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Gesetz zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wissenschaft, Forschung und Technologie. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 30. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 455/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: K003

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Aufhebung Graduiertenförderungsgesetz und Graduiertenförderungsverordnung

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Abgabenordnung
  • Abgeordnetengesetz
  • Approbationsordnung für Apotheker
  • Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  • Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
  • Approbationsordnung für Ärzte
  • Beamtenversorgungsgesetz
  • Berufsbildungsgesetz
  • Berufsförderungsverordnung
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
  • Gesetz zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes
  • Graduiertenförderungsgesetz
  • Graduiertenförderungsverordnung
  • Haushaltsbegleitgesetz 1984
  • Hochschulrahmengesetz
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Strafprozessordnung
  • Umsatzsteuergesetz
  • Umweltauditgesetz

Amtliche Schlagworte

Graduiertenförderung · Hochschulrecht · Rechtsbereinigung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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