Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Fortentwicklung des Schiedsverfahrensrechts zur Erhöhung der Attraktivität des Streitbeilegungsstandorts Deutschland: zahlreiche Anpassungen an Entwicklungen in der internationalen und nationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, punktuelle Übernahme einzelner Regelungen des Ende 2006 überarbeiteten UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit, Einzelmaßnahmen zur Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts, insbes. betr. Vorlage von Dokumenten in englischer Sprache in deutschsprachigen Verfahren, Videoverhandlung sowie elektr. Schiedsspruch; weitere Maßnahmen u.a. betr. Verfahren vor den Commercial Courts, Veröffentlichung von Schiedssprüchen und Sondervoten sowie Schaffung eines Restitutionsantrags;
Einfügung §§ 1054a, 1054b, 1059a, 1063a und 1063b sowie Änderung zahlr. §§ Zivilprozessordnung, Änderung § 37c Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gerichtskostengesetz sowie §§ 1 und 9 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Justizstandort-Stärkungsgesetz, s. GESTA C061
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 7. Oktober 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 458/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C095
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gerichtskostengesetz
- Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
- Gesetz zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts sowie zu weiteren Änderungen der Zivilprozessordnung im Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
- Zivilprozessordnung
Zusammenhang
Bezug: UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit 1985/2006
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 386/24 (GESTA 20. WP C112) in erweiterter Fassung
Amtliche Schlagworte
Digitalisierung · Englisch · Gerichtsverfassung · Handelsrecht · Informations- und Kommunikationstechnik · Internationale Schiedsgerichtsbarkeit · Prozessrecht · Schiedsrichterliches Verfahren · Tonträger · Wirtschaftsrecht · Zivilprozess
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 14. August 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 458/26)
- 11. September 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 458/1/26)
- 25. September 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1068)
- 25. September 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 458/26(B))
- 7. Oktober 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/8414)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338353
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 12. Oktober 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.