Zum Inhalt springen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Mecklenburg-Vorpommern zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen. Stand des Verfahrens: Den Ausschüssen zugewiesen.

Worum es geht

Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Windenergieausbaus und Stärkung der kommunalen Planungshoheit durch Ermöglichung der Anrechnung von Flächen zur Windenergienutzung mit einer planerischen Höhenbegrenzung durch regionale Raumordnungspläne auf die vorgegebenen Flächenziele, Zulässigkeit der Begrenzung der maximalen Gesamthöhe von Windenergieanlagen in Bauleitplänen auf ein Viertel des Abstandes zur Wohnbebauung ohne Verlust der Anrechenbarkeit;

Änderung § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Mecklenburg-Vorpommern
  • Beratungsstand: Den Ausschüssen zugewiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 531/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E049

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Windenergieflächenbedarfsgesetz

Amtliche Schlagworte

Bauleitplanung · Flächennutzung · Raumordnungsplan · Windenergie · Windenergieanlage · Wohngebiet

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Newsroom-Update

Neues aus dem Newsroom direkt per E-Mail.

Stellungnahmen, Pressemitteilungen und neue Angebote der Bundesverbraucherhilfe im Überblick. In unregelmäßigen Abständen und jederzeit abbestellbar.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden