Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht. Stand des Verfahrens: Bundesrat hat zugestimmt.
Worum es geht
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Sicherstellung des Zugangs für Schuldner zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten: Anforderungen an Anbieter, Entgeltgrenzen, Beibehaltung des Grundsatzes der Entgeltfreiheit, jährliche Berichtspflicht der Länder an das BMJV sowie des BMJV an die Europäische Kommission über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Bundesrat hat zugestimmt
- Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 436/25 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: C031
Der Bundesrat hat zugestimmt. Es folgen Ausfertigung und Verkündung.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Schuldnerberatungsdienstegesetz
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1)
Amtliche Schlagworte
Beratungsstelle · Bericht · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Private Verschuldung · Richtlinie der EU · Schuldner · Schuldnerberatung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 5. September 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 436/25)
- 29. September 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/1847)
- 7. Oktober 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 436/1/25)
- 9. Oktober 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/31)
- 17. Oktober 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1058)
- 17. Oktober 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 436/25(B))
- 29. Oktober 2025: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/2458)
- 6. November 2025: Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/2669)
- 12. November 2025: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/2774)
- 12. November 2025: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/2788)
- 14. November 2025: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/41)
- 14. November 2025: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/41)
- 28. November 2025: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 701/25)
- 28. November 2025: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu701/25)
- 5. Dezember 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 701/1/25)
- 19. Dezember 2025: Vertagung, Bundesrat (Drucksache 1060)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 701/25(B))
- 11. Mai 2026: Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BR, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/5883)
- 13. Mai 2026: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/5930)
- 13. Mai 2026: Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die BRg, Bundesrat (Unterrichtung 287/26)
- 23. September 2026: Vermittlungsvorschlag, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung 21/8160)
- 25. September 2026: Abstimmung über Vermittlungsvorschlag, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/97)
- 25. September 2026: Unterrichtung über Beschluss des BT, Bundesrat (Beschluss 557/26)
- 25. September 2026: BR-Sitzung, Bundesrat (Drucksache 1068)
- 25. September 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 557/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/2669
Nachträgliche Überweisung der Stellungnahme BR und Gegenäußerung der BRg gem. § 80 Abs. 3 Geschäftsordnung BT
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 325563
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 5. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.