Zum Inhalt springen

Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz – SchuBerDG)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht. Stand des Verfahrens: Bundesrat hat zugestimmt.

Worum es geht

Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung des Zugangs für Schuldner zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten: Anforderungen an Anbieter, Entgeltgrenzen, Beibehaltung des Grundsatzes der Entgeltfreiheit, jährliche Berichtspflicht der Länder an das BMJV sowie des BMJV an die Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 436/25 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: C031

Der Bundesrat hat zugestimmt. Es folgen Ausfertigung und Verkündung.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Schuldnerberatungsdienstegesetz

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Beratungsstelle · Bericht · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Private Verschuldung · Richtlinie der EU · Schuldner · Schuldnerberatung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/2669

Nachträgliche Überweisung der Stellungnahme BR und Gegenäußerung der BRg gem. § 80 Abs. 3 Geschäftsordnung BT

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Newsroom-Update

Neues aus dem Newsroom direkt per E-Mail.

Stellungnahmen, Pressemitteilungen und neue Angebote der Bundesverbraucherhilfe im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden