hat am 3. Oktober 2026 auf Grundlage von § 20 der Satzung folgenden Beschluss gefasst:
§ 1 Neufassung der Beitrags- und Gebührenordnung
Die Beitragsordnung in der Fassung vom 12. März 2026 wird durch die Neufassung ersetzt, die diesem Beschluss als Anlage beigefügt ist (Beitrags- und Gebührenordnung). Die Ordnung trägt die Bezeichnung „Beitrags- und Gebührenordnung“ (BGO).
§ 2 Wesentlicher Inhalt
- Verbrauchermitgliedschaft: 10,00 Euro im Monat.
- Unternehmensmitgliedschaft: 100,00 Euro im Monat.
- Fälligkeit jeweils zum Ersten eines Monats, monatliche Zahlweise, Zahlung per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.
- Unternehmen erwerben die Mitgliedschaft ausschließlich durch das Bestehen eines Audits, das im Rahmen der Mitgliedschaft kostenfrei ist.
- Für Unternehmen, die durch die Mitgliedschaft kein Stimmrecht erwerben, gilt eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.
- Verbrauchermitgliedschaften sind ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
- Audit, Wiederholungsaudit und Eintragung sind für Mitglieder gebührenfrei; die veröffentlichten Gebühren für Zwischenprüfungen auf Antrag und für die Streitschlichtung von Unternehmen ohne Mitgliedschaft werden in die Ordnung aufgenommen.
§ 3 Bekanntgabe und Inkrafttreten
Die Neufassung wird den Mitgliedern mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform bekannt gegeben und auf der Website veröffentlicht. Sie tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft. Den von einer Beitragserhöhung betroffenen Mitgliedern steht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
§ 4 Geltung
Dieser Beschluss entfaltet mit dem Datum seiner Beschlussfassung unmittelbare Geltung (§ 19 Abs. 5 der Satzung).
Berlin, 3. Oktober 2026
Ricardo Dietl, Präsident
Bundesverbraucherhilfe e. V.
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