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Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Innere Sicherheit, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Beschlussempfehlung liegt vor.

Worum es geht

Abschaffung der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)";

Änderung § 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Beschlussempfehlung liegt vor
  • Letzte amtliche Aktivität: 15. Oktober 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/3027)
  • GESTA-Ordnungsnummer: B026

Der federführende Ausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt. Die abschließende Beratung im Plenum steht an.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Amtliche Schlagworte

Verschlusssache

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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